Drucksache - DrS/2007/115
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag des KSV auf Änderung der Übungsleiterrichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Verfasser 1:
- Manfred Stankat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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20.11.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.12.2007
| |||
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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06.12.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt die Anpassung der Richtlinien des Kreises Segeberg für die
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung
anerkannter Übungsleiter/innen und Organisationsleiter/innen mit Wirkung zum
01.01.2008 in folgenden Punkten:
- in Ziffer I. Absatz 3 die
Stundenzahl von 200 auf 300 anzuheben
- in Ziffer I. Absatz 2 den
DM-Betrag in Höhe von 4 DM auf 2,05 € umzustellen sowie unter Ziffer
III. Absatz 2 die DM-Beträge der benannten Lizenzstufen auf €
umzustellen:
1.
Lizenzstufe 123,00 €
S-Lizenz 138,00
€
A-Lizenz 153,00 €
3. die
Bezeichnung Organisationsleiter/in durch den Begriff
„Vereinsmanager/in“
zu ersetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Wirkung
zum 01.07.1997 sind die Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung von
Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter
Übungsleiter/innen und Organisationsleiter/innen in Kraft getreten. Die Vergabe
dieser Mittel wird seit Jahren vom Kreissportverband Segeberg e.V.
wahrgenommen, der mit Schreiben vom 30.10.2007 um Änderung der Richtlinie in
folgenden Punkten bittet:
1.
Ziffer
I. Absatz 3 dahingehend zu ändern, die maximal zu fördernden Übungsstunden von
höchstens 200 Übungsstunden auf höchstens 300 Übungsstunden anzuheben.
Der Kreissportverband Segeberg begründet die notwendige
Erhöhung damit, dass keine ausreichende Anzahl lizenzierte Übungsleiter/innen
zur Abdeckung des Übungsbetriebes im Jugendbereich zur Verfügung stehen. Dies
hat zur Folge, dass einige Übungsleiter/innen mehr als 200 Stunden im Jahr tätig
sind, um eine effiziente Jugendarbeit aufrecht zu erhalten. Diese erhalten
jedoch über die 200 Stunden hinaus bisher keine Förderung.
2.
Die
noch nicht vorgenommene Umstellung von DM in € vorzunehmen und in Ziffer I.
Absatz 2 den DM-Betrag in Höhe von 4 DM auf 2,05 € umzustellen sowie unter III.
Absatz 2 die DM-Beträge der benannten Lizenzstufen auf € umzustellen: 1.
Lizenzstufe 123,00
€
S-Lizenz 138,00 €
A-Lizenz 153,00 €.
3.
In der
Richtlinie die Bezeichnung Organisationsleiter/in durch den Begriff
„Vereinsmanager/in“ zu ersetzen. Der Begriff „Vereinsmanager“ ist der
offizielle Begriff für den Aufgabenbereich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja:
vgl. DrS/2007/90 und DrS/2007/114 |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Im
Verwaltungshaushalt 2008 |
Haushaltsstelle: |
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Im
Vermögenshaushalt 2008 |
Haushaltsstelle: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderausgaben
bei Haushaltsstelle: |
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Mehreinnahmen
bei Haushaltsstelle: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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43,1 kB
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