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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für die bei den Amtsgerichten Bad Segeberg, Norderstedt und Neumünster zu bildenden Ausschüsse werden von den im Kreistag vertretenen Parteien die nachstehende Anzahl von Vorschlägen für die Wahl der Vertrauenspersonen abgegeben:

 

Amtsgerichte Bad Segeberg und Norderstedt:

CDU 3, SPD 2, FDP und GRÜNE 1

 

Amtsgericht Neumünster:

CDU und SPD je 1, FDP und GRÜNE keine Vorschläge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz tritt in jedem Amtsgerichtsbezirk alle 5 Jahre ein Ausschuss zusammen, der aus den von den Gemeinden aufgestellten Vorschlagslisten die Schöffen auswählt und über Einsprüche gegen die Vorschlagslisten der Gemeinden entscheidet. Der Ausschuss besteht u.a. aus sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern. Die Vertrauenspersonen müssen im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wohnen. Sie sind vom Kreistag mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.

 

Gemäß Erlass des Innenministeriums vom 05.12.2007 sind vom Kreistag des Kreises Segeberg zu wählen:

 

für den Amtsgerichtsbezirk Segeberg                   7 Vertrauenspersonen

für den Amtsgerichtsbezirk Norderstedt                7 Vertrauenspersonen

für den Amtsgerichtsbezirk Neumünster                2 Vertrauenspersonen.

 

Eine gesetzliche Vorschrift zur Regelung des Vorschlagsrechts existiert nicht. Bei den bisherigen Wahlen war jede der im Kreistag vertretene Partei zumindest mit einer Vertrauensperson in den Ausschüssen der Amtsgerichte Bad Segeberg und Norderstedt vertreten, die übrigen Mitglieder wurden weitestgehend entsprechend dem Kräfteverhältnis der Parteien ermittelt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, auch für die im Jahre 2008 anstehenden Wahlen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 so zu verfahren.

 

Die Kreisverbände der Parteien werden daher gebeten, Vorschläge für die Besetzung der Ausschüsse nach folgender Aufteilung vorzulegen:

 

Amtsgericht

CDU

SPD

FDP

GRÜNE

Bad Segeberg

3

2

1

1

Norderstedt

3

2

1

1

Neumünster

1

1

0

0

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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