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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2008/019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

1. Ausgangslage:

 

Das Land Schleswig-Holstein hat die Kreise Segeberg und Schleswig-Flensburg beauftragt, mit dem modellhaften Aufbau eines Netzwerkes offener (ambulanter) Hilfen unter Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements in den jeweiligen Regionen zu beginnen.

Die Erprobung im Rahmen des Konzeptes CareNetz, mit welchem sich beide Kreise auch an der wissenschaftlichen Begleitung der Bundesinitiative Trägerübergreifendes Persönliches Budget beteiligten, sollte insbesondere durch die Einrichtung unabhängiger Stellen zur Bedarfsfeststellung durchgeführt werden. Zu diesem Zwecke haben beide Kreise mit der CareNetz gGmbH eine Vereinbarung abgeschlossen, in der Projektbeginn und –zeitraum, Finanzierung, Mittelbereitstellung, Mittelverwendung und Nachweis sowie die Zusammenarbeit geregelt sind. Die erste Vereinbarung, die vom 01.05.2005 bis zum 30.04.2006 galt, wurde anschließend bis zum 31.12.2007 verlängert.

 

Im Kreis Segeberg richtete CareNetz-Service ein Büro ein und beschäftigte eine Dipl.-Pflegewirtin sowie einen Dipl.-Sozialpädagogen jeweils zu 30/40 einer Vollzeitstelle für  die beiden einzelfallbezogenen Aufgaben der Bedarfsfeststellung sowie der Budgetassistenz, die kostenneutral angeboten wird.

 

2. Zur Entwicklung Offener Hilfen:

 

Der Geschäftsführer von CareNetz-Service widmete sich schwerpunktmäßig dem Aufbau eines Netzwerkes Offener Hilfen. Hierfür richtete er folgende Gremien ein, die von Vertretern/innen der Leistungserbringer, Betroffenenverbänden sowie des Kreises und nicht zuletzt von CareNetz-Service selber besetzt wurden:

 

·         Zentrales Planungsgremium

·         Gesamtgremium Regionale Planung mit den Unterarbeitsgruppen

1. Bedarfsfeststellung, Budgetbemessung und Musterzielvereinbarung

 

2. Informations- und Kommunikationskonzept für potenzielle Budgetnehmer/innen und ihre Angehörigen

 

3. Veränderte Funktionsschwerpunkte/Rollen für die beteiligten Stellen –Definition dieser neuen Schwerpunkte sowie der Schnitt- bzw. Kontaktstellen

 

4. Rahmenvereinbarungen zur Struktur, (Prozess-) Steuerung und Zusammenarbeit im Regionalen Planungsgremium (Planungshandbuch)

 

5. Verzahnung von professioneller und freiwilliger Unterstützung.

 

Im Laufe der Zeit kamen folgende Unterarbeitsgruppen hinzu:

 

6. Besondere Bedingungen der offenen Hilfen für Kinder und Jugendliche (Familien) im Rahmen des Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets

7. Wohnraum für Budgetnehmer/innen

Während die AGs 2, 3, 4 und 6 ihre Arbeit abschließen konnten, arbeiteten die AGs zur Budgetbemessung, zur Verzahnung von professioneller und freiwilliger Unterstützung sowie die AG Wohnraum bis zum Ende des Modellzeitraumes weiter.

 

Die AG zur Budgetbemessung gab sich mit den Ergebnissen eines Verfahrens zur Budgetfeststellung und –bemessung sowie mit einer Musterzielvereinbarung nicht zufrieden, sondern reagierte auf die zögerliche Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets dahingehend, dass mithilfe von Budgetpauschalen ein neuer Anreiz

geschaffen werden sollte.

 

Diese Arbeit mündete in das Handbuch „Budgetpauschalen – ein Instrument zur besseren Ausschöpfung der Potenziale des Persönlichen Budgets“.

(www.carenetz.org)

 

In der AG zur Verzahnung von Profession und Ehrenamt beschäftigte man sich –  ausgehend von der Arbeit des Freiwilligenzentrums von und für Menschen mit Behinderungen mittenmang Schleswig-Holstein e.V., das im Bundesmodellprojekt „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ bis zum Sommer 2008 gefördert wird und als Partnerprojekt von CareNetz-Service gilt, mit der Implementierung des ehrenamtlichen Elements im Rahmen von Persönlichen Budgets, aber auch generell in der Eingliederungshilfe.

Da nicht wenige Menschen, die derzeit im stationären Rahmen leben, sich eine Veränderung wünschen und auch die Kostenträger eine Umkehr in Richtung der ambulanten Maßnahmen anstreben, arbeitete diese AG an einem Konzept zur ehrenamtlichen Tätigkeit an der Schnittstelle von stationären zu ambulanten Hilfen.

 

In der AG Wohnraum für Budgetnehmer/innen ging es um die Bereitstellung von angemessenem Wohnraum für behinderte Menschen, eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft, aber auch um die Entwicklung von alternativen Wohn- und Betreuungskonzepten, Bildung von Wohn- und Hausgemeinschaften usw. Dieses Thema wird auch nach Abschluss des Modellprojektes weiterverfolgt werden.

 

In der AG „Informations- und Kommunikationskonzept für potenzielle Budgetnehmer/innen und ihre Angehörigen“ wurde die Schlüsselstellung der Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen für die Verbreitung von Persönlichen Budgets erkannt. Die Verantwortung für die Information, ggf. Schulung und den Abbau von evtl. Zukunftsängsten liegt bei den Anstellungsträgern.

 

In der AG „Besondere Bedingungen der offenen Hilfen für Kinder und Jugendliche (Familien) im Rahmen des Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets“ standen die

aktuellen Veränderungen in der Hilfegewährung seit der Einführung von Hilfeplanung im Kreis sowie die Fragen der Vernetzung von Hilfen im Vordergrund. Die Arbeit der Gruppe führte im Hinblick auf die Förderung von Persönlichen Budgets für Kinder und Jugendliche jedoch zu keinem Ergebnis.

 

Die AG „Rahmenvereinbarungen zur Struktur, (Prozess-) Steuerung und

Zusammenarbeit im Regionalen Planungsgremium (Planungshandbuch)“ schließlich konnte ihre Arbeit mit der Verabschiedung des Planungshandbuches beenden.

 

3. Zu den Ergebnissen des Aufbaus eines Netzwerkes Offener Hilfen:

 

·        Der Träger der Tagesstätten für psychisch behinderte Menschen hat sein diesbezügliches Angebot modularisiert, d.h. es ist nun nicht nur ein Halbtagsbesuch der Tagesstätte möglich, sondern es können auch nur einzelne Leistungsmodule in Anspruch genommen werden.

 

·         Für Persönliche Budgets für Arbeit haben Leistungserbringer individuell passgenaue Angebote außerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Kostenträger des einen verwirklichten Budgets ist die Bundesagentur für Arbeit. Der Kreis hat dieses Arrangement als gleichwertig der berufsbildenden Eingangsstufe in der WfbM anerkannt.

 

·         Und im Bereich des Wohnens haben stationäre Einrichtungen die Mitnutzung einer Rufbereitschaft durch Budgetnehmende, die im eigenen Wohnraum betreut werden, ermöglicht.

 

·         Im Hinblick auf die Zeit nach Abschluss des Modellprojektes wurde ein Gremium beim Gemeindepsychiatrischen Verbund geschaffen, das sich der Entwicklung von offenen Hilfen im individuellen Bedarfsfall verantwortlich widmet.

 

·         Die Kooperation zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer sowie der Leistungserbringer untereinander im Rahmen der og. AGs hat nicht nur zu greifbaren Ergebnissen, sondern auch zu einer insgesamt positiven Stimmung geführt.

 

·        Dem Wunsch der Leistungserbringer nach einer weitergehenden und vor allem kontinuierlichen Zusammenarbeit im Rahmen einer AG nach § 4 SGB XII wurde vom Kreis entsprochen, diese AG arbeitet seit Dezember 2006.

 

4. Zu den Ergebnissen bei den Persönlichen Budgets:

 

Am Ende des Modellzeitraumes gibt es 27 Persönliche Budgets. Davon beinhalten 23 Budgets die Betreuung im eigenen Wohnraum, ein Budget wurde für die Teilhabe am Arbeitsleben eingerichtet und drei Budgets im stationären Setting, davon zwei zur Vorbereitung auf den Auszug und eines nach einem vorherigen Budget für die Betreuung im eigenen Wohnraum.

 

Es gibt zwei trägerübergreifende Budgets, und zwar jeweils als Kombination von Sozialhilfe und Leistungen der Pflegekasse.

 

In zahlreichen Fällen konnten stationären Maßnahmen vermieden werden. Hier ist zu berücksichtigen, dass vor allem Menschen mit Wünschen nach Veränderung in ihrer Lebenssituation die Leistungsform des Persönlichen Budgets wählen.

 

Besonders erwähnenswert ist die Einrichtung zweier Wohngemeinschaften für insgesamt vier geistig behinderte junge Menschen, die ohne diese Möglichkeit aus dem Elternhaus in ein Wohnheim gezogen wären.

 

In zwei Fällen konnte die Nutzung eines Notrufes organisiert werden, da sonst ein Auszug aus dem stationären Aufenthalt ins eigenständige Wohnen nicht praktikabel gewesen wäre.

 

Es sind zu 1/3 Frauen und zu 2/3 Männer, die ein Persönliches Budget in Anspruch nehmen.

 

Die Behinderungsarten verteilen sich in etwa gleich auf seelische und geistige Behinderungen, hinzukommen wenige Fälle mit reiner Körperbehinderung sowie einige Fälle mit Mehrfachbehinderung.

 

Die Budgetzeiträume wurden zu Beginn des Modells meist für die Dauer von sechs Monaten vereinbart, später erfolgte eine Ausweitung auf in der Regel zwölf Monate, wobei jedoch zwischenzeitliche Evaluationsgespräche zur Zielerreichung vereinbart wurden. Bei diesen Gesprächen wird die Zielvereinbarung nach Bedarf der aktuellen Situation angepasst.

 

Dabei wurden die Ziele im Großen und Ganzen erreicht, es wird von einem geschätzten Zielerreichungsgrad von durchschnittlich 80% ausgegangen, wobei zwei Budgetnehmende „übers Ziel hinausgeschossen“ sind, d.h. Ziele eher als vereinbart erreicht bzw. mehr oder andere Ziele verwirklicht haben.

 

Es gab in zwei Fällen eine missbräuchliche Nutzung von Budgetgeldern, die jedoch nicht in betrügerischer Absicht erfolgte. Die Kriterien für die Nutzung von Persönlichen Budgets als Geldleistung oder als Gutschein wurden entsprechend angepasst. Die Budgetnehmenden äußern sich insgesamt zufrieden bis sehr zufrieden mit den Budgets. Wenn Kritik geäußert wird, bezieht sich diese auf die Höhe des Budgets – hier ist kein Unterschied zur Hilfegewährung im Sachleistungssektor feststellbar. Budgetnehmende wollen i. d. R. nach Ablauf des Budgetzeitraumes ein Folgebudget, d.h. nur eine Budgetnehmerin hat sich nach ihrer missbräuchlichen Nutzung von Budgetgeldern ein Persönliches Budget nicht mehr zugetraut und ist in die Sachleistung zurückgekehrt.

 

5. Zur wissenschaftlichen Begleitforschung:

 

Das Bundesmodell wurde gemeinschaftlich von der Universität Tübingen, Dortmund und der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg wissenschaftlich beforscht. Nach einem Auftaktworkshop im Sommer 2005 folgten jährliche bundesweite Workshops

sowie zwischenzeitliche regionale Treffen, in denen die jeweiligen Forschungsergebnisse vorgestellt und in der Praxis auftauchende Probleme besprochen wurden. Grundlage der Forschung im Kreis Segeberg bildeten Interviews mit Budgetnehmenden, CareNetz-Service sowie der Kreisverwaltung.

Der Forschungszwischenbericht vom Oktober 2006 mündete in den „Bericht der Bundesregierung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)“ vom 31.10.2006. Der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung von Juli 2007 ist kürzlich erschienen (www.projekt-persoenliches-budget.de).

 

6. Zum Landesmodellbeirat:

 

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein richtete im Sommer 2005 einen Modellbeirat zur Begleitung und Beratung des Modellprojektes ein.

In ihm waren neben Vertretern/innen des Ministeriums die Landeswohlfahrtsverbände des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Diakonischen Werkes, der Arbeiterwohlfahrt und des Deutschen Rotes Kreuz, ferner die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und als Betroffenenverbände die Landesverbände der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, der Körper- und Mehrfachbehinderten, der Psychiatrie-Erfahrenen sowie der Verband Sonderpädagogik, des Weiteren ein/e Vertreter/in der Betroffenen, der Landkreistag und der Städtetag und die beiden Modellkreise vertreten. CareNetz gGmbH und mittenmang e.V. nahmen als Gäste teil.

Als eine wichtige Aufgabe des Beirats wurde die Rolle des Multiplikators für die nicht am Bundesmodell beteiligten Kreise, kreisfreien Städte, Verbände und Einrichtungen und behinderte Menschen festgelegt.

 

7. Förderung durch eine Verwaltungskostenpauschale des Bundes:

 

Im April 2006 erließ das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zu dem projektbezogenen Mehraufwand, der Leistungsträgern im Rahmen der Bewilligung von Persönlichen Budgets in der Modellphase entsteht, um die Bewilligung von Persönlichen Budgets sowohl in den Modellregionen als auch außerhalb dieser zu fördern. Der Kreis Segeberg erhielt für acht Persönliche Budgets eine Förderung.

 

8. Bewertung des Modellprojektes:

 

Die zum CareNetz-Prozess gehörende Einbeziehung der Leistungsanbieter von Beginn an erwies sich sowohl für das Projekt als auch für die zukünftige Zusammenarbeit als förderlich.

 

Es ist eine große Zufriedenheit der Budgetnehmenden mit der Leistungsform des Persönlichen Budgets feststellbar. Damit liegt der Kreis im Bundestrend: der og. Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung spricht von 90 % zufriedener Budgetnehmer/innen.

 

Die Kooperation mit CareNetz-Service gestaltete sich partnerschaftlich und konstruktiv, offen und fair.

 

Einvernehmlich mit allen Beteiligten konnten die Inhalte und das Verfahren der Bedarfsfeststellung und der Zielvereinbarung sowie ein Verfahren zur Zusammenarbeit von CareNetz-Service mit dem Kreis entwickelt werden.

 

Die Methodik der Bedarfsfeststellung durch CareNetz-Service bezog sich vor allem auf die individuelle Motivationslage der Budgetinteressenten in Bezug auf Veränderungen in der Lebensgestaltung und verfolgte damit bereits in dieser Phase das Ziel des Empowerments der Budgetnehmenden.

 

Im Übrigen äußerten sich die Budgetnehmenden generell sehr zufrieden mit dem Angebot von CareNetz-Service.

 

Die Vorteile unabhängiger Bedarfsfeststellungen zeigten sich für den Kreis Segeberg an deren Ungebundenheit an vorhandenen Angeboten und Maßnahmen – besonders wenn nicht das gesamte Angebot einer Maßnahme gebraucht wurde, sondern lediglich Teile davon; oder wenn Bedarfe festgestellt wurden, für die die passenden Angebote erst entwickelt werden mussten.

 

Allerdings zogen die Leistungsanbieter nicht in dem gewünschten Umfang die Konsequenzen und modularisierten ihre Angebote.

 

Und nicht zuletzt wies die Arbeit von CareNetz-Service in Richtung der Nutzung semiprofessioneller Unterstützung und Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements, und zwar jeweils ausgehend von dem individuellen Bedarf der Budgetinteressierten.

 

Die Unabhängigkeit der Bedarfsfeststellungen von einer wirtschaftlichen Verantwortung auch und gerade im Einzelfall sieht der Kreis Segeberg jedoch als kritisch an. Die Erfahrungen zeigen, dass dieser Aspekt zugunsten einer sozialanwaltschaftlichen Vorgehensweise zu kurz gekommen ist.

 

Im - hierfür zugegebenermaßen zu knappen - Modellzeitraum konnten die langfristig in Aussicht gestellten wirtschaftlichen Vorteile einer großzügigeren Bedarfsdeckung durch eine Entwicklung hin zu mehr Selbständigkeit und damit Unabhängigkeit von Unterstützung der einzelnen Budgetnehmer/innen i. d. R. nicht eingelöst werden.

 

9. Fazit:

 

Die Modellphase war eine intensive und konstruktive. Der Kreis hat viel von CareNetz-Service gelernt und umgekehrt. Die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit werden die Grundlage für die Weiterentwicklung bilden.

 

Von den beteiligten Akteuren ist immer wieder zu hören, dass ein Umdenken, das die Rolle der behinderten Menschen als Kunden mit der dazu gehörenden Entscheidungsmacht betrifft, als wichtigstes Kriterium für ein Gelingen gesehen wird.

 

Optimierungen sind erforderlich, und zwar auf Seiten der Leistungserbringer in der Fortführung der Entwicklung von offenen Angeboten, Modularisierung ihrer bisherigen Komplexleistungen und Öffnung hin zu geeigneten, nicht-pädagogischen Mitarbeitenden.

 

Optimierung ist ebenfalls erforderlich bei den Verwaltungsabläufen, die es zu vereinfachen und verkürzen gilt.

 

Eine professionelle Budgetassistenz im Sinne einer nicht nur Geld verwaltenden Unterstützung, sondern einer umfassenden Assistenz vor allem zur Wahrnehmung der neu gewonnenen Kundenrolle bei den Budgetnehmenden wird voraussichtlich bei einem Drittel der Fälle erforderlich sein. Sie wird gewährleisten, dass nicht die Sachbearbeiter/innen oder die Sozialpädagogen/innen der Hilfeplanung notgedrungen in diese Bedarfslücke springen und damit erneute Abhängigkeiten schaffen, die dann kontraproduktiv zum Persönlichen Budgets wirken würden.

 

10. Ausblick auf die Zeit nach dem Modellzeitraum:

 

Ab dem 01.01.2008 sind Persönliche Budgets zur Pflichtleistung geworden, der Kreis Segeberg ist durch seine Teilnahme an dem Bundesmodell, den dort entwickelten Grundsätzen, und insbesondere mit dem Handbuch zu den Budgetpauschalen gut gerüstet.

 

Die Bedarfsfeststellungen werden nun durch sozialpädagogische Fachkräfte in der Hilfeplanung durchgeführt werden, die hierfür ihre Arbeitsmethoden aus dem Sachleistungsgebiet anwenden.

 

Damit möglichst viele Menschen mit Behinderungen durch die Inanspruchnahme dieser neuen Leistungsform ihr Leben selbstbestimmter gestalten und dadurch ihre Lebensqualität steigern können, sind weitere Bemühungen aller bislang Beteiligten erforderlich. Das Modellprojekt hat vieles auf den Weg gebracht, jedoch ist das Ziel noch nicht erreicht.

Angefügt ist eine Liste von Internet-Adressen zu Informationen zum Persönlichen Budget.

 

Bad Segeberg, den 23.01.2008

 

Christine Scheunemann

Koordinatorin der Eingliederungshilfe

Kreis Segeberg

Hamburger Str. 30

23795 Bad Segeberg

Tel.: 04551/951-538

christine.scheunemann@kreis-se.de

 

 

 

 

 

Einige Internetadressen zur Information über das (Trägerübergreifende)

Persönliche Budget:

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales :

www.budget.bmas.de

 

Wissenschaftliche Begleitforschung zu den Modellprojekten „Trägerübergreifendes

Persönliches Budget“:

www.projekt-persoenliches–budget.de

 

CareNetz Service gGmbH in Schleswig-Holstein:

www.carenetz.org

 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband: Kompetenzzentrum Persönliches Budget

www.budget.paritaet.org

 

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR):

www.bar-frankfurt.de

 

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, Rheinland-Pfalz:

www.masfg.rip.de/Soziales/Individuelle_Hilfeplanung.asp

 

Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, ForseA e.V.

www.forsea.de

 

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.

www.isl-ev.de

 

Und für Informationen über das Persönliche Budget in leichter Sprache:

 

Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.:

e-mail: Info@lebenshilfe-angesagt.de

 

Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V.:

www.menschzuerst.de

 

Bad Segeberg, den 27.11.2007

 

Christine Scheunemann

Koordinatorin der Eingliederungshilfe

Kreis Segeberg

Hamburger Str. 30

23795 Bad Segeberg

Tel.: o4551/951-538

Mail: christine.scheunemann@kreis-se.de

 

 

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