Bericht der Verwaltung - DrS/2008/019
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschlussbericht über das Bundesmodellprojekt zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Scheunemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Sozialausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
17.04.2008
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Ausgangslage:
Das Land Schleswig-Holstein hat die Kreise
Segeberg und Schleswig-Flensburg beauftragt, mit dem modellhaften Aufbau eines
Netzwerkes offener (ambulanter) Hilfen unter Einbeziehung des
bürgerschaftlichen Engagements in den jeweiligen Regionen zu beginnen.
Die Erprobung im Rahmen des Konzeptes CareNetz,
mit welchem sich beide Kreise auch an der wissenschaftlichen Begleitung der
Bundesinitiative Trägerübergreifendes Persönliches Budget beteiligten, sollte
insbesondere durch die Einrichtung unabhängiger Stellen zur Bedarfsfeststellung
durchgeführt werden. Zu diesem Zwecke haben beide Kreise mit der CareNetz gGmbH
eine Vereinbarung abgeschlossen, in der Projektbeginn und –zeitraum,
Finanzierung, Mittelbereitstellung, Mittelverwendung und Nachweis sowie die
Zusammenarbeit geregelt sind. Die erste Vereinbarung, die vom 01.05.2005 bis
zum 30.04.2006 galt, wurde anschließend bis zum 31.12.2007 verlängert.
Im Kreis Segeberg richtete CareNetz-Service ein
Büro ein und beschäftigte eine Dipl.-Pflegewirtin sowie einen Dipl.-Sozialpädagogen
jeweils zu 30/40 einer Vollzeitstelle für
die beiden einzelfallbezogenen Aufgaben der Bedarfsfeststellung sowie
der Budgetassistenz, die kostenneutral angeboten wird.
2. Zur Entwicklung Offener Hilfen:
Der Geschäftsführer von CareNetz-Service widmete
sich schwerpunktmäßig dem Aufbau eines Netzwerkes Offener Hilfen. Hierfür
richtete er folgende Gremien ein, die von Vertretern/innen der
Leistungserbringer, Betroffenenverbänden sowie des Kreises und nicht zuletzt
von CareNetz-Service selber besetzt wurden:
·
Zentrales
Planungsgremium
·
Gesamtgremium
Regionale Planung mit den Unterarbeitsgruppen
1.
Bedarfsfeststellung, Budgetbemessung und Musterzielvereinbarung
2. Informations- und
Kommunikationskonzept für potenzielle Budgetnehmer/innen und ihre Angehörigen
3. Veränderte
Funktionsschwerpunkte/Rollen für die beteiligten Stellen –Definition dieser
neuen Schwerpunkte sowie der Schnitt- bzw. Kontaktstellen
4.
Rahmenvereinbarungen zur Struktur, (Prozess-) Steuerung und Zusammenarbeit im Regionalen
Planungsgremium (Planungshandbuch)
5. Verzahnung von professioneller und
freiwilliger Unterstützung.
Im Laufe der Zeit kamen folgende
Unterarbeitsgruppen hinzu:
6. Besondere Bedingungen der offenen
Hilfen für Kinder und Jugendliche (Familien) im Rahmen des Trägerübergreifenden
Persönlichen Budgets
7. Wohnraum für Budgetnehmer/innen
Während die AGs 2, 3, 4 und 6 ihre
Arbeit abschließen konnten, arbeiteten die AGs zur Budgetbemessung, zur
Verzahnung von professioneller und freiwilliger Unterstützung sowie die AG
Wohnraum bis zum Ende des Modellzeitraumes weiter.
Die AG zur Budgetbemessung gab sich
mit den Ergebnissen eines Verfahrens zur Budgetfeststellung und –bemessung
sowie mit einer Musterzielvereinbarung nicht zufrieden, sondern reagierte auf
die zögerliche Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets dahingehend, dass
mithilfe von Budgetpauschalen ein neuer Anreiz
geschaffen werden sollte.
Diese Arbeit mündete in das Handbuch
„Budgetpauschalen – ein Instrument zur besseren Ausschöpfung der Potenziale des
Persönlichen Budgets“.
In der AG zur Verzahnung von
Profession und Ehrenamt beschäftigte man sich – ausgehend von der Arbeit des Freiwilligenzentrums von und
für Menschen mit Behinderungen mittenmang Schleswig-Holstein e.V., das im
Bundesmodellprojekt „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ bis zum
Sommer 2008 gefördert wird und als Partnerprojekt von CareNetz-Service gilt,
mit der Implementierung des ehrenamtlichen Elements im Rahmen von Persönlichen
Budgets, aber auch generell in der Eingliederungshilfe.
Da nicht wenige Menschen, die derzeit
im stationären Rahmen leben, sich eine Veränderung wünschen und auch die
Kostenträger eine Umkehr in Richtung der ambulanten Maßnahmen anstreben,
arbeitete diese AG an einem Konzept zur ehrenamtlichen Tätigkeit an der
Schnittstelle von stationären zu ambulanten Hilfen.
In der AG Wohnraum für
Budgetnehmer/innen ging es um die Bereitstellung von angemessenem Wohnraum für
behinderte Menschen, eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit der
Wohnungswirtschaft, aber auch um die Entwicklung von alternativen Wohn- und
Betreuungskonzepten, Bildung von Wohn- und Hausgemeinschaften usw. Dieses Thema
wird auch nach Abschluss des Modellprojektes weiterverfolgt werden.
In der AG „Informations- und
Kommunikationskonzept für potenzielle Budgetnehmer/innen und ihre Angehörigen“
wurde die Schlüsselstellung der Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen für die
Verbreitung von Persönlichen Budgets erkannt. Die Verantwortung für die
Information, ggf. Schulung und den Abbau von evtl. Zukunftsängsten liegt bei
den Anstellungsträgern.
In der AG „Besondere Bedingungen der
offenen Hilfen für Kinder und Jugendliche (Familien) im Rahmen des
Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets“ standen die
aktuellen Veränderungen in der Hilfegewährung
seit der Einführung von Hilfeplanung im Kreis sowie die Fragen der Vernetzung
von Hilfen im Vordergrund. Die Arbeit der Gruppe führte im Hinblick auf die
Förderung von Persönlichen Budgets für Kinder und Jugendliche jedoch zu keinem
Ergebnis.
Die AG „Rahmenvereinbarungen zur Struktur,
(Prozess-) Steuerung und
Zusammenarbeit im Regionalen Planungsgremium
(Planungshandbuch)“ schließlich konnte ihre Arbeit mit der Verabschiedung des
Planungshandbuches beenden.
3. Zu den Ergebnissen des Aufbaus eines
Netzwerkes Offener Hilfen:
·
Der Träger der
Tagesstätten für psychisch behinderte Menschen hat sein diesbezügliches Angebot
modularisiert, d.h. es ist nun nicht nur ein Halbtagsbesuch der Tagesstätte
möglich, sondern es können auch nur einzelne Leistungsmodule in Anspruch
genommen werden.
·
Für
Persönliche Budgets für Arbeit haben Leistungserbringer individuell passgenaue
Angebote außerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) erarbeitet
und zur Verfügung gestellt. Kostenträger des einen verwirklichten Budgets ist
die Bundesagentur für Arbeit. Der Kreis hat dieses Arrangement als gleichwertig
der berufsbildenden Eingangsstufe in der WfbM anerkannt.
·
Und
im Bereich des Wohnens haben stationäre Einrichtungen die Mitnutzung einer
Rufbereitschaft durch Budgetnehmende, die im eigenen Wohnraum betreut werden,
ermöglicht.
·
Im
Hinblick auf die Zeit nach Abschluss des Modellprojektes wurde ein Gremium beim
Gemeindepsychiatrischen Verbund geschaffen, das sich der Entwicklung von
offenen Hilfen im individuellen Bedarfsfall verantwortlich widmet.
·
Die
Kooperation zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer sowie der
Leistungserbringer untereinander im Rahmen der og. AGs hat nicht nur zu
greifbaren Ergebnissen, sondern auch zu einer insgesamt positiven Stimmung
geführt.
·
Dem Wunsch der
Leistungserbringer nach einer weitergehenden und vor allem kontinuierlichen
Zusammenarbeit im Rahmen einer AG nach § 4 SGB XII wurde vom Kreis entsprochen,
diese AG arbeitet seit Dezember 2006.
4. Zu den Ergebnissen bei den Persönlichen
Budgets:
Am Ende des Modellzeitraumes gibt es 27
Persönliche Budgets. Davon beinhalten 23 Budgets die Betreuung im eigenen
Wohnraum, ein Budget wurde für die Teilhabe am Arbeitsleben eingerichtet und
drei Budgets im stationären Setting, davon zwei zur Vorbereitung auf den Auszug
und eines nach einem vorherigen Budget für die Betreuung im eigenen Wohnraum.
Es gibt zwei trägerübergreifende Budgets, und
zwar jeweils als Kombination von Sozialhilfe und Leistungen der Pflegekasse.
In zahlreichen Fällen konnten stationären
Maßnahmen vermieden werden. Hier ist zu berücksichtigen, dass vor allem
Menschen mit Wünschen nach Veränderung in ihrer Lebenssituation die
Leistungsform des Persönlichen Budgets wählen.
Besonders erwähnenswert ist die Einrichtung
zweier Wohngemeinschaften für insgesamt vier geistig behinderte junge Menschen,
die ohne diese Möglichkeit aus dem Elternhaus in ein Wohnheim gezogen wären.
In zwei Fällen konnte die Nutzung eines Notrufes
organisiert werden, da sonst ein Auszug aus dem stationären Aufenthalt ins
eigenständige Wohnen nicht praktikabel gewesen wäre.
Es sind zu 1/3 Frauen und zu 2/3 Männer, die ein
Persönliches Budget in Anspruch nehmen.
Die Behinderungsarten verteilen sich in etwa
gleich auf seelische und geistige Behinderungen, hinzukommen wenige Fälle mit
reiner Körperbehinderung sowie einige Fälle mit Mehrfachbehinderung.
Die Budgetzeiträume wurden zu Beginn des Modells
meist für die Dauer von sechs Monaten vereinbart, später erfolgte eine
Ausweitung auf in der Regel zwölf Monate, wobei jedoch zwischenzeitliche
Evaluationsgespräche zur Zielerreichung vereinbart wurden. Bei diesen
Gesprächen wird die Zielvereinbarung nach Bedarf der aktuellen Situation
angepasst.
Dabei wurden die Ziele im Großen und Ganzen
erreicht, es wird von einem geschätzten Zielerreichungsgrad von
durchschnittlich 80% ausgegangen, wobei zwei Budgetnehmende „übers Ziel
hinausgeschossen“ sind, d.h. Ziele eher als vereinbart erreicht bzw. mehr oder
andere Ziele verwirklicht haben.
Es gab in zwei Fällen eine missbräuchliche
Nutzung von Budgetgeldern, die jedoch nicht in betrügerischer Absicht erfolgte.
Die Kriterien für die Nutzung von Persönlichen Budgets als Geldleistung oder
als Gutschein wurden entsprechend angepasst. Die Budgetnehmenden äußern sich
insgesamt zufrieden bis sehr zufrieden mit den Budgets. Wenn Kritik geäußert
wird, bezieht sich diese auf die Höhe des Budgets – hier ist kein Unterschied
zur Hilfegewährung im Sachleistungssektor feststellbar. Budgetnehmende wollen
i. d. R. nach Ablauf des Budgetzeitraumes ein Folgebudget, d.h. nur eine
Budgetnehmerin hat sich nach ihrer missbräuchlichen Nutzung von Budgetgeldern
ein Persönliches Budget nicht mehr zugetraut und ist in die Sachleistung
zurückgekehrt.
5. Zur wissenschaftlichen Begleitforschung:
Das Bundesmodell wurde gemeinschaftlich von der
Universität Tübingen, Dortmund und der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg
wissenschaftlich beforscht. Nach einem Auftaktworkshop im Sommer 2005 folgten
jährliche bundesweite Workshops
sowie zwischenzeitliche regionale
Treffen, in denen die jeweiligen Forschungsergebnisse vorgestellt und in der
Praxis auftauchende Probleme besprochen wurden. Grundlage der Forschung im
Kreis Segeberg bildeten Interviews mit Budgetnehmenden, CareNetz-Service sowie
der Kreisverwaltung.
Der Forschungszwischenbericht vom
Oktober 2006 mündete in den „Bericht der Bundesregierung über die Ausführung
der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IX)“ vom 31.10.2006. Der Abschlussbericht der
wissenschaftlichen Begleitforschung von Juli 2007 ist kürzlich erschienen (www.projekt-persoenliches-budget.de).
6. Zum Landesmodellbeirat:
Das Ministerium für Soziales,
Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein richtete
im Sommer 2005 einen Modellbeirat zur Begleitung und Beratung des
Modellprojektes ein.
In ihm waren neben Vertretern/innen
des Ministeriums die Landeswohlfahrtsverbände des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes, des Diakonischen Werkes, der Arbeiterwohlfahrt und des
Deutschen Rotes Kreuz, ferner die Landesarbeitsgemeinschaft der freien
Wohlfahrtsverbände und als Betroffenenverbände die Landesverbände der
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, der Körper- und
Mehrfachbehinderten, der Psychiatrie-Erfahrenen sowie der Verband
Sonderpädagogik, des Weiteren ein/e Vertreter/in der Betroffenen, der
Landkreistag und der Städtetag und die beiden Modellkreise vertreten. CareNetz
gGmbH und mittenmang e.V. nahmen als Gäste teil.
Als eine wichtige Aufgabe des Beirats
wurde die Rolle des Multiplikators für die nicht am Bundesmodell beteiligten
Kreise, kreisfreien Städte, Verbände und Einrichtungen und behinderte Menschen
festgelegt.
7. Förderung durch eine
Verwaltungskostenpauschale des Bundes:
Im April 2006 erließ das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Richtlinie für die Gewährung von
Zuschüssen zu dem projektbezogenen Mehraufwand, der Leistungsträgern im Rahmen
der Bewilligung von Persönlichen Budgets in der Modellphase entsteht, um die
Bewilligung von Persönlichen Budgets sowohl in den Modellregionen als auch
außerhalb dieser zu fördern. Der Kreis Segeberg erhielt für acht Persönliche
Budgets eine Förderung.
8. Bewertung des
Modellprojektes:
Die zum CareNetz-Prozess gehörende
Einbeziehung der Leistungsanbieter von Beginn an erwies sich sowohl für das
Projekt als auch für die zukünftige Zusammenarbeit als förderlich.
Es ist eine große Zufriedenheit der
Budgetnehmenden mit der Leistungsform des Persönlichen Budgets feststellbar.
Damit liegt der Kreis im Bundestrend: der og. Abschlussbericht der
wissenschaftlichen Begleitforschung spricht von 90 % zufriedener
Budgetnehmer/innen.
Die Kooperation mit CareNetz-Service gestaltete
sich partnerschaftlich und konstruktiv, offen und fair.
Einvernehmlich mit allen Beteiligten konnten die
Inhalte und das Verfahren der Bedarfsfeststellung und der Zielvereinbarung
sowie ein Verfahren zur Zusammenarbeit von CareNetz-Service mit dem Kreis
entwickelt werden.
Die Methodik der Bedarfsfeststellung durch
CareNetz-Service bezog sich vor allem auf die individuelle Motivationslage der
Budgetinteressenten in Bezug auf Veränderungen in der Lebensgestaltung und
verfolgte damit bereits in dieser Phase das Ziel des Empowerments der
Budgetnehmenden.
Im Übrigen äußerten sich die Budgetnehmenden
generell sehr zufrieden mit dem Angebot von CareNetz-Service.
Die Vorteile unabhängiger Bedarfsfeststellungen
zeigten sich für den Kreis Segeberg an deren Ungebundenheit an vorhandenen
Angeboten und Maßnahmen – besonders wenn nicht das gesamte Angebot einer
Maßnahme gebraucht wurde, sondern lediglich Teile davon; oder wenn Bedarfe
festgestellt wurden, für die die passenden Angebote erst entwickelt werden
mussten.
Allerdings zogen die Leistungsanbieter nicht in
dem gewünschten Umfang die Konsequenzen und modularisierten ihre Angebote.
Und nicht zuletzt wies die Arbeit von
CareNetz-Service in Richtung der Nutzung semiprofessioneller Unterstützung und
Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements, und zwar jeweils ausgehend von
dem individuellen Bedarf der Budgetinteressierten.
Die Unabhängigkeit der Bedarfsfeststellungen von
einer wirtschaftlichen Verantwortung auch und gerade im Einzelfall sieht der
Kreis Segeberg jedoch als kritisch an. Die Erfahrungen zeigen, dass dieser
Aspekt zugunsten einer sozialanwaltschaftlichen Vorgehensweise zu kurz gekommen
ist.
Im - hierfür zugegebenermaßen zu knappen -
Modellzeitraum konnten die langfristig in Aussicht gestellten wirtschaftlichen
Vorteile einer großzügigeren Bedarfsdeckung durch eine Entwicklung hin zu mehr
Selbständigkeit und damit Unabhängigkeit von Unterstützung der einzelnen
Budgetnehmer/innen i. d. R. nicht eingelöst werden.
9. Fazit:
Die Modellphase war eine intensive und
konstruktive. Der Kreis hat viel von CareNetz-Service gelernt und umgekehrt.
Die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit werden die Grundlage für die
Weiterentwicklung bilden.
Von den beteiligten Akteuren ist immer wieder zu
hören, dass ein Umdenken, das die Rolle der behinderten Menschen als Kunden mit
der dazu gehörenden Entscheidungsmacht betrifft, als wichtigstes Kriterium für
ein Gelingen gesehen wird.
Optimierungen sind erforderlich, und
zwar auf Seiten der Leistungserbringer in der Fortführung der Entwicklung von
offenen Angeboten, Modularisierung ihrer bisherigen Komplexleistungen und
Öffnung hin zu geeigneten, nicht-pädagogischen Mitarbeitenden.
Optimierung ist ebenfalls
erforderlich bei den Verwaltungsabläufen, die es zu vereinfachen und verkürzen
gilt.
Eine professionelle Budgetassistenz
im Sinne einer nicht nur Geld verwaltenden Unterstützung, sondern einer
umfassenden Assistenz vor allem zur Wahrnehmung der neu gewonnenen Kundenrolle
bei den Budgetnehmenden wird voraussichtlich bei einem Drittel der Fälle
erforderlich sein. Sie wird gewährleisten, dass nicht die Sachbearbeiter/innen
oder die Sozialpädagogen/innen der Hilfeplanung notgedrungen in diese
Bedarfslücke springen und damit erneute Abhängigkeiten schaffen, die dann
kontraproduktiv zum Persönlichen Budgets wirken würden.
10. Ausblick auf die Zeit nach
dem Modellzeitraum:
Ab dem 01.01.2008 sind Persönliche
Budgets zur Pflichtleistung geworden, der Kreis Segeberg ist durch seine
Teilnahme an dem Bundesmodell, den dort entwickelten Grundsätzen, und
insbesondere mit dem Handbuch zu den Budgetpauschalen gut gerüstet.
Die Bedarfsfeststellungen werden nun
durch sozialpädagogische Fachkräfte in der Hilfeplanung durchgeführt werden,
die hierfür ihre Arbeitsmethoden aus dem Sachleistungsgebiet anwenden.
Damit möglichst viele Menschen mit
Behinderungen durch die Inanspruchnahme dieser neuen Leistungsform ihr Leben
selbstbestimmter gestalten und dadurch ihre Lebensqualität steigern können,
sind weitere Bemühungen aller bislang Beteiligten erforderlich. Das
Modellprojekt hat vieles auf den Weg gebracht, jedoch ist das Ziel noch nicht
erreicht.
Angefügt ist eine Liste von
Internet-Adressen zu Informationen zum Persönlichen Budget.
Bad Segeberg, den 23.01.2008
Christine Scheunemann
Koordinatorin der Eingliederungshilfe
Kreis Segeberg
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551/951-538
christine.scheunemann@kreis-se.de
Einige Internetadressen zur
Information über das (Trägerübergreifende)
Persönliche Budget:
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales :
Wissenschaftliche Begleitforschung zu
den Modellprojekten „Trägerübergreifendes
Persönliches Budget“:
www.projekt-persoenliches–budget.de
CareNetz Service gGmbH in
Schleswig-Holstein:
www.carenetz.org
Der Paritätische Wohlfahrtsverband:
Kompetenzzentrum Persönliches Budget
www.budget.paritaet.org
Bundesarbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (BAR):
www.bar-frankfurt.de
Ministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Familie und Frauen, Rheinland-Pfalz:
www.masfg.rip.de/Soziales/Individuelle_Hilfeplanung.asp
Forum selbstbestimmter Assistenz
behinderter Menschen, ForseA e.V.
www.forsea.de
Interessenvertretung Selbstbestimmt
Leben in Deutschland e.V.
www.isl-ev.de
Und für Informationen über das
Persönliche Budget in leichter Sprache:
Bundesvereinigung Lebenshilfe für
Menschen mit geistiger Behinderung e.V.:
e-mail: Info@lebenshilfe-angesagt.de
Mensch zuerst – Netzwerk People First
Deutschland e.V.:
www.menschzuerst.de
Bad Segeberg, den 27.11.2007
Christine Scheunemann
Koordinatorin der Eingliederungshilfe
Kreis Segeberg
Hamburger
Str. 30
23795
Bad Segeberg
Tel.:
o4551/951-538
Mail:
christine.scheunemann@kreis-se.de
