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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2007/116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Anpassung der Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten mit Wirkung zum 01.01.2008 in folgenden Punkten:

 

4.3            Rasenspielfelder

Normspielfelder 68 x 105 m                                                  200.000 

            Normspielfelder 60 x   90 m                                                    150.000 

            Normspielfelder 50 x   68 m                                                    100.000 

            Die Maße verstehen sich zuzüglich der vorgeschriebenen Sicherheitszonen.

Fußball-Spielfelder mit geringeren Abmessungen als 50 x 68 m werden nicht gefördert.

 

 

4.3.1            Faustball-Normspielfelder 32 x 66 m (Rasenplätze)               60.000 

            Spielfelder mit geringeren Abmessungen werden nicht gefördert.        

Anmerkung:

Das Wettkampfspielfeld beträgt 20 x 50 m zuzüglich der vorgeschriebenen

            markierten Auslaufzonen von 2 x 6 m in der Breite und 2 x 8 m in der Länge

            Wettkampfspielfeld gesamt = 32 x 66 m)

           

 

4.4            Kunstrasen-/Tennenspielfelder

Normspielfelder 68 x 105 m                                                  300.000 

            Normspielfelder 60 x   90 m                                                    225.000 

            Normspielfelder 50 x   68 m                                                    150.000 

            Die Maße verstehen sich zuzüglich der vorgeschriebenen Sicherheitszonen.

Fußball-Spielfelder mit geringeren Abmessungen als 50 x 68 m werden nicht gefördert.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit 01.01.2007 wird die investive Sportförderung nach den Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten durch den Kreissportverband Segeberg e.V. wahrgenommen. Mit Antrag vom 30.10.2007 bittet der Kreissportverband Segeberg darum, die Richtlinien in den Punkten 4.3 und 4.4 wie folgt zu ändern:

 

4.3            Rasenspielfelder

Normspielfelder 68 x 105 m                                                  200.000 

            Normspielfelder 60 x   90 m                                                    150.000 

            Normspielfelder 50 x   68 m                                                    100.000 

            Die Maße verstehen sich zuzüglich der vorgeschriebenen Sicherheitszonen.

Fußball-Spielfelder mit geringeren Abmessungen als 50 x 68 m werden nicht gefördert.

 

 

4.3.1            Faustball-Normspielfelder 32 x 66 m (Rasenplätze)               60.000 

            Spielfelder mit geringeren Abmessungen werden nicht gefördert.        

Anmerkung:

Das Wettkampfspielfeld beträgt 20 x 50 m zuzüglich der vorgeschriebenen

            markierten Auslaufzonen von 2 x 6 m in der Breite und 2 x 8 m in der Länge

            Wettkampfspielfeld gesamt = 32 x 66 m)

           

 

4.4            Kunstrasen-/Tennenspielfelder

Normspielfelder 68 x 105 m                                                  300.000 

            Normspielfelder 60 x   90 m                                                    225.000 

            Normspielfelder 50 x   68 m                                                    150.000 

            Die Maße verstehen sich zuzüglich der vorgeschriebenen Sicherheitszonen.

Fußball-Spielfelder mit geringeren Abmessungen als 50 x 68 m werden nicht gefördert.

 

Der Kreissportverband Segeberg begründet seinen Änderungsvorschlag damit, dass die Höhe der Bemessungsgrenze für das jeweilige Spielfeldmaß eindeutig mit der Richtlinienänderung festgelegt ist und nur noch Spielfelder gefördert werden, die eine vielfältige Nutzung ermöglichen.

 

Des weiteren soll ein Normspielfeld für Faustball aufgenommen werden, dessen Förderung bisher nicht separat vorgesehen war.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Im Verwaltungshaushalt 2008

Haushaltsstelle:

 

Im Vermögenshaushalt 2008

Haushaltsstelle:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderausgaben bei Haushaltsstelle:

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle:

 

 

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Anlagen

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