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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Verstetigung des Projektes „Zukunft 1-2-3“ ab dem Jahr 2024 mit bis zu 25.000 Euro aus Kreismitteln. Die Verwaltung wird gebeten, die Gelder dafür ab 2024 im Haushalt weiterhin zu berücksichtigen.

Die Ansätze unterliegen aufgrund der Freiwilligkeit der Aufgabe dem Finanzierungsvorbehalt im Haushaltjahr 2024.

 

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt formell die Fortsetzung des Projektes in 2023 und beauftragt die Verwaltung, dem Träger die bislang ausgelegten Mittel in einer Höhe von maximal 25.000 Euro zu erstatten.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Antrag auf Verstetigung des Projektes ab dem Jahr 2024 mit einer Finanzierung in Höhe von 25.000 Euro pro Jahr und Bewilligung des Antrages für das laufende Jahr.

 

Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Sitzung am 09.11.2017 die Mitfinanzierung des Projektes Zukunft 1-2-3“ der Tausendfüßler-Stiftung für 2018 und 2019 bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr beschlossen. Seinerzeit waren rund 8000 Euro pro Jahr jeweils über die Landesförderung „Schutzengel“ sowie 11.000 Euro aus Kreismitteln finanziert worden. Auch die Stadt Kaltenkirchen hatte sich mit je 3.600 Euro pro Jahr beteiligt. Zusätzlich war jeweils ein Eigenanteil in Höhe von 2.620 Euro seitens des Trägers in die Gesamtfinanzierung mit eingebracht worden.

Die Landesförderung entfiel zum 1.1.2020.
Um das erfolgreiche Projekt weiter fortzuführen zu können, war daher im Jugendhilfeausschuss am 12.09.2019 für die Jahre 2020 und 2021 eine Anschlussfinanzierung in Höhe von bis zu 25.000 Euro beschlossen und anschließend verausgabt worden.

Im Jahr 2022 sind allerdings Mittel in Höhe von 25.000 Euro an den Träger ausbezahlt worden, ohne dass jedoch ein neuer Beschluss hierfür vorgelegen hätte.
Die entsprechenden Mittel waren zuvor offenbar „gewohnheitsmäßig“ in den Haushaltsplan für das Jahr 2022 eingestellt worden. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten in Höhe von 1797,05 Euro hatte zudem wie zuvor der Träger als Eigenanteil eingebracht.

Für das Jahr 2023 wurden wiederum 25.000 Euro von dem Träger beantragt. Der Träger gibt 2023 einen geplanten Eigenanteil von 9.560 Euro an. Die 25.000 Euro aus Kreismitteln wurden jedoch bislang weder bewilligt noch ausgezahlt.

Für das Jahr 2024 beantragt die Tausendfüßler-Stiftung nun erneut 25.000 Euro aus Kreismitteln. Die geplanten Ausgaben belaufen sich 2024 auf insgesamt 34.530 Euro. Der geplante Eigenanteil des Trägers beläuft sich auf 4.530 Euro, für die Differenz sollen noch Spenden angeworben werden.

Aufgrund diverser Personalwechsel und Umstrukturierungen im Jahre 2022 sind die Versäumnisse bis vor einigen Wochen nicht aufgefallen.

Projektbeschreibung:


Das Projekt „Zukunft 1-2-3“, das bereits seit 2013 (Anschubfinanzierung über die „Damp-Stiftung) erfolgreich umgesetzt wird, knüpft unmittelbar an die profunden Erfahrungen aus dem Tausendfüßler Kinderschutzprojekt „Große Hand - Kleine Hand“ an, das über niedrigschwellige, aufsuchende Arbeit den Eltern bereits vor der Geburt bis zum 1. Lebensjahr ihres Kindes eine passgenaue Hilfestellung anbietet. Um nachhaltig eine Verbesserung der Lebensumstände der Kinder mit besonderen Belastungen zu erreichen und den Schutz dieser gefährdeten Kinder zu sichern, ist eine weiterführende Begleitung der problembehafteten Familien bis zum Eintritt in eine institutionelle Kinderbetreuung erforderlich. Der Übergang von der Bärengruppe in die Kita wird auf Wunsch der Eltern begleitet.

Das integrative und präventive Unterstützungs- und Hilfsangebot erfordert ein multiprofessionelles Team, das sich aus einer Pädagogin, einer Kinderkrankenschwester, einer Psychologin und Ärztin mit jeweils unterschiedlichen Zeitkontingenten zusammensetzt.

 

Das Angebot findet an zwei Tagen in der Woche in den kinderfreundlichen Räumlichkeiten im Tausendfüßler-Familienzentrum statt. Im strukturierten Rahmen der Gruppentreffen werden in Form von Gesprächen, Informationen, Beobachtungen mit anschließendem Feedback, Hilfestellungen und gemeinsamen Aktivitäten verschiedene Problemfelder der beteiligten Familien bedarfsgerecht bearbeitet.

 

Das Konzept bietet die Voraussetzung, verschiedene Problemfelder

kontinuierlich, ressourcenorientiert und vor allem auf Augenhöhe zu

beleuchten, frühzeitig zu identifizieren und systematisch zu verändern.

 

Zielgruppe:


Das Projekt Zukunft 1-2-3 richtet sich gezielt an Familien mit Kindern im Alter von ca. 6 - 36 Monaten, die einen individuellen und gezielten Hilfebedarf im Bereich der Bindungs- und Erziehungs- bzw. der Gesundheitsförderung benötigen. Es handelt sich dabei in der Regel um Familien,

  • die bereits durch den ASD/das Jugendamt begleitet werden,
  • die von sozialer Isolation bedroht sind;
  • die einen Migrationshintergrund bzw. Geflüchteten-Status haben oder die in einem risikoreichen häuslichen bzw. sozialen Umfeld leben.

 

Projektbeurteilung:

 

Das Projekt verbessert nachhaltig die Lern- und Lebenschancen der Kinder. Es schließt eine Lücke zwischen der aufsuchenden Arbeit der Frühen Hilfen bis zum Eintritt eines Krippen- oder Kitaplatzes und sichert somit den Kindern eine bruchlose Bildungsbiografie. Insbesondere belastete Eltern erfahren in dieser Zeit eine intensive Begleitung. Durch diese Maßnahme werden schätzungsweise jährlich 6 – 8 Einzelfallhilfen in der Region West eingespart. Im Bewilligungszeitraum der Förderung durch den Kreis Segeberg (01.01.2018 - 31.12.2019, Stand 14.08.2019)

  • verbleiben die Familien in der Regel zwischen 9 - 12 Monate in der Gruppe,
  • liegt das Einstiegsalter der Kinder zwischen 6 - 10 Monaten
  • hat mehr als die Hälfte hat eine Migrations- und/oder Fluchthintergrund,
  • leidet 1/3 der Mütter unter einer diagnostizierten psychischen Erkrankung,
  • hatte 1/3 der Familien bereits Kontakt zum Jugendamt.

 

Eltern empfinden den individuellen Hilfebedarf als große Unterstützung sowohl für sich als auch ihr Kind. Zitat einer 28-jährigen Mutter: „Mich hat die Gruppe stark gemacht. Ich weiß jetzt, wie ich als Mutter bin und auch sein kann. Besonders haben mir die Gespräche gutgetan“
Die Kinder haben sich gut entwickelt und wurden selbständiger. Sie haben Strukturen und Regeln kennengelernt, welche die Eltern zuhause anwenden wollen. Zitat einer Mutter mit türkischer Abstammung: „Wenn ich zu meinen Kindern „Nein“ sage, dann ziehe ich das jetzt durch. Egal was meine Mutter oder Schwiegermutter sagt. Bei uns Türken darf man das nicht, da muss man machen, was die Kinder möchten. Ich finde Regeln gut. Meine Kinder haben dadurch das Essen am Tisch in der Gruppe gelernt. Die beiden können nun auch mit anderen Kindern spielen.“

Mütter und Kinder fühlen sich in der Gruppe wohl und werden mit ihrer Meinung/ihren Wünschen ernstgenommen. So werden ihre Anregungen für die Gruppenzeit aufgenommen und entsprechende Aktivitäten/Gesprächsrunden entwickelt.

Der Austausch mit anderen Familien ist für die Familien eine große und oftmals neue Bereicherung, da ihnen oft Gesprächspersonen fehlen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Projekt für die kommenden Jahre mit je 25.000,00 EUR zu finanzieren. Dem Träger sollte auferlegt werden, dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig im Abstand von jeweils zwei Jahren einen Evaluationsbericht vorzulegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die Kosten werden ab dem Jahr 2024 mit 25.000 Euro fortlaufend veranschlagt.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 3632

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 3632110.5317000000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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