Drucksache - DrS/2008/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitung der Benennung der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2009 - 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Carola Pape-Boldt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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14.02.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für die
bei den Amtsgerichten Bad Segeberg, Norderstedt und Neumünster zu bildenden
Ausschüsse werden von den im Kreistag vertretenen Parteien die nachstehende
Anzahl von Vorschlägen für die Wahl der Vertrauenspersonen abgegeben:
Amtsgerichte
Bad Segeberg und Norderstedt:
CDU 3,
SPD 2, FDP und GRÜNE 1
Amtsgericht
Neumünster:
CDU und
SPD je 1, FDP und GRÜNE keine Vorschläge
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 40
Gerichtsverfassungsgesetz tritt in jedem Amtsgerichtsbezirk alle 5 Jahre ein
Ausschuss zusammen, der aus den von den Gemeinden aufgestellten
Vorschlagslisten die Schöffen auswählt und über Einsprüche gegen die
Vorschlagslisten der Gemeinden entscheidet. Der Ausschuss besteht u.a. aus
sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern. Die Vertrauenspersonen müssen im
jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wohnen. Sie sind vom Kreistag mit einer Mehrheit
von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der
gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.
Gemäß
Erlass des Innenministeriums vom 05.12.2007 sind vom Kreistag des Kreises
Segeberg zu wählen:
für
den Amtsgerichtsbezirk Segeberg 7
Vertrauenspersonen
für
den Amtsgerichtsbezirk Norderstedt 7
Vertrauenspersonen
für
den Amtsgerichtsbezirk Neumünster 2
Vertrauenspersonen.
Eine
gesetzliche Vorschrift zur Regelung des Vorschlagsrechts existiert nicht. Bei
den bisherigen Wahlen war jede der im Kreistag vertretene Partei zumindest mit
einer Vertrauensperson in den Ausschüssen der Amtsgerichte Bad Segeberg und
Norderstedt vertreten, die übrigen Mitglieder wurden weitestgehend entsprechend
dem Kräfteverhältnis der Parteien ermittelt. Verwaltungsseitig wird
vorgeschlagen, auch für die im Jahre 2008 anstehenden Wahlen für die
Geschäftsjahre 2009 – 2013 so zu verfahren.
Die
Kreisverbände der Parteien werden daher gebeten, Vorschläge für die Besetzung
der Ausschüsse nach folgender Aufteilung vorzulegen:
Amtsgericht |
CDU |
SPD |
FDP |
GRÜNE |
Bad
Segeberg |
3 |
2 |
1 |
1 |
Norderstedt |
3 |
2 |
1 |
1 |
Neumünster |
1 |
1 |
0 |
0 |
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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