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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2007/114

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt / der Kreistag beschließt mit Wirkung zum 01.01.2008 den Abschluss des Vertrags über die Übertragung und Durchführung der Sportförderung des Kreises Segeberg mit dem Kreissportverband Segeberg e.V. auf Grundlage des Verwaltungsentwurfs vom 12.09.2007, ergänzt durch Änderungen des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom 20.11.2007.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit DrS 2007/090 vom 11.09.2007 wurde von der Verwaltung der Entwurf eines Vertrages mit dem Kreissportverband Segeberg e.V. über die Sportförderung des Kreises ab dem Jahr 2008 zur Beratung in den Fraktionen vorgelegt.

 

Zwischenzeitlich sind nachfolgend aufgelistete Vorschläge zur Änderung bzw. Ergänzung des Vertragsentwurfs eingegangen, die von der Verwaltung im Wesentlichen übernommen werden. Danach würde sich die jährliche Sportförderung des Kreises ab 2008 auf insgesamt 670.000 EUR erhöhen. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber der Sportförderung der Vorjahre um 38.000 EUR bzw. 6,01 %.

 

Vorschlag von

Regelung im Entwurf

Änderungsvorschlag

Empfehlung der Verwaltung

KSV

(vgl. Anlage)

§ 7 Abs. 2 Pkt. b)

345.000 € für den Kinder- und Jugendbereich

355.000 € für den Kinder- und Jugendbereich, da Bedarf laut Abrechnungen der Vereine vorliegt

übernehmen, siehe gesonderte Vorlage DrS 2007/115

KSV

(vgl. Anlage)

§ 2 Abs. 2

„die Geschäftsstelle des Kreissportverbandes…“

 

„der Kreissportverband Segeberg..“

 

übernehmen

KSV

(vgl. Anlage)

§ 6 Pkt. b)

„Die Erbringung von Fachleist-ungen zur Konzeptions-entwicklung, Organisation und Durchführung aktueller sport-fachlicher Themenstellungen od. Maßnahmen nach Maßgabe einer für jedes Jahr im Voraus zwischen Kreis u KSV gesondert abzuschließenden Leistungs-vereinbarung. Die Leistungs-vereinbarung soll Art, Umfang und Ziel der vom KSV zu erbringenden Fachleistung konkret beschreiben und bedarf der Zustimmung des für Sport zuständigen Fachausschuss des Kreises bis zum 20.12. eines Jahres mit Wirkung für das Folgejahr.“

 

„Die Erbringung von Fachleistungen zur Konzeptionsentwick-lung, Organisation und Durchführung aktueller sportfachlicher Themenstellungen, insbesondere im Bereich der Aus- und Fortbildung der Übungsleiter/innen, der Lehrkräfte und der Bewegungs-erziehung für Erzieher/innen in Kindergärten“

 

„Die Erbringung von Fachleistungen zu aktuellen sportfachlichen Themen nach Maßgabe einer zw. Kreisverwaltung und KSV jährlich neu abzustimmenden Leistungsvereinbarung.“

 

Zum Beispiel:

·         Aus- und Fortbildung

·         Untersuchungen zur Sportstättenversor-gung und/oder zum Sportstättenzustand

 

KSV

(vgl. Anlage)

§ 7 Abs. 2

Pkt b) 345.000 € für Kinder- und Jugendbereich

Pkt c) 14.250 € für weitere Aufgaben

Fördersummen aus § 7 Abs. 2 Punkte b und c zusammenfassen

Der Vorschlag kann nicht realisiert werden, da es sich bei Pkt. b) um nach Richtlinien zu vergebende Fördermittel handelt und bei Pkt. c) um eine leistungsbezogene Förderung des KSV

Herrn Mohr

Präambel, 1. Satz:

„im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden“

 

streichen oder Einvernehmen formell herstellen

 

streichen

Herrn Mohr

Präambel, 2. Satz:

„jeden Bürger und jede Bürgerin“

 

„alle Einwohner und Einwohnerinnen“

 

übernehmen

Herrn Mohr

 

Präambel, 3. Satz:

„stimmen darüber überein“

„stimmen darin überein“

 

übernehmen

RPA

§ 7 Abs. 3

Zahlung der Gesamtzuwendung  in 12 gleichen Monatsraten zu 55.000 €

 

ausschließen, dass der Kreis Gelder zu früh auszahlt und damit die Erzielung von Zinserträgen ermöglicht

 

„Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt

1. in 12 gleichen Monatsraten zu 3.750 € sowie

2. in weiteren Beträgen auf schriftliche und begründete Anforderung des KSV.“

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

670.000 EUR p.a. im Teilplan 421, Förderung des Sports (davon bisher ausgewiesen im Haushaltsentwurf 2008 insgesamt 632.000 EUR (im Einzelnen: 307.000 EUR für sportliche Jugendarbeit, 270.000 EUR für Investitionen, 37.300 EUR für KSV im Teilplan 421 sowie 17.700 EUR im Teilplan 362, Jugendarbeit), mithin ein Mehrbedarf gegenüber Eckwert und Haushaltsentwurf in Höhe von 38.000 EUR.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Im Verwaltungshaushalt 2008

Haushaltsstelle:

 

Im Vermögenshaushalt 2008

Haushaltsstelle:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderausgaben bei Haushaltsstelle:

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle:

 

 

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Anlagen

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