Drucksache - DrS/2007/123
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Binia Teuber
- Verfasser 1:
- Teuber, Binia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
28.11.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
03.12.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
06.12.2007
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss / der Hauptausschuss
empfiehlt, der Kreistag beschließt die Neufassung der Richtlinie des
Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege. Die Richtlinie tritt
zum 01.01.2008 in Kraft. Die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Förderung von
Kindern in Tagespflege vom 15.12.2005 treten damit außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Kindertagespflege hat in den
letzten Jahren als gleichberechtigtes Angebot neben den Kindertageseinrichtungen
zunehmend Bedeutung erlangt. Allerdings sind die Förderungen beider Bereiche
unterschiedlich geregelt.
Der Landesrechnungshof hat im Jahre
2006 die Tagespflege geprüft und gefordert, dass die Jugendhilfeträger alle
Anstrengungen unternehmen sollen, die Tagespflege als gleichrangiges Angebot
neben der Betreuung in den Kindertagesstätten zu etablieren.
Seitens der Verwaltung wird vor
diesem Hintergrund eine Angleichung der finanziellen Förderung der Tagespflege
an die bereits bestehende Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen für
erforderlich gehalten.
Die Verwaltung schlägt daher eine
Anpassung der bereits bestehenden Richtlinie zur Förderung von Kindern in
Tagespflege vor.
Folgende Ziele werden dabei
verfolgt:
- Vereinheitlichung
der Berechnungsverfahren in den Bereichen Finanzierung von Kindern in
Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen
- Einführung
einer Sozialstaffel auch im Bereich der Kindertagespflege (mit
Geschwisterermäßigung)
- Übergabe
der Einkommensberechnung und Bedarfsermittlung an die örtlichen
Sozialämter
- Anhebung
der Tagespflegesätze auf einen angemessenen Betrag
Im Bereich der
Kindertagespflegefinanzierung werden im Kreisjugendamt 250 bis 300 Anträge von
Kindeseltern pro Jahr geprüft und bearbeitet.
Aktuell werden 92 Tagespflegekinder
vom Kreis Segeberg mit insgesamt ca. 22.000,-- € monatlich finanziell
gefördert.
Ausgehend von 40 Betreuungsstunden
pro Woche beträgt das bisher monatlich gewährte Tagespflegegeld maximal 403,--
€ (0 bis 5 Jahre), 453,-- € (6 bis 12 Jahre) bzw. 504,-- € (bis 14 Jahre).
Im Einzelnen:
Anzahl der geförderten
Tagespflegekinder |
gewährte Tagespflege- beiträge
gesamt (mtl.) |
durch-schnitt-liche
Betreu-ungsstd. |
bisher gewährtes max. Tagespflegegeld |
bisher gewährtes max. Tagespflegegeld (pro Stunde) |
|
0-5 Jahre |
62 |
|
|
403 € |
2,33 € |
6-12 (bis 14) Jahre |
30 |
|
|
453 € (504 €) |
2,62 € ( 2,91 €) |
gesamt |
92 |
21.972 € |
25 |
|
|
Im Wesentlichen werden Kinder im
Alter von 0-5 Jahren gefördert. Derzeit beträgt der Förderungsbetrag in dieser
Altersgruppe 2,33 € pro Betreuungsstunde.
Der Landesrechnungshof hat im Rahmen
seiner örtlichen Erhebungen ermittelt, dass Tagespflegepersonen
durchschnittlich zwischen 3,-- und 4,-- € pro Stunde verlangen und damit den
Empfehlungen der Tagespflegevereine folgen. Er regt daher eine Anhebung der
Förderbeträge auf maximal 4,-- € pro Betreuungsstunde an, verbunden mit der
Umsetzung einer Sozialstaffelregelung.
Der von der Verwaltung ausgearbeitete
Entwurf der überarbeiteten Richtlinie mit der Festschreibung eines als
förderungsfähig anzuerkennenden Tagespflegebeitrages in Höhe von 3,-- € pro Betreuungsstunde trägt
dieser Forderung Rechnung.
Durch die Einführung einer
Sozialstaffel beträgt der maximale Förderbetrag (Tagespflegebeitrag) 2,85 € pro
Betreuungsstunde.
Die finanziellen Auswirkungen sind
aufgrund der zeitgleichen Umstellung der Einkommensberechnung nur schwer
kalkulierbar.
Allein aufgrund der Erhöhung des
Tagespflegebeitrages auf 2,85 € in den Altersstufen 0-5 und 6-12 Jahre ist -
unter der Annahme, dass die Tagespflegepersonen ihre Stundensätze erhöhen und
der gleiche Betreuungsumfang zugrunde gelegt wird - von einem erheblichen
Anstieg der Kosten zu rechnen.
Für das Jahr 2008 ist insgesamt
(inkl. Altersvorsorge, Unfallversicherung, Zuschüsse für Tagespflegekurse etc.)
mit einer Kostensteigerung von 15 - 20 % zu rechnen. Dies wurde bei der
Haushaltsplanung bereits berücksichtigt.
Für die Folgejahre ist von einem
Anstieg der Kosten um bis zu 20 % gegenüber dem heutigen Stand auszugehen
(aktueller Haushaltsansatz 505.000,-- €).
Der in 2008 etwas geringere Anstieg
der Kosten ergibt sich aufgrund der zu vermutenden etwas verzögerten Anhebung
der Tagespflegekosten durch die Tagesmütter.
Eine endgültige Kostenprognose für
Folgejahre wird erst im Jahre 2009 nach einer ersten Erprobungsphase möglich
sein.
Der Entwurf der Richtlinie zur
Förderung von Kindern in Tagespflege ist beigefügt. Änderungen gegenüber der
bisherigen Richtlinie sowie Übereinstimmungen mit der Sozialstaffelrichtlinie
für den Bereich der Kindertageseinrichtungen sind farblich gekennzeichnet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
|
Nein |
X |
Ja: |
|
Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
Im
Haushaltsentwurf für das Jahr 2008 wurde die zu erwartende Kostensteigerung
in dem Haushaltsansatz von 505.000,-- €
bereits berücksichtigt. Ab dem
Jahre 2009 ist mit einem weiteren Anstieg der Kosten um bis zu 20 % zu
rechnen. |
|
Mittelbereitstellung |
|
|
Im
Verwaltungshaushalt 2008 |
Haushaltsstelle: |
|
Im
Vermögenshaushalt 2008 |
Haushaltsstelle: |
|
Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe |
||
|
in Höhe
von |
|
Euro |
|
(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
|
Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
|
|
Minderausgaben
bei Haushaltsstelle: |
|
|
|
|
|
Mehreinnahmen
bei Haushaltsstelle: |
|
Bezug
zum strategischen Management:
|
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
77,5 kB
|
