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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Änderungsentwurf der Richtlinien des Kreises Segeberg für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule mit Wirkung zum 01.08.2008. Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten, da die von der Richtlinie vorgesehene Förderung des Kooperationsfeldes im öffentlichen Interesse liegt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreis Segeberg fördert die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule seit vielen Jahren mit großem Erfolg; zunächst auf der Basis von Modellprojekten, seit dem Jahr 2006 auf Basis einer Richtlinie. Die Zusammenarbeit mit dem Kreis und die Förderung durch den Kreis dienen dem Zweck, Kinder und Jugendliche mit sozialen und erzieherischen Förderbedarfen rechtzeitig im schulischen Umfeld zu erkennen und ihnen dort geeignete Hilfen zu organisieren, um nachgehende und aufwendige Einzelfallhilfen des Kreises als Jugend- oder Sozialhilfeträger zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden.

 

Um die gemeinsame Verantwortung von Schulen, Schulträgern und Kreis deutlich zu machen, regelt die Richtlinie nicht nur Verfahrensabläufe zwischen den Beteiligten, sondern sieht dem Grunde nach eine Drittelfinanzierung der zusätzlich an Schulen etablierten Maßnahmen und Angebote vor.

 

Rechtzeitig zum Schuljahr 2008/2009 ist die Kreisrichtlinie erstmals an die tatsächlichen Entwicklungen anzupassen. Der anliegende, von der Verwaltung vollständig überarbeitete und mit den Schulrätinnen abgestimmte Änderungsentwurf der Richtlinie nimmt dabei folgende Anpassungen an die Praxis vor:

 

·         Durch die schulgesetzlich ausgelöste Veränderung der Schullandschaft entstehen neue Schularten. Daher sind Gemeinschaftsschulen und Regionalschulen neben den noch bestehenden Hauptschulen in die Richtlinie aufzunehmen. Die Förderung von Grundschulen soll weiterhin erfolgen, soweit der Mittelumfang dies zulässt.

 

·         Die einzelnen Schulen werden größer und damit wächst auch der Projektumfang pro Schule. Die Förderhöchstgrenze für eine Schule wurde von 15 auf 20 TEUR angehoben. Damit folgt die Änderung der Absicht des Kreistages, ab dem Jahr 2008 insgesamt 200 TEUR für die Projektförderung bereitzustellen. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

·         Die Bezuschussung warmer Mahlzeiten für bedürftige Schüler/innen an Ganztagschulen wurde als neuer Förderungszweck im Rahmen der vom Kreistag bereit gestellten Mittel i.H.v. 50 TEUR in die Richtlinie aufgenommen (vgl. Vorlage DrS/2008/031). Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

·         Als weiterer Förderungszweck wurde erstmals die pauschale Förderung von Integrations-helfern für die integrative Beschulung von Schüler/innen mit Behinderungen in die Richtlinie aufgenommen. Für diesen Personenkreis wendet der Kreis aus Jugend- und Sozialhilfemittel inzwischen jährlich bis zu 1,5 Mio. EUR im Wege der Leistungsgewährung im Einzelfall per Bescheid auf.

Davon werden Schulbegleiter, Zivildienstleistende und andere Assistenzkräfte ausschließlich für behinderte Kinder in Schulen beschäftigt, die jedoch nicht selten auch allgemeine Entlastungsfunktionen im Schulalltag übernehmen. Der durchschnittliche Aufwand pro Fall liegt bei einem Betrag von ca. 1.000 EUR pro Monat. Mit der Aufnahme eines pauschalen Zuschusses für Integrationshelfer in Höhe von nur 500.- EUR pro Monat macht der Kreis deutlich, dass er in diesem Bereich eine Umsteuerung herbeiführen will. Die Mittel für entsprechende Einzelhilfen stehen im Haushalt bereit.

 

Ferner enthält der Entwurf redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Hinblick auf die o.g. neuen Förderungszwecke und die vorliegenden Praxiserfahrungen. Alte und neue Fassung der Richtlinien werden zum Vergleich der Textfassungen als Anlagen übersandt. Die Richtlinie und ihr Änderungsentwurf bewegen sich im Rahmen des dem Jugendhilfeausschuss zugewiesenen Budgets. Eine Befassung des Hauptausschusses ist jedoch erforderlich, da die Richtlinie einer Ausnahme gemäß Ziffer 3.7 der allgemeinen Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 29.06.2006 bedarf.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

200 TEUR p.a. für Projektförderung

 50  TEUR p.a. für Mahlzeitenförderung

Einsparungen noch unbekannter Höhe bei Integrationshelfern

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 3631, Jugendsozialarbeit, erz. Kinder- und Jugendschutz

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Strategisches Ziel 2: Bildungsmöglichkeiten verbessern, Bildungschancen und Bildungsniveau steigern

Operatives Ziel 2.1: Bedarfsgerechte Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen fördern.

 

 

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Anlagen

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