Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2007/108

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt gemäß § 57 Kreisordnung in Verbindung mit § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung die Jahresrechnung des Kreises Segeberg für das Jahr 2006.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung 2006 des Kreises Segeberg ist vom Rechnungsprüfungsamt gemäß § 57 Kreisordnung in Verbindung mit §§ 94 und 116 Abs. 1 Gemeindeordnung sowie Ziffer 1.1.1a der Geschäftsanweisung für das Rechnungsprüfungsamt geprüft worden. Der Schlussbericht liegt vor. Er enthält neben den Prüfungsbemerkungen auch Stellungnahmen der Produkte zu den Prüfungsfeststellungen.

 

Das Prüfungsamt kommt unter Ziffer 17 des Berichtes zu folgender Schlussfeststellung:

 

Die Prüfung der Jahresrechnung gemäß § 57 KrO in Verbindung mit § 94 Abs. 1 GO hat gezeigt, dass die Haushaltswirtschaft des Kreises - bis auf die im Bericht genannten Fälle - entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen und den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung abgewickelt wurde. Die einzelnen Rechnungsbeträge waren sachlich und rechnerisch begründet und belegt; bei den Einnahmen und Ausgaben ist  rechtmäßig verfahren worden.

 

Die festgestellten Mängel sind durch die Verwaltung – soweit noch nicht geschehen – kurzfristig abzustellen. Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass den im Bericht enthaltenen Hinweisen und Empfehlungen künftig entsprochen wird.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Rahmen der diesjährigen Prüfung aufgrund der Prüfungsergebnisse bei einer Reihe von Produkten die Anforderung einer Stellungnahme entbehrlich war bzw. angeforderte Stellungnahmen sich nur auf verhältnismäßig geringfügige Beanstandungen bezogen. Positiv hervorzuheben ist daher, dass die in verschiedenen Bereichen der Verwaltung bei vorangegangenen Prüfungen festgestellten Mängel bei dieser Prüfung nicht vorgefunden wurden.

 

Das RPA empfiehlt dem Kreistag, die Jahresrechnung 2006 gemäß § 57 KrO i.V.m. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Im Verwaltungshaushalt 2007

Haushaltsstelle:

 

Im Vermögenshaushalt 2007

Haushaltsstelle:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderausgaben bei Haushaltsstelle:

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle:

 

 

Loading...