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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2008/027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Neue Satzung für den Beirat für Naturschutz beim Kreis Segeberg

 

Die derzeit noch rechtskräftige Landesverordnung über die Naturschutzbeiräte vom 03.11.1994 tritt gemäß § 62 Abs.3 LVwG mit Ablauf des 31.12.2008 außer Kraft. Aus diesem Grunde müssen die unteren Naturschutzbehörden bis zum 31.12.2008 Kreissatzungen verabschiedet haben.

Nach Mitteilung des Innenministeriums handelt es sich bei der zu erlassenden Satzung über die Naturschutzbeiräte um eine Satzung im Sinne des § 65 Abs. 2 LVwG "zur Regelung anderer Angelegenheiten". Damit ist eine Beschlussfassung der Satzung durch die Kreisgremien nicht zulässig. Gleichwohl wird die Satzung vor Unterzeichnung durch den Landrat und vor Veröffentlichung zur Kenntnisnahme bekanntgegeben.

Nach der Begründung des Landwirtschafts- und des Innenministeriums sind die Bestellung der Kreisbeauftragten für Naturschutz und die Bildung von Beiräten bei den unteren Naturschutzbehörden Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung (§ 50 Abs. 2 LNatSchG). Sollte ein Kreistag bzw. bei kreisfreien Städten eine Stadtvertretung einen Beschluss über die Satzung nach § 54 Abs. 2 LNatSchG getroffen haben, wäre dieser Beschluss nichtig, da der falsche Satzungsgeber gehandelt hätte. Es handelt sich hier nicht um Selbstverwaltungs-, sondern um Weisungsaufgaben, die nicht der Beschlusszuständigkeit des Kreistages/der Stadtvertretung unterliegen.

Allerdings waren die anerkannten Naturschutzverbände sowie der Beirat für Naturschutz zum Satzungsentwurf zu beteiligen. Sowohl der Kreisnaturschutzbeauftragte, der Beirat als auch die Naturschutzverbände haben keine Bedenken zu dem Satzungsentwurf vorgetragen, so dass die neue Satzung, die die o.g. Landesverordnung ablöst wie anliegend ausgefertigt werden kann.

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nimmt den Satzungsentwurf zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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