Drucksache - DrS/2023/225
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2024 WKS GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beteiligt:
- Finanzen und Finanzcontrolling; FB Umwelt, Planen, Bauen; Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Verfasser 1:
- WKS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
|
Vorberatung
|
|
|
22.11.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
30.11.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
07.12.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Dem in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2024 der WKS GmbH wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates vom 01.11.2023 zugestimmt.
2. Der WKS GmbH wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates vom 01.11.2023 gem. beiliegendem Wirtschaftsplan für 2024 eine Verlust-Ausgleichszahlung in Höhe von maximal 1.231.100,- € gewährt.
Der Gesellschaftervertreter, Herr Landrat Schröder, wird mit der Zustimmung zu einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss der WKS beauftragt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die WKS GmbH beantragt auf Basis des beiliegenden Wirtschaftsplans eine Verlust-Ausgleichszahlung für das Jahr 2024 in Höhe von 1.231.100,- €.
Sachverhalt:
1. Anspruch auf Verlustausgleich
Gem. § 14 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit Ziffer 4.1 und 4.2 Betrauungsakt erhält die WKS GmbH jährlich eine Kapitaleinlage zum Verlustausgleich vom Kreis Segeberg zur Erbringung von DAWI-Leistungen gem. Ziffer 3.2 Betrauungsakt. Die Höhe der Kapitaleinlage wird jährlich im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans der WKS GmbH im Vorhinein festgelegt. Die Berechnung der Nettokosten ergibt sich gem. Ziffer 7.2 Betrauungsakt aus der Differenz der in Verbindung mit der Erbringung von DAWI-Tätigkeiten anfallenden Kosten und den gesamten Einnahmen.
2. Wirtschaftsplan / Aufsichtsrat / Haushaltsberatungen
Gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) (9) Gesellschaftsvertrag beschließt die Gesellschafterversammlung auf Empfehlung des Aufsichtsrates über den Wirtschaftsplan und die fünfjährige Finanzplanung. Der Wirtschaftsplan ist gem. § 13 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag i.V.m. Ziffer II. 3.2 des Betrauungsaktes spartenorientiert (Koordinierungsstelle, Netzwerkbildung, Standortmarketing, Projektentwicklung und -trägerschaft) zu gliedern.
Die Geschäftsführung der WKS GmbH hat dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 01.11.2023 den Wirtschaftsplan 2024 zur Empfehlung für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung vorgelegt.
Auf Empfehlung des Aufsichtsrates beantragt die Geschäftsführung der WKS GmbH die Verlustausgleichszahlung gem. Wirtschaftsplan, welche Eingang in den TP 5712 findet.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 (vgl. DrS/2019/324) beschlossen, jährlich über die Höhe der Verlustausgleichszahlung zur Erbringung von DAWI-Leistungen zu entscheiden. Aufgrund der beschlossenen Verlängerung des Betrauungsaktes (vgl. DrS/2020/101-1) ist die Finanzierung der Gesellschaft bis zum 31.12.2026 abgesichert.
Entsprechend Ziffer 4.2 des Betrauungsaktes gilt dabei Folgendes:
„Die Höhe und die Zahlung des vom Kreis Segeberg auszugleichenden Verlustes, welcher aus der DAWI-Tätigkeit nach Ziffer II. 3.2 resultiert, erfolgt unterjährig durch quartalsweise im Voraus zu gewährende „Abschlagszahlungen“ auf der Grundlage des jährlichen Wirtschaftsplans im handelsrechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Sinne; im 4. Quartal bemisst sich die „Abschlagszahlung“ nach einer Hochrechnung des Bedarfes der WKS zum Bilanzstichtag jeweils zum 30.09. eines jeden Jahres.“
Der Wirtschaftsplan 2024 enthält gem. Anlage „Mitgliedsbeiträge und Werbekosten“ (S.7) einen Ansatz über 50 T€ für „Aufgaben aus strategischer Ausrichtung des Aufsichtsrates“. Über die inhaltliche Verwendung dieser Mittel berät der Aufsichtsrat unterjährig im Rahmen seiner Sitzungen.
3. Haushaltsjahr 2024 / Verlustausgleichszahlung
Haushaltsjahr 2024 | WKS GmbH |
Haushaltsentwurf gem. MiFri | 1.000.000,- € |
Verlustausgleich WKS GmbH gem. WP 2024 vom 01.11.2023 | 1.231.100,- € |
Differenz zum Haushaltsentwurf | 231.100,- € |
4. Mittelfristplanung ab 2025
Plan | 2025 | 2026 | 2027 |
Zuweisungen des Kreises Segeberg | 1.231.100,- € | 1.231.100,- € | Betrauung endet 31.12.2026 |
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 5712 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
583,5 kB
|
