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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Dem Jugendhilfeausschuss wird empfohlen, den vom Fachdienst 51.10 erarbeiteten Vorschlagslisten (Anlage 1 – 3) mit den darin genannten Bewerbern/innen für das Amt des Jugendschöffen oder der Jugendschöffin für die Amtsgerichte Bad Segeberg, Neumünster und Norderstedt zuzustimmen und
  2. die zusätzlich in der Anlage (Anlage 4) zu dieser Beschlussvorlage genannten Bewerber/innen als Ersatzpersonen zu benennen.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu 1.

Für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 sind vom Jugendhilfeausschuss gem. § 35 JGG i. V. m. § 28 ff GVG Jugendschöffen für die Jugendgerichte vorzuschlagen. Die kommende Amtsperiode wurde durch Verfügung des Justizministers des Landes Schleswig-Holstein von vier auf fünf Jahre verlängert. Die Anzahl der vorzuschlagenden Personen wird vom Landgericht Kiel vorgegeben. Danach müssen dem Amtsgericht Bad Segeberg 36 Personen (18 Frauen, 18 Männer), dem Amtsgericht Neumünster 40 Personen (20 Frauen, 20 Männer) und dem Amtsgericht Norderstedt 16 Personen (8 Frauen, 8 Männer) gemeldet werden. Aus den eingereichten Vorschlägen wählen die Gerichte Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen für die Amtsgerichte sowie Hauptjugendschöffen für das Landgericht Kiel. Die Stadt Norderstedt muss erstmalig ihre eigene Vorschlagsliste erstellen und ihrem Jugendhilfeausschuss vorlegen.

 

Die Vorschlagslisten wurden in Zusammenarbeit mit den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises Segeberg erstellt, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung dieses Ehrenamtes überprüft. Die genannten Bewerber/innen werden auf Grund ihres Berufes oder eines ehrenamtlichen Engagements für geeignet gehalten, das Ehrenamt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen auszuüben.

Einige Bewerber/innen sind auch bereits während der letzten Amtsperiode als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe tätig gewesen und dürfen ein zweites Mal gewählt werden, so dass sie schon aus diesem Grund aufgestellt worden sind.

 

Zu 2.

In der Anlage zur Beschlussvorlage sind „überzählige“ Bewerber/innen genannt, die sich als Jugendschöffe/in beworben haben. Alle erfüllen die gesetzlich vorgegebenen persönlichen Voraussetzungen, wurden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen:

-          die Bewerber/innen werden noch während der nächsten Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollenden und könnten daher nur noch einmal gewählt werden –

-          vorrangig aufgestellt wurden Personen, die auch schon durch ihren Beruf Erfahrungen in der Jugendarbeit oder Jugenderziehung haben –

-          einige Bewerber/innen scheinen schon durch kommunalpolitische Ehrenämter zeitlich belastet, so dass das Ehrenamt eines Jugendschöffen vermutlich tatsächlich nicht mehr ausgeübt werden könnte –

-          die örtliche Ausgewogenheit soll gewährleistet sein, d. h. alle Kreiskommunen sind in der Vorschlagsliste vertreten. Eine Häufung von Bewerbern/innen aus einem Ort oder Amtsbereich soll vermieden werden.

 

Die beschlossenen Vorschlaglisten sind den Amtsgerichten erst in drei Monaten zu übersenden (Termin 01.08.08). Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, auch über die Ersatzpersonen zu beschließen. Diese könnten dann ggf. bei kurzfristig festgestellter Nichteignung von Bewerbern/innen in der Vorschlagsliste (z. B. Wegzug aus dem Kreis Segeberg) nachgetragen werden.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Vorschlagsliste einschließlich der Ersatzpersonen mit einer 2/3-Mehrheit zu beschließen. Danach wird die Vorschlagsliste im Jugendamt für eine Woche zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Einwände können schriftlich beim Jugendamt erhoben werden. Die Vorschlagslisten und evtl. Einwände sind schließlich den Gerichten zum 01.08.2008 zu übersenden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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