Drucksache - DrS/2023/195
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldung zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 ff. des FD 63.40 Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz / Geschäftsstelle Gutachterausschuss; hier: Stellenmehrbedarf für eine Fachgebietsleitung Baugenehmigung und Baukontrolle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz/Geschäftsstelle Gutachterausschuss
- Bearbeitung:
- Hendrik Schrenk
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; Finanzen und Finanzcontrolling; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung; FB Umwelt, Planen, Bauen; Personalrat
- Ziele:
- 8. kein strategisches Ziel betroffen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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22.11.2023
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Allgemein besteht im Fachdienst 63.40 eine große Führungsspanne. Die Errichtung eines Fachgebietes „Baugenehmigung und Baukontrolle“ stellt ein zusammenhängendes Aufgabenfeld mit gemeinsamem Ziel dar und ist daher aus organisatorischer Sicht sinnvoll. Mit der Einrichtung wird die Führung des Fachdienstes insgesamt und die gegenseitige Vertretung und Ergänzung von Fachdienstleitung und Fachgebietsleitung gestärkt.
Sachverhalt:
FB/FD: | FB IV / FD 63.40 |
Anzahl: | 0,56 VZS |
Bezeichnung | Fachgebietsleitung Baugenehmigung und Baukontrolle |
Bes.-Gr./E-Gr. | EG 12 |
Refinanzierung: | ./. |
Teilplan: | 521 |
Produkt: | 52121 |
Kosten p.a.: | 50.232 € |
Stellenplan-Nr.: | 0.52100.0055.1 |
Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.): | / |
Der Fachdienst 63.40 Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz/Geschäftsstelle Gutachterausschuss erfüllt hoheitliche Aufgaben und erbringt Dienstleistungen von hohem öffentlichen Interesse mit teilweise großer Außenwirkung. Hierzu zählen insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren unter Beteiligung einer Vielzahl interner und externer Stellen sowie das Feststellen baurechtswidriger Zustände bis hin zu Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Allgemein besteht im Fachdienst 63.40 eine große Führungsspanne. Der Fachdienstleitung sind insgesamt 26,25 VZS, besetzt mit 28 Mitarbeiter*innen, unterstellt.
Die Errichtung eines Fachgebietes „Baugenehmigung und Baukontrolle“ stellt ein zusammenhängendes Aufgabenfeld mit gemeinsamem Ziel dar und ist daher aus organisatorischer Sicht nicht nur angemessen, sondern zum jetzigen Zeitpunkt (Stellenneubesetzung Fachdienstleitung) im Sinne der Bildung eines Führungsteams zugleich strategisch sinnvoll.
Entsprechend der beabsichtigten Aufbauorganisation im Fachdienst hätte die Fachdienstleitung eine Führungsspanne von 11,76 VZS und den Sachgebieten Geschäftsstelle Gutachterausschuss/Vorsitz Gutachterausschuss, Brandschutzdienststelle, Untere Denkmalschutzbehörde, Registratur. Einer zukünftigen Fachgebietsleitung wären 14 VZS (mit den Sachgebieten Baugenehmigung und Baukontrolle) unterstellt.
Mit der Einrichtung der Fachgebietsleitung wird die Führung des Fachdienstes insgesamt und die gegenseitige Vertretung und Ergänzung von Fachdienstleitung und Fachgebietsleitung gestärkt.
Der Stellenmehrbedarf kann nicht durch anderweitig entstandenen Minderbedarf abgedeckt werden und ist durch den Fachdienst Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung bestätigt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 521 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 52121 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
Die Aufgabe hat keinen spezifischen Bezug zur Inklusion.
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
