Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, den in seiner Sitzung vom 06.12.2007 gefassten Satzungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2008 aufzuheben und die als Anlage 1 beigefügte neue Haushaltssatzung 2008 zu erlassen. Hierzu gehören auch der geänderte Gesamtergebnisplan und der Gesamtfinanzplan (Anlage 2) sowie die geänderten Teilpläne 241, 411, 542, 611 und 612 (Anlage 3).

 

Die gegenüber dem Haushaltssatzungsbeschluss vom 06.12.2007 unveränderten und bereits vorgelegten Bestandteile des Haushaltsplanes (alle Teilpläne außer Teilpläne 241, 411, 542, 611 und 612; Stellenplan; Vorbericht; Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen; Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets unter Angabe der den einzelnen Budgets zugeordneten Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen; Wirtschaftspläne der Sondervermögen des Kreises; neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen des Kreises) werden ebenfalls zum Bestandteil dieses neuen Haushaltssatzungsbeschlusses 2008 gemacht.

 

Nach Abwägung der gegenseitigen Interessenlagen von Kreis und kreisangehörigen Gemeinden wird der Schwellenwert für die zusätzliche Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2008 in § 3 der Haushaltssatzung auf … v. H. neu festgesetzt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreistag wurde in seiner Sitzung am 17.01.2008 bereits darüber informiert, dass das OVG Schleswig mit seinem Urteil vom 12.12.2007 in dem Normenkontrollverfahren der Stadt Norderstedt gegen den Kreis Segeberg (Az.: 2 KN 1/07) für Recht erkannt hat, dass die Haushaltssatzung des Kreises für das Haushaltsjahr 2006 wegen eines Verfahrensfehlers (fehlende Anhörung) teilweise unwirksam ist, und zwar soweit dort der für die Erhebung der zusätzlichen Kreisumlage maßgebliche Vom-Hundert-Satz auf 120 % festgesetzt worden ist (siehe DrS/2008/145).

 

Der Urteilsspruch hat ebenfalls zur Folge, dass die Haushaltssatzung des Kreises auch für das vergangene Haushaltsjahr 2007 in diesem Punkt teilunwirksam ist, und dass auch der vom Kreistag in seiner Sitzung am 06.12.2007 zuletzt gefasste Satzungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2008 teilrechtswidrig ist, da der gerügte Verfahrensfehler (fehlende Anhörung) auch in diesen Fällen jeweils als Folgefehler durchgreift.

 

Das nach der oben genannten Rechtsprechung des OVG Schleswig für erforderlich gehaltene Anhörungsverfahren gemäß § 28 Abs. 4 FAG zur Absenkung des Schwellenwertes zur zusätzlichen Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2008 ist auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 17.01.2008 (siehe DrS/2008/145) nach erneuter Finanzbedarfsermittlung/-überprüfung zwischenzeitlich durch die Verwaltung durchgeführt worden (siehe Anlagen 4 bis 11: Schreiben an die Kommunen vom 05.02.2008 mit den dort aufgeführten Berechnungen zu den unterschiedlichen Schwellenwerthöhen).

 

Zur erneuten Überprüfung des aktuellen Finanzbedarfes des Kreises gegenüber dem Stand 06.12.2007 wird auf die Anlage 12 verwiesen.

 

Im Ergebnis führen die Änderungen dazu, dass der Ergebnisplan mit einem Jahresüberschuss von 822.960 Euro abschließt.

 

Auch bei einem positiven Planergebnis des Ergebnishaushaltes 2008 bleibt festzustellen, dass die negativen Jahresabschlüsse der Jahre 2006 (4,5 Mio. Euro) und 2007 (9,6 Mio. Euro) in der Eröffnungsbilanz des Kreises Segeberg beim Eigenkapital als „vorzutragende Jahresfehlbeträge“ zunächst negativ zu Buche schlagen werden. Ob darüber hinaus positives Eigenkapital verbleibt, steht noch nicht fest. Die Eröffnungsbilanz wird zurzeit von einer externen Beraterfirma erstellt.

 

Der geänderte Gesamtergebnisplan und der Gesamtfinanzplan sowie die geänderten Teilpläne 241, 411, 542, 611 und 612 sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 

Die übrigen unveränderten Bestandteile des Haushaltsplanes (siehe Beschlussvorschlag) haben den Kreistagsabgeordneten bereits in der Kreistagssitzung am 06.12.2007 vollständig vorgelegen. Diese werden erneut zum Bestandteil dieses neuen Haushaltssatzungsbeschlusses 2008 gemacht.

 

Im Rahmen des gemeindlichen Anhörungsverfahrens zur Absenkung des Schwellenwertes für die zusätzliche Kreisumlage 2008 sind insgesamt fünf Stellungnahmen/Schreiben wie folgt eingegangen:

 

·         Amt Itzstedt vom 20.02.2008

·         Stadt Norderstedt vom 20.02.2008

·         Stadt Wahlstedt vom 21.02.2008

·         Amt Leezen/Gemeinde Wittenborn vom 22.02.2008

·         Stadt Kaltenkirchen vom 21.02.2008

 

Diese Stellungnahmen/Schreiben werden den Kreistagsabgeordneten als Anlagen 13 bis 17 zur Verfügung gestellt (Abwägungsmaterial).

 

Um die Haushaltssatzung 2008 ordnungsgemäß und rechtswirksam in Kraft setzen zu können, ist es erforderlich, dass der Kreistag seinen alten verfahrensfehlerhaften Haushaltssatzungsbeschluss vom 06.12.2007 zunächst formell aufhebt und einen neuen verfahrensfehlerfreien Satzungsbeschluss über die Haushaltssatzung 2008 nach erfolgter sachgerechter Abwägung der gegenseitigen Interessenlagen von Kreis (Finanzbedarf) und kreisangehörigen Gemeinden (Finanzlage) und unter Ausnutzung des ihm dabei zustehenden kommunalpolitischen Beurteilungsspielraumes herbeiführt.

 

Die Abwägung hat unter den zum heutigen Zeitpunkt feststehenden Haushaltsdaten des Kreises und unter Einbeziehung der eingegangenen gemeindlichen Stellungnahmen zu erfolgen und sie ist ordnungsgemäß in der Sitzungsniederschrift zu dokumentieren.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein (Haushaltssatzungsbeschluss 2008)

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...