Drucksache - DrS/2023/216
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldung zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 ff. des FD 51.30; hier: Stellenmehrbedarf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; Personalrat; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser 1:
- Frau Terschüren, Frau Mäder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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16.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
FB/FD: | FB V / FD 51.30 |
Anzahl: | 1,0 VZS |
Bezeichnung | SB WJH |
Bes.-Gr./E-Gr. | E-Gr. 9b |
Refinanzierung: | Sicherstellung der Geltendmachung von Kostenerstattungen |
Teilplan: | 3633 |
Produkt: | 36338 |
Kosten p.a.: | 72.200 € |
Stellenplan-Nr.: | 0.36330.0050.1 |
Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.): | ./. |
Erläuterungen:
Die personelle Situation in der Sachbearbeitung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist seit Jahren angespannt. Die steigenden Fallzahlen in den letzten Jahren sowie die zusätzlichen Anforderungen durch die Gesetzesreform verschärfen die Situation.
In 2021 wurde die Struktur im Fachgebiet verändert. Von einer geteilten Sachbearbeitung für ambulante und stationäre Hilfen wurde auf eine ganzheitliche Sachbearbeitung umgestellt, um Schnittstellen innerhalb des Fachgebietes zu minimieren. Die Rechnungsstelle wurde durch Umverteilung von Personal verstärkt und inhaltlich gestärkt. Mit Unterstützung der Firma con_sens wurden die Prozesse analysiert und neu beschrieben. Das alles führte zu einer besseren Aufstellung in der Situation mit mehr Klarheit und kürzeren Wegen, konnte aber den anfallenden und zunehmenden Arbeitsbelastungen nur bedingt entgegenwirken.
Eine seit mehreren Jahren angestrebte Organisationsuntersuchung zur Personalbemessung mit der Firma con_sens befindet sich gerade im Abschluss. Die Ergebnisse hieraus zeigen einen Stellenmehrbedarf von 1,51 Stellen auf. Hieraus soll die 1,0 VZS nun eingeworben werden. Eine weitere halbe Stelle wird zunächst aus anderen Vakanzen im Fachbereich V übernommen.
Zur Refinanzierung der Stellen ist zu sagen, dass Kostenbeiträge nach §§ 90 ff. SGB VIII und -erstattungen nach §§ 89 ff. SGB VIII seit einigen Jahren nur rudimentär bearbeitet werden können. Es sind bei entsprechender Personalausstattung daher höhere und konstantere Einnahmen zu erwarten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
