Bericht der Verwaltung - DrS/2024/009
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschlussbericht für die Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungsstraßen im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) "Sonderbedarfszuweisung 2022/2023" mit Signal - und Muldensteinen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisstraßen, Radwege, Brücken
- Bearbeitung:
- Matthias Blumhagen
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Umwelt, Planen, Bauen
- Verfasser 1:
- Soltau, Mario
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
|
Kenntnisnahme
|
|
|
21.02.2024
|
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Beratungsfolge:
Abschlussbericht: Sonderbedarfszuweisung 2022/2023
Forecast: Sonderbedarfszuweisung 2023/2024
Abschlussbericht für die Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungsstraßen im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt)“Sonderbedarfszuweisung 2022/2023“ mit Signal- und Muldensteinen.
Nach der geltenden Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungsstraßen - Sonderbedarfszuweisung 2022/2023 - lief die Baumaßnahme des WZV erfolgreich und es wurden insgesamt 5.878,55 lfm (ohne GIK 06) ausgebaut. Die Baumaßnahme wurde größtenteils vom Wege – Zweckverband mit eigenem fachkundigem Personal und mit fachkundigen Firmen ausgeführt. Zwei Baumaßnahmen wurden aufgrund einer vollständigen Straßensanierung mit in die Ausschreibung der jeweiligen Sanierungsmaßnahme integriert.
Vor Baubeginn wurden die beteiligten Bürgermeister zum Anzeichnen der Ausbaustellen eingeladen. Somit konnten alle beteiligten Gemeinden rechtzeitig über die Maßnahme informiert werden und Details abgesprochen werden, welches eine positive Rückmeldung nach sich zog.
Alle abgeschlossenen Bauvorhaben wurden ohne Mängel durch die Gemeinden (Bürgermeister) bzw. durch den Kreis Segeberg (Fachdienst 66.00) abgenommen. Sämtliche Leistungen zu der Sonderbedarfszuweisung 2022/2023 wurden dokumentiert, aufgelistet und nachweislich mit der einzelnen Baumaßnahme abgerechnet. Die entsprechenden Nachweise liegen dem Kreis Segeberg (Fachdienst 66.00) seit Dezember 2023 vor.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Nachweise wurde im Dezember 2023 durch den Kreis Segeberg (Fachdienst 66.00) geprüft.
Auf Antrag des Wege-Zweckverbandes wurde bewilligt, 125.000 € für ca. 970,00 m Signal-/Muldensteine der Sonderbedarfszuweisung 2022/2023 mit in das Jahr 2024 zu übernehmen, da die Schlussrechnung des GIK 06, durch den verzögerten Baubeginn eines externen Dienstleisters, nicht rechtzeitig eingereicht werden konnte. Sofern die Maßnahme auf dem GIK 06 abgeschlossen ist und die Schlussrechnung vorliegt, wird diese zur Abrechnung gebracht.
Forecast für die Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungsstraßen im Kreis Segeberg „Sonderbedarfszuweisung 2022/2023“ mit Signal – und Muldensteinen.
Der ausgearbeitete Förderantrag liegt dem Fördermittelgeber (Kreis Segeberg Fachdienst 66.00) seit November 2023 zur Prüfung und Genehmigung vor.
Der Fördermittelgeber (Kreis Segeberg Fachdienst 66.00) hat den Antrag der Sonderbedarfszuweisung 2023/2024 (Ausbau der Bankette an Gemeindeverbindungsstraßen mit Signal- und Muldensteinen) mit einer Fördersumme von 750.000,00 € im Dezember 2023 bewilligt. Der WZV Straßen- und Tiefbau beginnt mit der Sonderbedarfszuweisung 2023/2024 voraussichtlich im Februar 2024, sofern die Witterung dies zulässt.
Für die Sonderbedarfszuweisung 2023/2024 ist von einer kalkulatorischen allgemeinen Preissteigerung in Höhe von 7% für diesen Bericht sowie die Planung ausgegangen worden. Die Abrechnung erfolgt auf tatsächlichen Kosten ohne Gewinnabsicht.
So ergibt sich ein geschätzter EP für die Sonderbedarfszuweisung 2023/2024 in Höhe von 130,63 €/lfdm. Zusammenfassend ergibt sich daraus für das Jahr 2024 eine kalkulatorische Ausbaulänge von 5741,00 m.
Im Anhang finden Sie eine Übersichtskarte aus der hervorgeht, welche Gemeindeverbindungsstraßen bisher ausgebaut worden sind und welche Gemeindeverbindungsstraßen für die Sonderbedarfszuweisung 2023/2024 zum Ausbau geplant sind.
Verfasser: Verantwortlich:
Mario Soltau Jan Lawerentz
Abteilungsleiter Bereichsleiter
Straßenmanagement Kommunale Dienste
Sachverhalt:
Siehe Zusammenfassung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
37,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
110,3 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
343,7 kB
|
