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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für die Neuwahl der Vertrauensleute in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und deren Vertreter*innen werden

 

-          

-          

 

und als Vertreter*innen

 

-          

-          

 

 

vorgeschlagen.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Es sind neue Vertrauensleute für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter*innen zu benennen.  

 

Sachverhalt:

Mit Ablauf des 31. März 2024 endet die Amtsperiode der Vertrauensleute sowie ihrer Vertreter*innen des jeweils bei dem Oberverwaltungs- und Verwaltungsgerichts zu bildenden Ausschusses für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter*innen.

Gemäß § 68 Landesjustizgesetz sind die Vertrauensleute und ihre Vertreter*innen zum 01. April 2024 für 5 Jahre neu zu wählen. Die vorgeschlagenen Personen müssen die Voraussetzungen zur Berufung als ehrenamtliche Richterinnen und Richter nach §26 Abs. 2 Satz 3 VwGO erfüllen (vgl. § 20 VwGO) und dürfen nicht zu dem in § 22 VwGO genannten Personenkreis gehören. Die Vorschläge haben jeweils eine Kandidatin und einen Kandidaten zu enthalten, deren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks liegen muss.

Für die vergangene Wahlperiode hat der Kreistag für die Neuwahl der Vertrauensleute

 

  1. Sven-Hilmer Brauer
  2. Rita Marcussen

 

und als Vertreterinnen und Vertreter

 

  1. Annette Glage
  2. Ralf Demmler

 

vorgeschlagen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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