Drucksache - DrS/2008/029
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen bei den für den Kreis Segeberg zuständigen Amtsgerichten Bad Segeberg, Neumünster und Norderstedt für die Geschäftsjahre 2009 - 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Fröhlich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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07.05.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Dem Jugendhilfeausschuss wird
empfohlen, den vom Fachdienst 51.10 erarbeiteten Vorschlagslisten (Anlage
1 – 3) mit den darin genannten Bewerbern/innen für das Amt des
Jugendschöffen oder der Jugendschöffin für die Amtsgerichte Bad Segeberg,
Neumünster und Norderstedt zuzustimmen und
- die zusätzlich in der Anlage
(Anlage 4) zu dieser Beschlussvorlage genannten Bewerber/innen als
Ersatzpersonen zu benennen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1.
Für die
Geschäftsjahre 2009 – 2013 sind vom Jugendhilfeausschuss gem. § 35 JGG i. V. m.
§ 28 ff GVG Jugendschöffen für die Jugendgerichte vorzuschlagen. Die kommende
Amtsperiode wurde durch Verfügung des Justizministers des Landes
Schleswig-Holstein von vier auf fünf Jahre verlängert. Die Anzahl der
vorzuschlagenden Personen wird vom Landgericht Kiel vorgegeben. Danach müssen
dem Amtsgericht Bad Segeberg 36 Personen (18 Frauen, 18 Männer), dem
Amtsgericht Neumünster 40 Personen (20 Frauen, 20 Männer) und dem Amtsgericht
Norderstedt 16 Personen (8 Frauen, 8 Männer) gemeldet werden. Aus den
eingereichten Vorschlägen wählen die Gerichte Jugendhaupt- und
Jugendhilfsschöffen für die Amtsgerichte sowie Hauptjugendschöffen für das
Landgericht Kiel. Die Stadt Norderstedt muss erstmalig ihre eigene
Vorschlagsliste erstellen und ihrem Jugendhilfeausschuss vorlegen.
Die
Vorschlagslisten wurden in Zusammenarbeit mit den Städten, Ämtern und Gemeinden
des Kreises Segeberg erstellt, die gesetzlichen Voraussetzungen für die
Ausübung dieses Ehrenamtes überprüft. Die genannten Bewerber/innen werden auf
Grund ihres Berufes oder eines ehrenamtlichen Engagements für geeignet
gehalten, das Ehrenamt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen
auszuüben.
Einige
Bewerber/innen sind auch bereits während der letzten Amtsperiode als
Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe tätig gewesen und dürfen ein zweites Mal
gewählt werden, so dass sie schon aus diesem Grund aufgestellt worden sind.
Zu 2.
In der
Anlage zur Beschlussvorlage sind „überzählige“ Bewerber/innen genannt, die sich
als Jugendschöffe/in beworben haben. Alle erfüllen die gesetzlich vorgegebenen
persönlichen Voraussetzungen, wurden von der Verwaltung aus folgenden Gründen
nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen:
-
die
Bewerber/innen werden noch während der nächsten Amtsperiode das 70. Lebensjahr
vollenden und könnten daher nur noch einmal gewählt werden –
-
vorrangig
aufgestellt wurden Personen, die auch schon durch ihren Beruf Erfahrungen in
der Jugendarbeit oder Jugenderziehung haben –
-
einige
Bewerber/innen scheinen schon durch kommunalpolitische Ehrenämter zeitlich
belastet, so dass das Ehrenamt eines Jugendschöffen vermutlich tatsächlich
nicht mehr ausgeübt werden könnte –
-
die
örtliche Ausgewogenheit soll gewährleistet sein, d. h. alle Kreiskommunen sind
in der Vorschlagsliste vertreten. Eine Häufung von Bewerbern/innen aus einem
Ort oder Amtsbereich soll vermieden werden.
Die
beschlossenen Vorschlaglisten sind den Amtsgerichten erst in drei Monaten zu
übersenden (Termin 01.08.08). Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, auch über
die Ersatzpersonen zu beschließen. Diese könnten dann ggf. bei kurzfristig
festgestellter Nichteignung von Bewerbern/innen in der Vorschlagsliste (z. B.
Wegzug aus dem Kreis Segeberg) nachgetragen werden.
Der
Jugendhilfeausschuss hat die Vorschlagsliste einschließlich der Ersatzpersonen
mit einer 2/3-Mehrheit zu beschließen. Danach wird die Vorschlagsliste im
Jugendamt für eine Woche zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Einwände
können schriftlich beim Jugendamt erhoben werden. Die Vorschlagslisten und
evtl. Einwände sind schließlich den Gerichten zum 01.08.2008 zu übersenden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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