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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sowie der Jugendhilfeausschuss empfehlen dem Kreistag, die Kreisverwaltung mit der Ausschreibung von tip-Maßnahmen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beginnen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Aufhebung des Sperrvermerkes über 837.000€ und gibt somit die entsprechenden Finanzmittel, die in dem „Finanzbudget zur Ausgestaltung besonderer Förderbedarfe im schulischen Kontext“ (DrS/2023/238) enthalten sind, frei. Der Start der Maßnahmen wird zum Schuljahr 2024/2025 avisiert.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Mit dem Kreistagsbeschluss zur DrS/2023/238 - Finanzbudget zur Ausgestaltung besonderer Förderbedarfe im schulischen Kontext, am 7.12.2023, wurden die Haushaltmittel zur Neugestaltung und zur Fortführung von temporär-intensivpädagogischen Maßnahmen (tip) zur Verfügung gestellt. Mit dem formalen Beschluss können die ausschreibungspflichtigen Maßnahmen nun ab voraussichtlich März 2024 entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf dem Weg gebracht und, sollte der Ausschreibungsprozess erfolgreich sein, zum 1.08.2024 starten.

 

Übersicht über die ausschreibungspflichtigen tip-Maßnahmen ab 2024:

 

Maßnahme Art

Standorte Alt/Neu

Zugangsvoraussetzung

Start geplant

Anzahl

tip-Maßnahmen „Altbestand“

Alt

Förderstatus E festgestellt

01.08.2024

5x

tip-Maßnahmen „Übergangslösung“

Neu

Förderstatus E festgestellt

01.08.2024

7x

tip-Maßnahmen „Übergangsklasse“

Neu

Zugang mit und ohne Förderstatus E

01.08.2024

3x

 

Um auch langfristig einen besseren Überblick über die Entwicklung der einzelnen tip-Maßnahmen zu bekommen schlägt die Verwaltung vor, zunächst alle tip-Ausschreibungen mit einer vertraglichen Laufzeit von zwei oder drei Jahren und einer optionalen Verlängerung von zwei Jahren zu versehen. Ab Start der tip-Maßnahmen im Schuljahr 2024/2025 wird spätestens nach zwei Jahren Laufzeit eine Evaluation aller tip-Maßnahmen im Kreisgebiet durchgeführt.

 

Die Ergebnisse dieser Evaluation fließen sowohl in die Entscheidungsprozesse zur Optionsziehung, als auch in eine tip-Maßnahmen-Bedarfsplanung in gemeinsamer Verantwortung mit dem Schulamt ein und werden den zuständigen Ausschüssen vorgelegt. Im Rahmen der Umsetzung der „Kooperativen Erziehungshilfe Konzeption“ gilt es, diese als lernendes System kontinuierlich an den tatsächlichen Bedarfen der Schulen und der Jugendhilfe auszurichten.

 

 

Sachverhalt:

Mit dem Kreistagsbeschluss zur DrS/2023/238 - Finanzbudget zur Ausgestaltung besonderer Förderbedarfe im schulischen Kontext, am 7.12.2023, wurden die Haushaltmittel zur Neugestaltung und zur Fortführung von temporär-intensivpädagogischen Maßnahmen (tip) zur Verfügung gestellt. In einem nächsten Schritt müssen diese tip-Maßnahmen nun ausgeschrieben werden, damit die Angebote zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 im Kreis Segeberg starten bzw. weitergeführt werden können.

 

Mit der Berichtsvorlage DrS/2023/234 und den Beschlussvorlagen DrS/2023/231 und DrS/2023/238 hat die Kreisverwaltung bereits über die Absicht informiert, zukünftig das Angebot an temporär-intensivpädagogischen Maßnahmen (tip) auszuweiten. Mit der DrS/2023/231-01 wurde der Beschluss gefasst, beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) die Rückgabe der Schulträgerschaft zu beantragen. Zugleich verbindet sich damit die Überführung der verbleibenden Schülerinnen und Schüller (SuS) des Förderzentrums E (Schule am Kastanienweg) in eine mit dem Bildungsministerium vereinbarte und als sogenannte „Übergangslösung“ bezeichnete Nachfolgebeschulungs-Möglichkeit in einem adäquaten schulischen Rahmen.

 

Dabei wurde als Grundlage dieser Nachfolgebeschulung gemeinsam mit dem Schulamt die Etablierung von neuen tip-Maßnahmen, die das bestehende tip-Angebot im Kreis erweitern, als einzige umsetzbare Option für das Schuljahr 2024/2025 identifiziert. Um die SuS mit besonderen Förderbedarfen im Förderstatus E (emotional-sozial) dauerhaft intensivpädagogisch begleiten zu können, ist neben den Förderschullehrkräften, die durch das Schulamt gestellt werden, auch eine sozialpädagogische Begleitung vorzusehen. Je nach tip-Maßnahme werden hier Stundenanteile von 20 bis 33 Stunden vorgesehen, um das schulische Personal optimal zu flankieren. Dieses sozialpädagogische Fachpersonal muss durch Ausschreibung bei externen Trägern gewonnen werden.

 

Einordnung der tip-Maßnahmen seitens des Bildungsministeriums

 

Die vom MBWFK vorgegebenen Rahmenbedingungen für die SuS mit Förderstatus E sehen für die bezeichnete Zielgruppe tip-Maßnahmen als besondere Beschulungsform vor. In einem handlungsleitenden Grundlagenpapier „temporär-intensivpädagogische Maßnahmen“, das von der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Kreisfachberater*innen schulische Erziehungshilfe im Schuljahr 2020/2021 für Schleswig-Holstein erarbeitet und seitens des MBWFK in der Sitzung des Bildungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags vom 20.01.2022 veröffentlicht wurde (s. Anlage), heißt es dazu:

 

Dieses Grundlagenpapier wurde zu Beginn des Schuljahres 2020/21 im Rahmen einer Schulräte-Dienstversammlung der unteren Schulaufsicht dargestellt. Umstrittene bzw. unklare Punkte wurden gemeinsam erörtert, die Standards wurden mit hoher Zustimmung als fachliche Maßstäbe für die Errichtung und Durchführung von intensivpädagogischen Maßnahmen angenommen. Mit Hilfe dieser Standards können die temporär-intensivpädagogischen Maßnahmen in den jeweiligen Kreisen bzw. kreisfreien Städten fachlich fundiert etabliert bzw. weiterentwickelt werden.[1]

 

Das Schulamt des Kreises Segeberg hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kreisfachberater*innen für schulische Erziehungshilfe und den Regional-berater*innen für schulische Erziehungshilfe dieses Grundlagenpapier mit seinen inhaltlichen Ausführungen und Standards zur Gestaltung und Umsetzung von tip-Maßnahmen für den Kreis Segeberg und seine Schullandschaft übernommen. Darin sind unter anderem auch die Ziele einer tip-Maßnahme formuliert:

 

Auffälligkeiten im Bereich des emotionalen Erlebens und des sozialen Verhaltens haben einen negativen Einfluss auf die soziale Integration sowie auf die schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Prognosen für diese sogenannten Risikokinder sind äußerst ungünstig. Es bedarf einer guten pädagogischen Infrastruktur, die in ein schulisches Gesamtkonzept eingebettet ist und allen Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernentwicklung zugutekommt. Zudem bedarf es multiprofessioneller Teams und außerschulischer Netzwerke, die für entwicklungsauffällige Schülerinnen und Schüler engmaschige Hilfen etablieren, um riskante Lern- und Entwicklungsverläufe zum Positiven zu wenden.

 

Mit dieser Förderung wird vom regulären Beschulungsort und von der regulären Beschulungsart abgewichen, um indizierte – also angesichts der schwerwiegenden Auffälligkeiten angezeigte – Interventionen zu ermöglichen. Diese Abweichung vom gemeinsamen Unterricht orientiert sich gleichwohl am pädagogischen Leitziel der Selbstständigkeit und Teilhabe. Im Folgenden wird Teilhabe konzeptionell als eine soziale Praxis verstanden, die etwas anderes ist als die bloße Anwesenheit in einem gemeinsamen Klassenraum. Teilhabe ist aus dieser Sicht eine gemeinschaftliche Interaktion, in der sich das Lernen vollzieht. In diesem Sinne stellt jede der hier dargestellten tip-Maßnahme eine „Praxisgemeinschaft“ dar, in welcher grundlegendes Wissen angeeignet und relevantes Können entwickelt werden kann. [2]

 

Gemeinsam mit dem Schulamt hat der Kreis Segeberg auf Basis der Vorgaben und Empfehlungen des Landes und entlang der Landesverordnung über sonder-pädagogische Förderung (SoFVO) in der Fassung vom 8. Juni 2018 die Einrichtung von tip-Maßnahmen unterstützt. In der SoFVO §1 Abs. 6 heißt es zur Einrichtung von tip-Maßnahmen:

 

(6) Allgemein bildende Schulen und Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung können für Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung temporäre intensivpädagogische Maßnahmen einrichten.[3]

 

Hier wird deutlich, dass die Einrichtung von tip-Maßnahmen ein Vorgang ist, der ausdrücklich für die Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung als Regelangebot seitens des MBWFK vorgesehen ist. Zugleich ist allen Beteiligten bewusst, das für diese Zielgruppe zuvor alle anderen Möglichkeiten der inklusiven Förderung ausgeschöpft werden sollten.

 

 

Umsetzung tip-Maßnahmen im Kreis Segeberg und Ausschreibung

 


Seit einigen Jahren sind im Kreisgebiet (ohne Norderstedt) bereits fünf tip-Maßnahmen geschaffen worden. Alle tip-Maßnahmen sind dabei als Förderangebote an ein Förderzentrum Lernen (FöZ L) angedockt worden und werden durch das jeweilige FöZ L mit entsprechenden Förderschullehrkräften

versorgt. Beim allen bestehenden tip-Maßnahmen gilt die gleiche zeitliche Befristung, die zum Ende des Schuljahres 2023/2024 ausläuft. Vier dieser Maßnahmen werden für den Bereich der Grundschulen in Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Bad Bramstedt, Trappenkamp durchgeführt. Eine tip-Maßnahme wurde zusätzlich für die Sek. I in Kaltenkirchen eingerichtet.

 

Der Kreis Segeberg stellt je tip-Maßnahme mindestens eine trägergebundene sozialpädagogische Fachkraft zur Verfügung. Die Träger konnten seinerzeit durch Ausschreibung seitens des Jugendamtes des Kreises Segeberg gefunden werden. Diese Ausschreibungen haben eine zeitliche Befristung, sodass in der Regel in einem festen Rhythmus die tip-Maßnahme bzw. das entsprechende Trägerpersonal erneut ausgeschrieben werden muss.

 

Zuletzt wurde seitens der Verwaltung in der DrS/2021/116, der DrS/2022/123 und in der DrS/2023/056 über die tip-Maßnahmen im Kreis berichtet und per Kreistagsbeschluss die Laufzeit jeweils um ein Jahr verlängert. Für das Schuljahr 2024/2025 wird von weiteren Verlängerungen abgesehen und eine Neuaus-schreibung seitens der Verwaltung und dem Schulamt dringend angeraten. 

Nach Rückmeldung der Schulen und des Schulamtes, sowie aus fachlicher Sicht des Jugendamtes, werden die tip-Maßnahmen aufgrund des dringenden Bedarfs zur Fortsetzung empfohlen. Deshalb soll durch die Neuausschreibung auch sichergestellt werden, dass alle beschriebenen tip-Maßnahmen an den zuvor benannten Standorten fortgeführt werden.

 

Neue tip-Angebote zur Gestaltung der „Übergangslösung“

 

Wie bereits beschrieben, streben der Kreis Segeberg und das Schulamt zur nahtlosen Fortsetzung der Förderung der SuS des Förderzentrums E (Schule am Kastanienweg) die Einrichtung neuer tip-Maßnahmen an. Dabei wird eine Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Förderzentren L, wie vom Land vorgesehen, favorisiert. Die Verwaltung und das Schulamt sind dabei im engen Austausch mit verschiedenen Förderzentren L und den dazugehörigen Schulträgern.

 

Unabhängig davon zeichnet sich im Kreisgebiet ein steigender Bedarf an Maßnahmen für den Förderbedarf E ab. So wurden gelegentlich bereits von einzelnen Schulen und ihren Schulträgern zusätzliche Versorgungs-Bedarfe beim Kreis oder dem Schulamt angemeldet. Die bestehenden fünf tip-Maßnahmen können diese nur bedingt abfangen, da die Verweildauer von SuS in einer tip-Maßnahme bis zu zwei Jahre betragen kann. Die weiteren Erfordernisse gilt es daher bei der Gestaltung der „Übergangslösung“ mit zu berücksichtigen.

 

Um die Umsetzung von neuen tip-Angeboten als „Übergangslösung“ zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 ebenfalls sicher zu gewährleisten, muss hier mit der Durchführung der Ausschreibungen im Laufe des März 2024 begonnen werden. Derzeit sind für das Schuljahr 2024/2025 26 SuS mit Förderstatus E des zu versorgen. Das Schulamt teilte der Verwaltung mit, dass noch nicht abschließend zugesagt werden kann, dass alle planbaren tip-Maßnahmen auch mit entsprechenden Förderlehrkraftstunden hinterlegt werden können. Trotzdem sehen es Schulamt und Kreis gleichermaßen für sinnvoll an, das Potenzial für mögliche Ausschreibungen voll auszuschöpfen, um eine zukunftsorientierte Versorgung für das gesamte Kreisgebiet sicherstellten zu können. 

Bisheriger Beschulungsort

Grundschule

Sek. I

Neue tip-Maßnahmen

FöZ E. Standort Bad Bramstedt ab 24/25

1

6

1x GS

 

1x Sek. I

FöZ E. Standort N.N. ab 24/25

6

11

2x GS

 

3x Sek. I

 

Zum jetzigen Zeitpunkt kann an dieser Stelle noch nicht genauer auf Ergebnisse eingegangen werden, da die Verhandlungen mit unterschiedlichen Beteiligten noch andauern.

 

Bisheriger Beschulungsort Bad Bramstedt

An dem bisherigen Beschulungsort Bad Bramstedt ist bereits, wie zuvor beschrieben, eine tip-Maßnahme vorhanden, die aber aufgrund der aktuellen Belegung keine weiteren Förderschüler*innen aufnehmen könnte. Somit wird dort mit zwei neuen tip-Maßnahmen geplant, einmal für den Bereich Grundschule und einmal für den Bereich Sekundarstufe I. Der zukünftige Beschulungsort ist noch in der Abstimmung.

 

Neue tip-Maßnahmen bisheriger Beschulungsort Bad Bramstedt: 1x für GS und 1x für Sek. I

 

Bisheriger Beschulungsort Bad Segeberg

Für die SuS, die an der Schule am Kastanienweg derzeit in Bad Segeberg beschult werden, sind finale tip-Maßnahmenstandorte, an die diese direkt überführt werden könnten, in der Abstimmung. Es zeichnet sich allerdings ab, dass die Suche nach einem neuen Standort für alle verbliebenen SuS sowie ihr dazugehöriges Lehr- und pädagogischen Personal gemeinsam an einem einzigen neuen Beschulungsort nicht erfolgreich sein wird.

 

Deshalb haben sich der Kreis und Schulamt darauf geeinigt, die tip-Maßnahmen für den Bereich Grundschüler*innen und die tip-Maßnahmen für den Bereich Sekundarstufe I räumlich zu trennen, um die Standortsuche aussichtsreicher zu gestalten. Nach Rücksprache mit verschiedenen Schulträgern ergeben sich derzeit mindestens zwei neue Standorte in zwei unterschiedlichen Schulträgerbezirken. Die Verwaltung und das Schulamt stehen in Verhandlungen mit mehreren Schulträgern, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Beschlussvorlage noch nicht abgeschlossen sind.

 

Die Verwaltungen der Schulträger und die involvierten Schulleitungen haben allerdings unter abgestimmten Voraussetzungen bereits Zustimmung signalisiert, so dass es nunmehr um die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen und die finale Umsetzung geht. Dabei muss auch beachtet werden, ob bereits Ergänzungsangebote, wie z.B. sogenannte „Übergangsklassen“, mitgeplant werden sollten, um potenziellen Mehrbelastungen der Beschulungsorte adäquat begegnen zu können. Alle beteiligten Schulleitungen haben hier klar formuliert, dass ihre Schulen bereits ohne die zusätzlichen SuS mit dem Förderstatus E belastet sind. Zugleich wird an den betreffenden Schulen aber auch der Mehrwert gesehen, wenn außerplanmäßig und ergänzend Fachpersonal in Form von erfahrenen Förderschullehrkräften ihr jeweiliges Kollegium erweitert und ergänzt.

 

Bei der Anzahl der tip-Maßnahmen, die ab dem Schuljahr 2024/2025 neu geplant werden müssen, zeigt sich zudem, dass bereits gegenwärtig Bedarf an Plätzen in beiden Bereichen Grundschule wie Sek. I steigt und neue Zuweisungen in Aussicht gestellt werden. Somit sind für den Bereich der Grundschüler*innen mit Förderstatus E zwei neue tip-Maßnahmen zu planen, für den Bereich der Sekundarstufe I wären es bis zu drei neue tip-Maßnahmen.

 

Neue tip-Maßnahmen Nachfolge Kastanienweg in Bad Segeberg: 2x für GS und 3x für Sek. I

 

Ergänzende präventive tip-Angebote „Übergangsklassen“

 

Wie bereits in der DrS/2023/238 beschrieben, hat der Kreis Segeberg in den letzten Jahren weitere Maßnahmen für Kinder mit besonderem Förderbedarf an Schule finanziert. Nach eingehender Betrachtung der einzelnen Angebote wird es hier im Laufe des Jahres 2024 zu einer Neubewertung der Angebote kommen und zugleich werden die Angebote entsprechend der aktuellen Vorgaben des Bildungsministeriums und des SGB VIII schulrechtlich und jugendhilferechtlich neu verortet.

 

Wie zuvor bereits aufgezeigt, haben auch diejenigen Schulen, an die im nächsten Schritt die tip-Maßnahmen der „Übergangslösung“ angegliedert werden sollen, schon einige SuS im Bestand, die besondere Förderbedarfe, auch im emotional-sozialen Bereich, aufweisen. Um zu verhindern, dass diese SuS einen dauerhaften Förderbedarf im Bereich tip-Maßnahme entwickeln, soll hier mit der Einrichtung von „Übergangsklassen“ (siehe unten) gegengesteuert werden.

 

Zugleich ist es die Aufgabe der tip-Maßnahmen, die SuS nach einem festgelegten Zeitraum wieder in den schulischen Alltag zu (re)integrieren. Alle Beteiligten warnen aber davor, dass hier mitunter ein Zwischenschritt fehlt, der präventiv eingezogen werden sollte, um das Risiko eines „Rückfalls“ in eine tip-Maßnahme und somit das Misslingen der erfolgreichen Reintegration zu minimieren. Diese Scharnierfunktion soll von „Übergangsklassen“ übernommen werden.

 

In dem bereits zuvor zitierten Grundlagenpapier des Landesarbeitskreises der Kreisfachberater für schulische Erziehungshilfe heißt es dazu:

 

Die „Übergangsklasse“ ermöglicht eine inklusive Bildung bei Schülerinnen und Schülern, die bereits ein erkennbares und spürbares Risikoverhalten zeigen. Diese Schülerinnen und Schüler sind nur durch ein verbundenes Handeln von Regelschule und unterstützender Sonderpädagogin angemessen zu fördern. Die wesentlichen Organisationsstrukturen sind nach Ulrike Becker[4]:

 

Temporäre Lerngruppe „Übergangsklasse“,

Wöchentliche Beratung des Pädagog*innenteams,

Kooperation zwischen Schule - Jugendhilfe,

14-tägige Elternberatung,

Förderung der sozialen Integration in der Stammklasse.

 

Nach Erfahrungen aus den Bundesländern Berlin und Hamburg, in denen dieses Konzept flächendeckend umgesetzt wurde, lassen sich Symptome reduzieren und Stärken entwickeln, was sich wiederum in der Arbeitsfähigkeit in einer heterogenen Lerngruppe niederschlägt. Die Übergangsklasse setzt sich aus 4 bis 6 Lernenden zusammen. Die Schüler*innen verlassen zu bestimmten Zeiten den Unterricht ihrer Stammklasse. Sie treffen sich an vier bzw. fünf Wochentagen in zwei Stunden in der Übergangsklasse, die im Materialangebot einer Lernwerkstatt ähnelt. In dieser Maßnahme haben Strukturen Vorrang gegenüber den Unterrichtsinhalten, ohne dass die fachlichen Ziele ausgeblendet werden.[5]

 

Angepasst an die Bedarfe der aufnehmenden Schule, schlägt die Verwaltung deshalb vor, auch drei tip-Maßnahmen in Form von „Übergangsklassen“ mit freiem Zugang (mit und ohne Förderstatus E) für eine Ausschreibung freizugeben. So könnten z.B. auch bestehende Angebote mit Kreisförderung, durch Ausschreibung nachträglich in das tip-Format überführt werden.

 

Neue tip-Maßnahmen als ergänzendes Angebot an den Standorten N.N.: 3x tip-Maßnahmen als selektive Variante „Übergangsklasse“ wahlweise im Grundschul- oder Sek. I Bereich

 

 

 


[4] https://www.dr-ulrike-becker.de/publikationen-dr-ulrike-becker.pdf

[5] https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl19/aussch/bildung/niederschrift/2022/19-072_01-22Anlage3.pdf

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Finanzmittel für die Ausschreibung sind bereits im Haushalt 2024 enthalten.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 3631

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 3631000.53310000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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