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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2007/123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss / der Hauptausschuss  empfiehlt, der Kreistag beschließt die Neufassung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege. Die Richtlinie tritt zum 01.01.2008 in Kraft. Die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege vom 15.12.2005 treten damit außer Kraft.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren als gleichberechtigtes Angebot neben den Kindertageseinrichtungen zunehmend Bedeutung erlangt. Allerdings sind die Förderungen beider Bereiche unterschiedlich geregelt.

 

Der Landesrechnungshof hat im Jahre 2006 die Tagespflege geprüft und gefordert, dass die Jugendhilfeträger alle Anstrengungen unternehmen sollen, die Tagespflege als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung in den Kindertagesstätten zu etablieren.

 

Seitens der Verwaltung wird vor diesem Hintergrund eine Angleichung der finanziellen Förderung der Tagespflege an die bereits bestehende Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen für erforderlich gehalten.

Die Verwaltung schlägt daher eine Anpassung der bereits bestehenden Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tagespflege vor.

 

Folgende Ziele werden dabei verfolgt:

  • Vereinheitlichung der Berechnungsverfahren in den Bereichen Finanzierung von Kindern in Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen
  • Einführung einer Sozialstaffel auch im Bereich der Kindertagespflege (mit Geschwisterermäßigung)
  • Übergabe der Einkommensberechnung und Bedarfsermittlung an die örtlichen Sozialämter
  • Anhebung der Tagespflegesätze auf einen angemessenen Betrag

 

Im Bereich der Kindertagespflegefinanzierung werden im Kreisjugendamt 250 bis 300 Anträge von Kindeseltern pro Jahr geprüft und bearbeitet.

Aktuell werden 92 Tagespflegekinder vom Kreis Segeberg mit insgesamt ca. 22.000,-- € monatlich finanziell gefördert.

Ausgehend von 40 Betreuungsstunden pro Woche beträgt das bisher monatlich gewährte Tagespflegegeld maximal 403,-- € (0 bis 5 Jahre), 453,-- € (6 bis 12 Jahre) bzw. 504,-- € (bis 14 Jahre).

 

Im Einzelnen:

Anzahl der geförderten Tagespflegekinder

gewährte Tagespflege- beiträge gesamt  (mtl.)

durch-schnitt-liche Betreu-ungsstd.

bisher gewährtes  max. Tagespflegegeld

bisher gewährtes  max. Tagespflegegeld (pro Stunde)

0-5 Jahre

62

 

 

403 €

2,33 €

6-12 (bis 14) Jahre

30

 

 

453 € (504 €)

2,62 € ( 2,91 €)

gesamt

92

21.972 €

25

 

 

 

Im Wesentlichen werden Kinder im Alter von 0-5 Jahren gefördert. Derzeit beträgt der Förderungsbetrag in dieser Altersgruppe 2,33 € pro Betreuungsstunde.

 

Der Landesrechnungshof hat im Rahmen seiner örtlichen Erhebungen ermittelt, dass Tagespflegepersonen durchschnittlich zwischen 3,-- und 4,-- € pro Stunde verlangen und damit den Empfehlungen der Tagespflegevereine folgen. Er regt daher eine Anhebung der Förderbeträge auf maximal 4,-- € pro Betreuungsstunde an, verbunden mit der Umsetzung einer Sozialstaffelregelung.

 

Der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf der überarbeiteten Richtlinie mit der Festschreibung eines als förderungsfähig anzuerkennenden Tagespflegebeitrages in Höhe von  3,-- € pro Betreuungsstunde trägt dieser Forderung Rechnung.

Durch die Einführung einer Sozialstaffel beträgt der maximale Förderbetrag (Tagespflegebeitrag) 2,85 € pro Betreuungsstunde.

 

Die finanziellen Auswirkungen sind aufgrund der zeitgleichen Umstellung der Einkommensberechnung nur schwer kalkulierbar.

Allein aufgrund der Erhöhung des Tagespflegebeitrages auf 2,85 € in den Altersstufen 0-5 und 6-12 Jahre ist - unter der Annahme, dass die Tagespflegepersonen ihre Stundensätze erhöhen und der gleiche Betreuungsumfang zugrunde gelegt wird - von einem erheblichen Anstieg der Kosten zu rechnen.

 

Für das Jahr 2008 ist insgesamt (inkl. Altersvorsorge, Unfallversicherung, Zuschüsse für Tagespflegekurse etc.) mit einer Kostensteigerung von 15 - 20 % zu rechnen. Dies wurde bei der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt.

Für die Folgejahre ist von einem Anstieg der Kosten um bis zu 20 % gegenüber dem heutigen Stand auszugehen (aktueller Haushaltsansatz 505.000,-- €).

 

Der in 2008 etwas geringere Anstieg der Kosten ergibt sich aufgrund der zu vermutenden etwas verzögerten Anhebung der Tagespflegekosten durch die Tagesmütter.

Eine endgültige Kostenprognose für Folgejahre wird erst im Jahre 2009 nach einer ersten Erprobungsphase möglich sein.

 

Der Entwurf der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tagespflege ist beigefügt. Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinie sowie Übereinstimmungen mit der Sozialstaffelrichtlinie für den Bereich der Kindertageseinrichtungen sind farblich gekennzeichnet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2008 wurde die zu erwartende Kostensteigerung in dem Haushaltsansatz von 505.000,-- €  bereits berücksichtigt.

Ab dem Jahre 2009 ist mit einem weiteren Anstieg der Kosten um bis zu 20 % zu rechnen.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Im Verwaltungshaushalt 2008

Haushaltsstelle:

 

Im Vermögenshaushalt 2008

Haushaltsstelle:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderausgaben bei Haushaltsstelle:

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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