Drucksache - DrS/2007/114
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag mit dem Kreissportverband (KSV) ab 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Verfasser 1:
- Manfred Stankat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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20.11.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.12.2007
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt / der Kreistag beschließt mit
Wirkung zum 01.01.2008 den Abschluss des Vertrags über die Übertragung und
Durchführung der Sportförderung des Kreises Segeberg mit dem Kreissportverband
Segeberg e.V. auf Grundlage des Verwaltungsentwurfs vom 12.09.2007, ergänzt
durch Änderungen des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom 20.11.2007.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit DrS
2007/090 vom 11.09.2007 wurde von der Verwaltung der Entwurf eines Vertrages
mit dem Kreissportverband Segeberg e.V. über die Sportförderung des Kreises ab
dem Jahr 2008 zur Beratung in den Fraktionen vorgelegt.
Zwischenzeitlich
sind nachfolgend aufgelistete Vorschläge zur Änderung bzw. Ergänzung des
Vertragsentwurfs eingegangen, die von der Verwaltung im Wesentlichen übernommen
werden. Danach würde sich die jährliche Sportförderung des Kreises ab 2008 auf
insgesamt 670.000 EUR erhöhen. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber der
Sportförderung der Vorjahre um 38.000 EUR bzw. 6,01 %.
Vorschlag von |
Regelung im Entwurf |
Änderungsvorschlag |
Empfehlung der Verwaltung |
KSV (vgl. Anlage) |
§ 7 Abs. 2 Pkt. b) 345.000 € für den Kinder-
und Jugendbereich |
355.000 € für den Kinder-
und Jugendbereich, da Bedarf laut Abrechnungen der Vereine vorliegt |
übernehmen, siehe
gesonderte Vorlage DrS 2007/115 |
KSV (vgl. Anlage) |
§ 2 Abs. 2 „die Geschäftsstelle des
Kreissportverbandes…“ |
„der Kreissportverband
Segeberg..“ |
übernehmen |
KSV (vgl. Anlage) |
§ 6 Pkt. b) „Die
Erbringung von Fachleist-ungen zur Konzeptions-entwicklung, Organisation und
Durchführung aktueller sport-fachlicher Themenstellungen od. Maßnahmen nach
Maßgabe einer für jedes Jahr im Voraus zwischen Kreis u KSV gesondert
abzuschließenden Leistungs-vereinbarung. Die Leistungs-vereinbarung soll Art,
Umfang und Ziel der vom KSV zu erbringenden Fachleistung konkret beschreiben
und bedarf der Zustimmung des für Sport zuständigen Fachausschuss des Kreises
bis zum 20.12. eines Jahres mit Wirkung für das Folgejahr.“ |
„Die Erbringung von
Fachleistungen zur Konzeptionsentwick-lung, Organisation und Durchführung
aktueller sportfachlicher Themenstellungen, insbesondere im Bereich der Aus-
und Fortbildung der Übungsleiter/innen, der Lehrkräfte und der
Bewegungs-erziehung für Erzieher/innen in Kindergärten“ |
„Die Erbringung von
Fachleistungen zu aktuellen sportfachlichen Themen nach Maßgabe einer zw.
Kreisverwaltung und KSV jährlich neu abzustimmenden Leistungsvereinbarung.“ Zum Beispiel: ·
Aus- und Fortbildung ·
Untersuchungen zur
Sportstättenversor-gung und/oder zum Sportstättenzustand |
KSV (vgl. Anlage) |
§ 7 Abs. 2 Pkt b) 345.000 € für
Kinder- und Jugendbereich Pkt c) 14.250 € für weitere
Aufgaben |
Fördersummen aus § 7 Abs. 2
Punkte b und c zusammenfassen |
Der Vorschlag kann nicht
realisiert werden, da es sich bei Pkt. b) um nach Richtlinien zu vergebende
Fördermittel handelt und bei Pkt. c) um eine leistungsbezogene Förderung des
KSV |
Herrn Mohr |
Präambel, 1. Satz: „im Einvernehmen mit den
Städten und Gemeinden“ |
streichen oder Einvernehmen
formell herstellen |
streichen |
Herrn Mohr |
Präambel, 2. Satz: „jeden Bürger und jede
Bürgerin“ |
„alle Einwohner und
Einwohnerinnen“ |
übernehmen |
Herrn Mohr |
Präambel, 3. Satz: „stimmen darüber überein“ |
„stimmen darin überein“ |
übernehmen |
RPA |
§ 7 Abs. 3 Zahlung der
Gesamtzuwendung in 12 gleichen
Monatsraten zu 55.000 € |
ausschließen, dass der
Kreis Gelder zu früh auszahlt und damit die Erzielung von Zinserträgen
ermöglicht |
„Die Auszahlung der
Zuwendung erfolgt 1. in 12 gleichen
Monatsraten zu 3.750 € sowie 2. in weiteren Beträgen auf
schriftliche und begründete Anforderung des KSV.“ |
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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670.000
EUR p.a. im Teilplan 421, Förderung des Sports (davon bisher ausgewiesen im
Haushaltsentwurf 2008 insgesamt 632.000 EUR (im Einzelnen: 307.000 EUR für
sportliche Jugendarbeit, 270.000 EUR für Investitionen, 37.300 EUR für KSV im
Teilplan 421 sowie 17.700 EUR im Teilplan 362, Jugendarbeit), mithin ein
Mehrbedarf gegenüber Eckwert und Haushaltsentwurf in Höhe von 38.000 EUR. |
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Mittelbereitstellung |
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Im
Verwaltungshaushalt 2008 |
Haushaltsstelle: |
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Im
Vermögenshaushalt 2008 |
Haushaltsstelle: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderausgaben
bei Haushaltsstelle: |
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Mehreinnahmen
bei Haushaltsstelle: |
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