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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2007/125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. sowie den Gemeinden Henstedt-Ulzburg und Ellerau einen Vertrag über die Wahrnehmung von Aufgaben der Kindertagespflege auszuhandeln und diesen möglichst bis zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorzulegen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Verein Tagespflege Norderstedt e.V. nimmt – entsprechend des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 29.01.1997 – im Bereich der Kindertagespflege die Aufgaben der Beratung, Vermittlung und Anerkennung von Tagespflegestellen sowie die Beratung von Kindeseltern seit 01.03.1997 auf dem Gebiet der Stadt Norderstedt wahr. Seit 01.01.2002 ist der Verein auch für die Gebiete Henstedt-Ulzburg und Ellerau zuständig.

 

Durch die Bestimmung der Großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt zum örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch die Landesverordnung vom 27.02.2007 hat sich die Geschäftsgrundlage des bisher bestehenden Vertrages wesentlich geändert.

 

Nach Beendigung des bisher bestehenden Vertrages zum Jahresende ist damit für die Zeit ab 01.01.2008 über eine Fortsetzung des Vertrages mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. für die Gebiete Henstedt-Ulzburg und Ellerau zu entscheiden.

 

Der Verein wäre bereit, die Aufgaben der Beratung, Vermittlung und Anerkennung von Tagespflegestellen sowie die Beratung von Kindeseltern für die Gebiete Henstedt-Ulzburg und Ellerau gegen eine jährliche Pauschale in Höhe von insgesamt 15.000,-- € weiterhin zu übernehmen.

 

Dieser Betrag ist unter Berücksichtigung einer kommunalen finanziellen Beteiligung und der damit verbundenen Vorteile für die Kommunen als angemessen zu bezeichnen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Kommunen selbst ein lebhaftes Interesse an der Ausweitung der Kindertagestagespflege haben sollten, während der Kreis gemäß SGB VIII gesetzlicher Aufgabenträger ist. 

 

Die Gemeinden Henstedt-Ulzburg und Ellerau sind demzufolge an den noch zu führenden Verhandlungen zu beteiligen.

 

Die Finanzierung des Jahresbudgets sollte entsprechend des Vertrages zwischen dem Verein „Tausendfüßler“, Kinder- und Familiengarten Kaltenkirchen e.V., dem Kreis und den beteiligten Kommunen erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die Finanzierung des Kreisanteils aus der Haushaltsstelle „Leistungen für Tagespflege“ ist bereits im Haushaltsentwurf enthalten.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Im Verwaltungshaushalt 2008

Haushaltsstelle:

 

Im Vermögenshaushalt 2008

Haushaltsstelle:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderausgaben bei Haushaltsstelle:

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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