Drucksache - DrS/2007/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des durch den Kreistag am 13.12.2006 beschlossenen Sperrvermerks zur Prioritätenliste der Sportförderung für 2007 (Förderung des Antrages des Clubs für jagdliches Schießen für die Erneuerung der Tontaubenwurfanlage)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Fröhlich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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30.01.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Club
für jagdliches Schießen hat sich zum Sperrvermerk schriftlich geäußert. Darin
macht er deutlich, dass sich die Förderung aus der Jagdsteuer zum Umbau des
Schießstandes hauptsächlich auf die ökologische Sanierung der Flächen und des
Lärmschutzes beziehe. Als bauliche Maßnahme sei zwar der Bau des
Wurfmaschinenbunkers davon betroffen, denn der schaffe die baulichen Voraussetzungen
für die Wurfmaschinen. Der neue Antrag auf Förderung aus Sportfördermitteln sei
aber für die zusätzliche Anschaffung einer neuen Tontaubenwurfanlage als
Ausstattung für sportliche Zwecke gestellt worden. Die Sportschützen im Club
wären mit der neuen Anlage auch in der Lage, Meisterschaften durchzuführen.
Der KSV
hatte sich auch für die Förderung ausgesprochen, weil beide Maßnahmen getrennt
zu sehen sind. Im Prüfungsausschuss wurde die Förderfähigkeit mehrheitlich
beschlossen. Ein anderes Votum wurde vom KSV nach Beschluss des Sperrvermerks
nicht abgegeben.
Die
Verwaltung sieht nicht die Gefahr einer Doppelfinanzierung. Sie teilt auch
nicht die Auffassung, dass die Kostenaufstellungen zu den Anträgen identische
Kostenpunkte enthalten, denn die Kosten würden sich im Antrag der Jägerschaft
auf den Bau des Wurfmaschinenbunkers und im zweiten Antrag auf
technisches Gerät beziehen. Sie hält die Anschaffung der Tontaubenanlage als
zusätzliches technisches Gerät für sportliche Zwecke für förderfähig. Die Größe
der Anlage und der Aufwand des Einbaues rechtfertigten es allerdings nicht,
diese Anlage als Sportgerät zu sehen, sodass eine Förderung als sportinvestive
Maßnahme in Betracht kommt. Der Sperrvermerk sollte aufgehoben werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
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X |
Ja: |
in der
Prioritätenliste erfasst.
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Im
Verwaltungshaushalt 2007 |
Haushaltsstelle: |
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Im
Vermögenshaushalt 2007 |
Haushaltsstelle: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderausgaben
bei Haushaltsstelle: |
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Mehreinnahmen
bei Haushaltsstelle: |
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