Drucksache - DrS/2008/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses des Kreistages vom 06.12.2007 zur Haushaltssatzung 2008 (TOP Ö 11, DrS/2007/141, 140, 137-1, u.a.) und Neufassung des Satzungsbeschlusses zur Haushaltssatzung 2008 (Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro des FB I
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Gernot Schramm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
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|
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13.03.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, den in seiner Sitzung vom
06.12.2007 gefassten Satzungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2008 aufzuheben und
die als Anlage 1 beigefügte neue Haushaltssatzung 2008 zu
erlassen. Hierzu gehören auch der geänderte Gesamtergebnisplan und der
Gesamtfinanzplan (Anlage 2) sowie die geänderten Teilpläne 241,
411, 542, 611 und 612 (Anlage 3).
Die gegenüber dem Haushaltssatzungsbeschluss vom 06.12.2007
unveränderten und bereits vorgelegten Bestandteile des Haushaltsplanes (alle
Teilpläne außer Teilpläne 241, 411, 542, 611 und 612; Stellenplan; Vorbericht;
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig
werdenden Auszahlungen; Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten
Budgets unter Angabe der den einzelnen Budgets zugeordneten Erträgen und
Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen; Wirtschaftspläne der
Sondervermögen des Kreises; neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen des
Kreises) werden ebenfalls zum Bestandteil dieses neuen
Haushaltssatzungsbeschlusses 2008 gemacht.
Nach Abwägung der gegenseitigen Interessenlagen von Kreis
und kreisangehörigen Gemeinden wird der Schwellenwert für die zusätzliche
Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2008 in § 3 der Haushaltssatzung auf … v. H.
neu festgesetzt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreistag wurde in seiner Sitzung am 17.01.2008 bereits
darüber informiert, dass das OVG Schleswig mit seinem Urteil vom 12.12.2007 in
dem Normenkontrollverfahren der Stadt Norderstedt gegen den Kreis Segeberg
(Az.: 2 KN 1/07) für Recht erkannt hat, dass die Haushaltssatzung des Kreises
für das Haushaltsjahr 2006 wegen eines Verfahrensfehlers (fehlende
Anhörung) teilweise unwirksam ist, und zwar soweit dort der für die Erhebung
der zusätzlichen Kreisumlage maßgebliche Vom-Hundert-Satz auf 120 % festgesetzt
worden ist (siehe DrS/2008/145).
Der Urteilsspruch hat ebenfalls zur Folge, dass die
Haushaltssatzung des Kreises auch für das vergangene Haushaltsjahr 2007
in diesem Punkt teilunwirksam ist, und dass auch der vom Kreistag in seiner
Sitzung am 06.12.2007 zuletzt gefasste Satzungsbeschluss zur Haushaltssatzung
2008 teilrechtswidrig ist, da der gerügte Verfahrensfehler (fehlende
Anhörung) auch in diesen Fällen jeweils als Folgefehler durchgreift.
Das nach der oben genannten Rechtsprechung des OVG Schleswig
für erforderlich gehaltene Anhörungsverfahren gemäß § 28 Abs. 4 FAG zur
Absenkung des Schwellenwertes zur zusätzlichen Kreisumlage für das
Haushaltsjahr 2008 ist auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom
17.01.2008 (siehe DrS/2008/145) nach erneuter
Finanzbedarfsermittlung/-überprüfung zwischenzeitlich durch die Verwaltung durchgeführt
worden (siehe Anlagen 4 bis 11: Schreiben an die Kommunen vom
05.02.2008 mit den dort aufgeführten Berechnungen zu den unterschiedlichen
Schwellenwerthöhen).
Zur erneuten Überprüfung des aktuellen Finanzbedarfes des
Kreises gegenüber dem Stand 06.12.2007 wird auf die Anlage 12
verwiesen.
Im Ergebnis führen die Änderungen dazu, dass der
Ergebnisplan mit einem Jahresüberschuss von 822.960 Euro abschließt.
Auch bei einem positiven Planergebnis des Ergebnishaushaltes
2008 bleibt festzustellen, dass die negativen Jahresabschlüsse der Jahre 2006
(4,5 Mio. Euro) und 2007 (9,6 Mio. Euro) in
der Eröffnungsbilanz des Kreises Segeberg beim Eigenkapital als „vorzutragende
Jahresfehlbeträge“ zunächst negativ zu Buche schlagen werden. Ob darüber hinaus
positives Eigenkapital verbleibt, steht noch nicht fest. Die Eröffnungsbilanz
wird zurzeit von einer externen Beraterfirma erstellt.
Der geänderte Gesamtergebnisplan und der Gesamtfinanzplan
sowie die geänderten Teilpläne 241, 411, 542, 611 und 612 sind als Anlagen
2 und 3 beigefügt.
Die übrigen unveränderten Bestandteile des Haushaltsplanes
(siehe Beschlussvorschlag) haben den Kreistagsabgeordneten bereits in der
Kreistagssitzung am 06.12.2007 vollständig vorgelegen. Diese werden erneut zum
Bestandteil dieses neuen Haushaltssatzungsbeschlusses 2008 gemacht.
Im Rahmen des gemeindlichen Anhörungsverfahrens zur
Absenkung des Schwellenwertes für die zusätzliche Kreisumlage 2008 sind
insgesamt fünf Stellungnahmen/Schreiben wie folgt eingegangen:
·
Amt
Itzstedt vom 20.02.2008
·
Stadt
Norderstedt vom 20.02.2008
·
Stadt
Wahlstedt vom 21.02.2008
·
Amt
Leezen/Gemeinde Wittenborn vom 22.02.2008
·
Stadt
Kaltenkirchen vom 21.02.2008
Diese Stellungnahmen/Schreiben werden den
Kreistagsabgeordneten als Anlagen 13 bis 17 zur Verfügung
gestellt (Abwägungsmaterial).
Um die Haushaltssatzung 2008 ordnungsgemäß und rechtswirksam
in Kraft setzen zu können, ist es erforderlich, dass der Kreistag seinen alten
verfahrensfehlerhaften Haushaltssatzungsbeschluss vom 06.12.2007 zunächst
formell aufhebt und einen neuen verfahrensfehlerfreien Satzungsbeschluss über
die Haushaltssatzung 2008 nach erfolgter sachgerechter Abwägung der
gegenseitigen Interessenlagen von Kreis (Finanzbedarf) und kreisangehörigen
Gemeinden (Finanzlage) und unter Ausnutzung des ihm dabei zustehenden
kommunalpolitischen Beurteilungsspielraumes herbeiführt.
Die Abwägung hat unter den zum heutigen Zeitpunkt
feststehenden Haushaltsdaten des Kreises und unter Einbeziehung der
eingegangenen gemeindlichen Stellungnahmen zu erfolgen und sie ist
ordnungsgemäß in der Sitzungsniederschrift zu dokumentieren.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein
(Haushaltssatzungsbeschluss 2008) |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,7 kB
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2
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37,2 kB
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5
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26,8 kB
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6
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351,6 kB
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7
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11,7 kB
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(wie Dokument)
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24,6 kB
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9
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18,3 kB
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10
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(wie Dokument)
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19,3 kB
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11
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31,1 kB
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12
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(wie Dokument)
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13,6 kB
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13
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(wie Dokument)
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33,2 kB
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31,1 kB
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35,6 kB
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207,3 kB
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29,6 kB
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