Drucksache - DrS/2008/032
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinie über die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beteiligt:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Verfasser 1:
- Stankat, Manfred
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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07.05.2008
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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22.05.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Änderungsentwurf der Richtlinien
des Kreises Segeberg für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule mit
Wirkung zum 01.08.2008. Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten, da die von
der Richtlinie vorgesehene Förderung des Kooperationsfeldes im öffentlichen
Interesse liegt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreis
Segeberg fördert die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule seit vielen
Jahren mit großem Erfolg; zunächst auf der Basis von Modellprojekten, seit dem
Jahr 2006 auf Basis einer Richtlinie. Die Zusammenarbeit mit dem Kreis und die
Förderung durch den Kreis dienen dem Zweck, Kinder und Jugendliche mit sozialen
und erzieherischen Förderbedarfen rechtzeitig im schulischen Umfeld zu erkennen
und ihnen dort geeignete Hilfen zu organisieren, um nachgehende und aufwendige
Einzelfallhilfen des Kreises als Jugend- oder Sozialhilfeträger zu einem
späteren Zeitpunkt zu vermeiden.
Um die
gemeinsame Verantwortung von Schulen, Schulträgern und Kreis deutlich zu
machen, regelt die Richtlinie nicht nur Verfahrensabläufe zwischen den
Beteiligten, sondern sieht dem Grunde nach eine Drittelfinanzierung der
zusätzlich an Schulen etablierten Maßnahmen und Angebote vor.
Rechtzeitig
zum Schuljahr 2008/2009 ist die Kreisrichtlinie erstmals an die tatsächlichen
Entwicklungen anzupassen. Der anliegende, von der Verwaltung vollständig
überarbeitete und mit den Schulrätinnen abgestimmte Änderungsentwurf der
Richtlinie nimmt dabei folgende Anpassungen an die Praxis vor:
·
Durch
die schulgesetzlich ausgelöste Veränderung der Schullandschaft entstehen neue
Schularten. Daher sind Gemeinschaftsschulen und Regionalschulen neben den noch
bestehenden Hauptschulen in die Richtlinie aufzunehmen. Die Förderung von
Grundschulen soll weiterhin erfolgen, soweit der Mittelumfang dies zulässt.
·
Die
einzelnen Schulen werden größer und damit wächst auch der Projektumfang pro
Schule. Die Förderhöchstgrenze für eine Schule wurde von 15 auf 20 TEUR angehoben.
Damit folgt die Änderung der Absicht des Kreistages, ab dem Jahr 2008 insgesamt
200 TEUR für die Projektförderung bereitzustellen. Die Mittel stehen im
Haushalt bereit.
·
Die
Bezuschussung warmer Mahlzeiten für bedürftige Schüler/innen an Ganztagschulen
wurde als neuer Förderungszweck im Rahmen der vom Kreistag bereit gestellten
Mittel i.H.v. 50 TEUR in die Richtlinie aufgenommen (vgl. Vorlage
DrS/2008/031). Die Mittel stehen im Haushalt bereit.
·
Als
weiterer Förderungszweck wurde erstmals die pauschale Förderung von
Integrations-helfern für die integrative Beschulung von Schüler/innen mit
Behinderungen in die Richtlinie aufgenommen. Für diesen Personenkreis wendet
der Kreis aus Jugend- und Sozialhilfemittel inzwischen jährlich bis zu 1,5 Mio.
EUR im Wege der Leistungsgewährung im Einzelfall per Bescheid auf.
Davon werden Schulbegleiter, Zivildienstleistende und andere
Assistenzkräfte ausschließlich für behinderte Kinder in Schulen beschäftigt,
die jedoch nicht selten auch allgemeine Entlastungsfunktionen im Schulalltag
übernehmen. Der durchschnittliche Aufwand pro Fall liegt bei einem Betrag von
ca. 1.000 EUR pro Monat. Mit der Aufnahme eines pauschalen Zuschusses für
Integrationshelfer in Höhe von nur 500.- EUR pro Monat macht der Kreis
deutlich, dass er in diesem Bereich eine Umsteuerung herbeiführen will. Die
Mittel für entsprechende Einzelhilfen stehen im Haushalt bereit.
Ferner
enthält der Entwurf redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Hinblick auf
die o.g. neuen Förderungszwecke und die vorliegenden Praxiserfahrungen. Alte
und neue Fassung der Richtlinien werden zum Vergleich der Textfassungen als
Anlagen übersandt. Die Richtlinie und ihr Änderungsentwurf bewegen sich im
Rahmen des dem Jugendhilfeausschuss zugewiesenen Budgets. Eine Befassung des
Hauptausschusses ist jedoch erforderlich, da die Richtlinie einer Ausnahme
gemäß Ziffer 3.7 der allgemeinen Richtlinien für die finanzielle Förderung von
Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 29.06.2006 bedarf.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
|
Nein |
X |
Ja: |
X |
Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
200
TEUR p.a. für Projektförderung 50 TEUR p.a. für Mahlzeitenförderung Einsparungen
noch unbekannter Höhe bei Integrationshelfern |
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Mittelbereitstellung |
|
X |
Teilplan:
3631, Jugendsozialarbeit, erz. Kinder- und Jugendschutz |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
|
In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
|
Nein |
X |
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
Strategisches Ziel 2: Bildungsmöglichkeiten
verbessern, Bildungschancen und Bildungsniveau steigern Operatives Ziel 2.1: Bedarfsgerechte
Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungs- und
Bildungseinrichtungen fördern. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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41,7 kB
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