Drucksache - DrS/2007/116
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag des KSV auf Änderung der Sportstättenrichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Verfasser 1:
- Manfred Stankat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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20.11.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.12.2007
| |||
●
Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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06.12.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt die Anpassung der Richtlinien des Kreises Segeberg zur
finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie
zur Anschaffung von Sportgeräten mit Wirkung zum 01.01.2008 in folgenden
Punkten:
4.3 Rasenspielfelder
Normspielfelder 68 x 105 m 200.000 €
Normspielfelder
60 x 90 m 150.000 €
Normspielfelder
50 x 68 m 100.000 €
Die
Maße verstehen sich zuzüglich der vorgeschriebenen Sicherheitszonen.
Fußball-Spielfelder mit geringeren Abmessungen als 50 x 68 m
werden nicht gefördert.
4.3.1 Faustball-Normspielfelder
32 x 66 m (Rasenplätze) 60.000 €
Spielfelder
mit geringeren Abmessungen werden nicht gefördert.
Anmerkung:
Das Wettkampfspielfeld beträgt 20 x 50 m zuzüglich der
vorgeschriebenen
markierten
Auslaufzonen von 2 x 6 m in der Breite und 2 x 8 m in der Länge
Wettkampfspielfeld
gesamt = 32 x 66 m)
4.4 Kunstrasen-/Tennenspielfelder
Normspielfelder 68 x 105 m 300.000 €
Normspielfelder
60 x 90 m 225.000 €
Normspielfelder
50 x 68 m 150.000 €
Die
Maße verstehen sich zuzüglich der vorgeschriebenen Sicherheitszonen.
Fußball-Spielfelder mit geringeren Abmessungen als 50 x 68 m
werden nicht gefördert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit
01.01.2007 wird die investive Sportförderung nach den Richtlinien des Kreises
Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von
Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten durch den Kreissportverband
Segeberg e.V. wahrgenommen. Mit Antrag vom 30.10.2007 bittet der
Kreissportverband Segeberg darum, die Richtlinien in den Punkten 4.3 und 4.4
wie folgt zu ändern:
4.3 Rasenspielfelder
Normspielfelder 68 x 105 m 200.000 €
Normspielfelder
60 x 90 m 150.000 €
Normspielfelder
50 x 68 m 100.000 €
Die
Maße verstehen sich zuzüglich der vorgeschriebenen Sicherheitszonen.
Fußball-Spielfelder mit geringeren Abmessungen als 50 x 68 m
werden nicht gefördert.
4.3.1 Faustball-Normspielfelder
32 x 66 m (Rasenplätze) 60.000 €
Spielfelder
mit geringeren Abmessungen werden nicht gefördert.
Anmerkung:
Das Wettkampfspielfeld beträgt 20 x 50 m zuzüglich der
vorgeschriebenen
markierten
Auslaufzonen von 2 x 6 m in der Breite und 2 x 8 m in der Länge
Wettkampfspielfeld
gesamt = 32 x 66 m)
4.4 Kunstrasen-/Tennenspielfelder
Normspielfelder 68 x 105 m 300.000 €
Normspielfelder
60 x 90 m 225.000 €
Normspielfelder
50 x 68 m 150.000 €
Die
Maße verstehen sich zuzüglich der vorgeschriebenen Sicherheitszonen.
Fußball-Spielfelder mit geringeren Abmessungen als 50 x 68 m
werden nicht gefördert.
Der
Kreissportverband Segeberg begründet seinen Änderungsvorschlag damit, dass die
Höhe der Bemessungsgrenze für das jeweilige Spielfeldmaß eindeutig mit der
Richtlinienänderung festgelegt ist und nur noch Spielfelder gefördert werden,
die eine vielfältige Nutzung ermöglichen.
Des
weiteren soll ein Normspielfeld für Faustball aufgenommen werden, dessen
Förderung bisher nicht separat vorgesehen war.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Im
Verwaltungshaushalt 2008 |
Haushaltsstelle: |
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Im
Vermögenshaushalt 2008 |
Haushaltsstelle: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderausgaben
bei Haushaltsstelle: |
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Mehreinnahmen
bei Haushaltsstelle: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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39,4 kB
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