Drucksache - DrS/2023/172
Grunddaten
- Betreff:
-
Kenntnisnahme und Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2024 des gemeinsamen Kommunalunternehmens Zentrale Stelle Rettungsdienst (ZSR) AöR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beteiligt:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst; FB Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz
- Verfasser 1:
- ZSR AöR
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.12.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.12.2023
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Gem. Organisationsatzung der ZSR AöR ist bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans die Zustimmung aller Träger einzuholen. Die Beschlussfassung im Verwaltungsrat erfolgte am 10.10.2023.
Die Finanzierung des Kostenanteils erfolgt für den Kreis Segeberg zunächst über die RKiSH und wird entsprechend über den Kosten- und Leistungsnachweis durch die RKiSH bei den Krankenkassen zur Refinanzierung eingereicht.
Sachverhalt:
Die Zentrale Stelle Rettungsdienst Anstalt öffentlichen Rechts (ZSR AöR) ist ein durch alle Rettungsdienstträger (die Kreise und kreisfreien Städte) im Land Schleswig-Holstein zum 01.01.2022 errichtetes Kommunalunternehmen im Bereich des Rettungsdienstes. Der Zweck des Unternehmens ist die Umsetzung der Aufgabe der zentralen Qualitätssicherung im Rettungsdienst. Diese Aufgabe ist allen Rettungsdienstträgern durch § 10 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes übertragen worden.
Ein Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts hat gemäß § 16 Abs. 1 der Landesverordnung über Kommunalunternehmen (KUVO) vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Organisationssatzung obliegt dem Verwaltungsrat die Aufgabe der Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans der ZSR AöR.
Der vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 stellt aufgrund des Umstandes, dass derzeit noch kein vollständiger operativer Betrieb besteht, die Planung dar, in der die zu erwartenden Kosten bei vollumfänglichem Betrieb abgebildet sind, das heißt mit der Besetzung aller Stellen und Ausgaben für die erforderliche Ausstattung. Dieser Wirtschaftsplan bildet insoweit den geplanten Betrieb ab.
Der Kreistag wird um Kenntnisnahme und Erteilung der Zustimmung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 des gemeinsamen Kommunalunternehmens Zentrale Stelle Rettungsdienst Anstalt öffentlichen Rechts gebeten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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404,5 kB
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