Drucksache - DrS/2023/174
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Kreiswehrführers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser 1:
- Frau Ketzner
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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06.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.12.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.12.2023
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Amtszeit des Amtsinhabers Michael Dahlke endet zum 31.12.2023. Der Posten des stellv. Kreiswehrführers ist zum 01.01.2024 neu zu besetzen.
Sachverhalt:
Nach Ablauf der Amtszeit von Michael Dahlke wäre der Posten der stellvertretenen Kreiswehrführung ab 01.01.2024 vakant.
Auf der Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes am 09.10.2023 in Bad Segeberg wurde der Hauptbrandmeister André Folta (Gemeindewehrführer Rohlstorf und Beisitzer des Vorstandes des Kreisfeuerwehrverbandes) zum stellvertretenden Kreiswehrführer gewählt. Von den 186 anwesenden stimmberechtigen Delegierten wurden 171 Stimmen für Herrn Folta abgegeben.
Gem. § 15 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl der Zustimmung des Kreistages.
Herr Folta ist im Anschluss durch den Landrat unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für 6 Jahre zum stellvertretenden Kreiswehrführer zu ernennen und zu vereidigen. Die Amtszeit beginnt am 01.01.2024.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Da der jetzige stellv. Kreiswehrführer bereits eine Aufwandsentschädigung sowie Kleidergeld gem. BrSchG i.V.m. EntschVOfF erhält, sind die zukünftigen Aufwendungen für Herrn Folta bereits im Produkt 1261100 geplant. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja: |
