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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/231-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Fraktionen der CDU, B90/Die Grünen, FDP und Freie Wähler beantragen, die Drucksache DrS/2023/231 „Antrag auf Beendigung der Schulträgerschaft Schule am Kastanienweg“ in geänderter Form zu beschließen:

1. Der Landrat wird beauftragt, eine einvernehmliche Vertragslösung mit der NGD und die damit verbundene Rückübertragung der alleinigen Schulträgerschaft für die „Schule am Kastanienweg“ an den Kreis zum 20.07.2024 zu vereinbaren, wobei zu prüfen ist, ob eine weitere Nutzung des Gebäudes am Kastanienweg 4 bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 oder darüber hinaus ermöglicht werden kann oder eine anderweitig geeignete Räumlichkeit durch die Verwaltung gefunden wird.

2. Der Kreis wird beauftragt, gemeinsam mit dem Schulamt ein Konzept zur Übergangslösung für das Förderzentrum E zu erarbeiten, die eine Beschulung der ab dem Schuljahr 2024/2025 verbleibenden Schülerschaft sicherstellt und dem bereits hoch belasteten System der Regelschulen Rechnung trägt. Das gemeinsame Konzept für eine Übergangslösung ist im ersten Quartal 2024 den zuständigen Ausschüssen BKS und JHA vorzulegen. In dieser Übergangslösung soll eine Beschulung an einem gemeinsamen Ort umgesetzt werden.

3. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Kreistag, die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Diakonischen Werk (jetzt NGD) und dem Kreis Segeberg vom 26.10.1983 über die Übernahme der Schulträgerschaft der Schule für Erziehungshilfe in Bad Segeberg, Kastanienweg, zu beschließen und die Rückübertragung der alleinigen Schulträgerschaft auf den Kreis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 beim MBWFK durch den Landrat zu beantragen.

4. Für die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen im schulischen Kontext, insbesondere mit emotionalem und sozialem Förderbedarf, entwickeln Kreis und Schulamt in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein tragfähiges Konzept für die kooperative Erziehungshilfe im Kreis Segeberg in den folgenden Schuljahren und legt es dem BKS und dem JHA im 3. Quartal 2024 als Entwurf vor.

5. Der Kreis wird beauftragt, über den Landkreistag auf eine gemeinsame Positionierung der Kreise in dieser Sache hinzuwirken mit dem Ziel, auf dieser Ebene an das Land heranzutreten, um eine sachgerechte pädagogische und finanzielle Lösung anzustreben.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

 

Sachverhalt:

Siehe Anlage

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

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Anlagen

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