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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der beantragten Stellen 0.51100.0015 (1,0 VZS EG 11) und 0.51100.0016 (0,50 VZS EG 8) in den Stellenplan 2024.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Aufgrund der Neufassung des Klimaschutzkonzeptes ergibt sich ein Stellenmehrbedarf.

 

Sachverhalt:

FB/FD:

IV / 61.00

Anzahl:

1,5

Bezeichnung

1,0 Klimaschutzmanagement; 0,5 Verwaltung Klimaschutz

Bes.-Gr./E-Gr.

1,0 E11; 0,5 E8

Refinanzierung:

keine

Teilplan:

511

Produkt:

51113

Kosten p.a.:

EG 8 – 31.100 €

EG 11 – 83.100 €

Stellenplan-Nr.:

0.51100.0015 (EG 11)

0.51100.0016 (EG 8)

Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.):

keine

 

Erläuterungen:

Die qualitativen und quantitativen Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung, die zu dem Stellenmehrbedarf führen, ergeben sich aus der Neufassung des Klimaschutzkonzeptes des Kreises (DrS/2020/246-4). Die Aufgaben des Klimaschutzmanagements umfassen insbesondere die Erarbeitung von Inhalten und Umsetzung

  • verwaltungsinterner Maßnahmen,
  • von Maßnahmen zur Unterstützung der Ämter, Städte und Gemeinden sowie
  • von Maßnahmen zur Unterstützung von Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen,
  • die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Kooperationen und Netzwerke,
  • das Berichtswesen
  • sowie die Projektorganisation und das Projektmanagement,
  • Verwaltungsaufgaben, insbesondere die Entwicklung sowie die Abwicklung und Umsetzung kreiseigener Förderprogramme.

Mit dem vorliegenden Klimaschutzkonzept und den darin formulierten Maßnahmen wird der Arbeitsumfang des Klimaschutzmanagements weiter steigen. Dieser wurde im Rahmen der Erstellung des vorliegenden Konzepts durch das Gutachterteam in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzmanagement, dem Fachdienst 61.00 und dem Fachdienst 11.00 geschätzt (siehe Anlage: Tabelle 11, Spalte „Gesamtbedarf aus IKK 2030 heraus“ sowie Anhang 1). Die Bemessung des sich hieraus ergebenden Stellenbedarfs erfolgte unter Beteiligung der Orga-Abteilung im FD 11.00 und ist in der Neufassung des Klimaschutzkonzeptes, Ziff. 4.1, des Kreises dokumentiert.

 

Der Arbeitsumfang beläuft sich insgesamt auf 255 % einer Vollzeitstelle. Künftig sollte das Klimaschutzmanagement auch von Verwaltungstätigkeiten entlastet werden, die derzeit etwa 40 % der Arbeitszeit ausmachen, um vollumfänglich für die Aufgaben des inhaltlichen Klimaschutzes verfügbar zu sein. Folglich werden:

                      2,0 Klimaschutzmanagementstellen und

                      0,5 Verwaltungsstellen

benötigt, um das IKK umzusetzen (siehe Tabelle 11). Diese Schätzung bezieht sich ausschließlich auf den Arbeitsaufwand, der zukünftig vom Klimaschutzmanagement selbst geleistet werden muss. Der Mehraufwand, der mit der Umsetzung des IKK dezentral in den einzelnen Fachdiensten anfallen wird, ist nicht berücksichtigt.

Derzeit sind 1,0 Klimaschutzmanagementstellen vorhanden. Der angemeldete Stellenmehrbedarf für 2024 umfasst daher eine weitere Klimaschutzmanagementstelle und eine halbe Verwaltungsstelle. Es handelt sich hierbei um einen Stellenmehrbedarf, der nicht durch anderweitig entstandenen Minderbedarf abgedeckt werden kann.

Eine weitere Vollzeitstelle wird für die Wiederbesetzung der Managementstelle der Klimafolgenanpassung benötigt. Im Zuge der internen Stelleplanberatung wurde jedoch auf das Einwerben dieser Stelle für 2024 verzichtet, weil diese in der Implementierungsphase des neuen IKK zunächst als nachrangig eingestuft wurde.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

n.bek.

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 511

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5012000000, 5022000000, 5071000000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlagen

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