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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2007/115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Anpassung der Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Organisationsleiter/innen mit Wirkung zum 01.01.2008 in folgenden Punkten:

 

  1. in Ziffer I. Absatz 3 die Stundenzahl von 200 auf 300 anzuheben
  2. in Ziffer I. Absatz 2 den DM-Betrag in Höhe von 4 DM auf 2,05 € umzustellen sowie unter Ziffer III. Absatz 2 die DM-Beträge der benannten Lizenzstufen auf € umzustellen:   

                              1. Lizenzstufe             123,00 €

S-Lizenz                      138,00 €

A-Lizenz                      153,00 €

3.   die Bezeichnung Organisationsleiter/in durch den Begriff „Vereinsmanager/in“

zu ersetzen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Wirkung zum 01.07.1997 sind die Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Organisationsleiter/innen in Kraft getreten. Die Vergabe dieser Mittel wird seit Jahren vom Kreissportverband Segeberg e.V. wahrgenommen, der mit Schreiben vom 30.10.2007 um Änderung der Richtlinie in folgenden Punkten bittet:

 

1.      Ziffer I. Absatz 3 dahingehend zu ändern, die maximal zu fördernden Übungsstunden von höchstens 200 Übungsstunden auf höchstens 300 Übungsstunden anzuheben.

Der Kreissportverband Segeberg begründet die notwendige Erhöhung damit, dass keine ausreichende Anzahl lizenzierte Übungsleiter/innen zur Abdeckung des Übungsbetriebes im Jugendbereich zur Verfügung stehen. Dies hat zur Folge, dass einige Übungsleiter/innen mehr als 200 Stunden im Jahr tätig sind, um eine effiziente Jugendarbeit aufrecht zu erhalten. Diese erhalten jedoch über die 200 Stunden hinaus bisher keine Förderung.

 

2.      Die noch nicht vorgenommene Umstellung von DM in € vorzunehmen und in Ziffer I. Absatz 2 den DM-Betrag in Höhe von 4 DM auf 2,05 € umzustellen sowie unter III. Absatz 2 die DM-Beträge der benannten Lizenzstufen auf € umzustellen: 1. Lizenzstufe         123,00 €

S-Lizenz 138,00 €

A-Lizenz 153,00 €.

 

3.      In der Richtlinie die Bezeichnung Organisationsleiter/in durch den Begriff „Vereinsmanager/in“ zu ersetzen. Der Begriff „Vereinsmanager“ ist der offizielle Begriff für den Aufgabenbereich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja: vgl. DrS/2007/90 und DrS/2007/114

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Im Verwaltungshaushalt 2008

Haushaltsstelle:

 

Im Vermögenshaushalt 2008

Haushaltsstelle:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderausgaben bei Haushaltsstelle:

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle:

 

 

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Anlagen

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