Drucksache - DrS/2024/049
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende gemäß § 76 Abs. 4 GO für das Jahr 2023 für die Schule am Hasenstieg in Norderstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Birgit Buck
- Verfasser 1:
- Buck, Birgit
- Ziele:
- 8. kein strategisches Ziel betroffen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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12.03.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 GO i.V.m. § 57 KrO darf der Kreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben, annehmen oder an Dritte vermitteln. Unter die Vorschrift fallen sowohl erhaltene Geld- und Sach- und Dienstleistungen als auch erhaltene Sponsoringleistungen. Die Vorschrift erfasst Zuwendungen, die dem Kreis selbst zugutekommen und solche, die über den Kreis an Dritte weitergeleitet werden sollen.
Über die endgültige Annahme der Spende entscheidet gemäß der Dienstanweisung für die Entgegennahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen der Hauptausschuss ab einer Wertgrenze von 25.000,01 EUR bis zu 50.000 EUR.
Vorliegend hat die Schule am Hasenstieg in Norderstedt von dem Förderverein der Schule eine Sachspende für das Projekt „Outdoor-Musik-und Klanginstrumente für den Schulgarten“ über 27.603,66 EUR erhalten. Hierbei handelt es sich um fünf sehr hochwertige und langlebige Outdoor Musikinstrumente aus Aluminium, Kunststoff und Holz. Die Schule am Hasenstieg hat die Musikinstrumente bei der Firma bestellt. Die Musikinstrumente wurden am 13.03.2023 an die Schule geliefert. Der Förderverein hat die Rechnung am 23.03.2023 direkt bezahlt.
Der Förderverein der Schule verfügte aufgrund einer Erbschaft über entsprechende finanzielle Mittel für die vorliegende Sachspende.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
