Drucksache - DrS/2007/125
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung des Vertrages mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. für die Gebiete Henstedt-Ulzburg und Ellerau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Binia Teuber
- Verfasser 1:
- Teuber, BInia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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28.11.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Verein Tagespflege
Norderstedt e.V. sowie den Gemeinden Henstedt-Ulzburg und Ellerau einen Vertrag
über die Wahrnehmung von Aufgaben der Kindertagespflege auszuhandeln und diesen
möglichst bis zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verein Tagespflege
Norderstedt e.V. nimmt – entsprechend des Beschlusses des
Jugendhilfeausschusses vom 29.01.1997 – im Bereich der Kindertagespflege die
Aufgaben der Beratung, Vermittlung und Anerkennung von Tagespflegestellen sowie
die Beratung von Kindeseltern seit 01.03.1997 auf dem Gebiet der Stadt
Norderstedt wahr. Seit 01.01.2002 ist der Verein auch für die Gebiete
Henstedt-Ulzburg und Ellerau zuständig.
Durch die Bestimmung der
Großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt zum örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe durch die Landesverordnung vom 27.02.2007 hat sich die
Geschäftsgrundlage des bisher bestehenden Vertrages wesentlich geändert.
Nach Beendigung des
bisher bestehenden Vertrages zum Jahresende ist damit für die Zeit ab
01.01.2008 über eine Fortsetzung des Vertrages mit dem Verein Tagespflege
Norderstedt e.V. für die Gebiete Henstedt-Ulzburg und Ellerau zu entscheiden.
Der Verein wäre bereit,
die Aufgaben der Beratung, Vermittlung und Anerkennung von Tagespflegestellen
sowie die Beratung von Kindeseltern für die Gebiete Henstedt-Ulzburg und
Ellerau gegen eine jährliche Pauschale in Höhe von insgesamt 15.000,-- €
weiterhin zu übernehmen.
Dieser Betrag ist unter
Berücksichtigung einer kommunalen finanziellen Beteiligung und der damit
verbundenen Vorteile für die Kommunen als angemessen zu bezeichnen. Es ist zu
berücksichtigen, dass die Kommunen selbst ein lebhaftes Interesse an der
Ausweitung der Kindertagestagespflege haben sollten, während der Kreis gemäß
SGB VIII gesetzlicher Aufgabenträger ist.
Die Gemeinden
Henstedt-Ulzburg und Ellerau sind demzufolge an den noch zu führenden
Verhandlungen zu beteiligen.
Die Finanzierung des
Jahresbudgets sollte entsprechend des Vertrages zwischen dem Verein
„Tausendfüßler“, Kinder- und Familiengarten Kaltenkirchen e.V., dem Kreis und
den beteiligten Kommunen erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
x |
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Die
Finanzierung des Kreisanteils aus der Haushaltsstelle „Leistungen für
Tagespflege“ ist bereits im Haushaltsentwurf enthalten. |
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Mittelbereitstellung |
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Im
Verwaltungshaushalt 2008 |
Haushaltsstelle: |
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Im
Vermögenshaushalt 2008 |
Haushaltsstelle: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderausgaben
bei Haushaltsstelle: |
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Mehreinnahmen
bei Haushaltsstelle: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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