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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

DerJugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stelle 1.36500.0018.1 in den Stellenplan 2024.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

FB/FD:

FB V / FD 51.10/40.00

Anzahl:

1,0 VZS

Bezeichnung

Kita Fachberatung / Kinderschutz in Kinderbetreuung

Bes.-Gr./E-Gr.

E 11

Refinanzierung:

Nein

Teilplan:

365

Produkt:

3651000

Kosten p.a.:

76.900 €

Stellenplan-Nr.:

1.36500.0018.1

Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.):

/

 

Erläuterungen:

Diese zusätzliche Stelle umfasst drei Haupttätigkeitsfelder und ist für die Zusammenarbeit mit den Kita-Trägern und Einrichtungen sowie die Unterstützung des Kita-Teams innerhalb des FD 51.10 erforderlich.

Drei Aufgabenschwerpunkte mit vergleichbaren Zeitanteilen beinhaltet diese Stelle: Sicherstellung des Kindeswohls/Pädagogische Fachaufsicht, Fachberatung Kinderbetreuung und Bearbeitung der Rechtsanspruchserfüllung auf einen Betreuungsplatz.

Die Sicherstellung des Kindeswohls bei der Kinderbetreuung und die pädagogische Fachaufsicht umfassen die Zusammenarbeit mit Kitas bei den pädagogischen Konzeptionen und Schutzkonzepten gemäß den Vorgaben des SGB VIII, die Kooperation bei der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz des Kindeswohls gem. § 8a und § 8b SGB VIII und die Bearbeitung von Meldungen, die auf eine Gefährdung des Kindeswohls hinweisen. Hierzu zählen auch Vor-Ort-Termine in Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst zur Abwendung von möglichen Kindeswohlgefährdungen. Für die Kitas, Eltern, Kommunen und die Polizei steht somit eine feste Ansprechperson speziell für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

Für die Kindertagesstätten hat das Jugendamt die planerische Gesamtverantwortung. Getragen wird diese Aufgabe durch die pädagogische Fachberatung und die verantwortungsvolle Fachaufsicht über diese Einrichtungen. Dabei ist sicherzustellen, dass ein quantitativ ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot von Betreuungsplätzen im Kreis vorgehalten wird.

Die Fachberatung beschäftigt sich mit pädagogischen Fragestellungen für die Praxis. Impulse zu aktuellen und speziellen pädagogischen Themen werden gegeben. Weiterhin erfolgt die Bearbeitung von Beschwerden in Zusammenarbeit mit Eltern und Einrichtungen und eine Beratung bei Neu- und Umbauten von Kitas. Hier erfolgt auch eine Entlastung von Kolleg*innen im FD 51.10, da aufgrund der starken Zunahme der Anzahl an betreuten Kindern und des weiteren Ausbaus des Angebots an Betreuungsplätzen eine signifikante Steigerung der Anfragen zu verzeichnen ist.

Die Eltern können sich direkt an die Kita-Aufsicht und Fachberatung wenden bei Fragen oder Problemen, die in einem direkten Kontakt mit der Kita-Leitung, dem Träger oder der Kommune nicht lösbar sind.

Der dritte Arbeitsschwerpunkt bildet die Bearbeitung der Rechtsanspruchserfüllung auf einen Betreuungsplatz. Auch hier werden Kolleg*innen bei 51.10 unterstützt und entlastet.

Von Fragen der Eltern über Hinweise zu möglichen freien Betreuungsplätzen bis hin zur Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt bei juristischen Fragestellungen in diesem Zusammenhang erstreckt sich das Aufgabenspektrum. Ebenfalls ist über die letzten Jahre ein starker Anstieg sowohl des allgemeinen Informationsbedarfs als auch des juristischen Klärungsbedarfs gegeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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