Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/142

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

An den drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung - Janusz-Korczak-Schule, Schule am Hasenstieg und Trave-Schule - wird zum Schuljahr 2024/2025 in der Offenen Ganztagsschule jeweils eine weitere Gruppe mit sieben Betreuungsplätzen eingerichtet. Die jeweiligen Verträge mit den Lebenshilfen Bad Segeberg und Umgebung, Kaltenkirchen und Stormarn sind entsprechend um eine weitere Fachkraft (Erzieher*in bzw. vergleichbare Qualifikation) und eine weitere Hilfskraft als Betreuungskräfte zu ergänzen.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Nachfrage nach einer Nachmittagsbetreuung ist an allen drei Förderzentren weiterhin steigend. Die Zahl der Schüler*innen steigt weiterhin, es werden von den Eltern mehr Betreuungstage je Woche angefragt und für Kinder, die bisher nicht nachmittags in der Schule betreut worden sind, nehmen die Anfragen für eine Aufnahme in die Offene Ganztagsschule ebenfalls zu.

 

Diese Entwicklung macht in Abstimmung mit den Lebenshilfen, den Schulen und der Verwaltung die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der Offenen Ganztagsschule je Förderzentrum zum Schuljahr 2024/2025 erforderlich. Dies ist ebenfalls ein weiterer Schritt, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter stufenweise ab August 2026 umzusetzen.

 

 

Sachverhalt:

An der Schule am Hasenstieg sind aktuell in der Offenen Ganztagsschule sechs Gruppen mit insgesamt 42 Betreuungsplätzen eingerichtet. Die Janusz-Korczak-Schule sowie die Trave-Schule verfügen über fünf Gruppen mit zusammen je 35 Betreuungsplätzen. Die Lebenshilfen organisieren in Abstimmung mit den Schulleitungen das Angebot. Neben den Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe sind ebenfalls Sozialpädagogische Assistent*innen, Hilfskräfte und Freiwilligendienstler (BFD und FSJ) des Schulträgers in diesem Betreuungsangebot tätig.

 

Die weiterhin steigende Zahl an Schüler*innen an den Förderzentrum (siehe die Vorlage DrS/2020/003 zur baulichen Erweiterung und den Schulentwicklungsplan) und zunehmend die verstärke Nachfrage nach Nachmittagsangeboten bedingen eine Anpassung des Angebots. Die gute Abstimmung zwischen Eltern, Lebenshilfen und Schulen hat in den letzten Jahren für eine optimale Belegung der vorhandenen Plätze gesorgt. Vielfach werden Kinder je nach Bedarf an einzelnen Tagen in der Woche betreut. Für Kinder, die bereits nachmittags betreut werden, fragen die Eltern mitunter ebenfalls nach einem längeren Betreuungsumfang.

 

Die weiterhin steigende Nachfrage macht es unumgänglich, das Betreuungsangebot im Sommer 2024 zum Schulbeginn um jeweils eine weitere Gruppe mit sieben Plätzen zu erhöhen. Die vertraglichen Vereinbarungen mit den Lebenshilfen sehen diese Option in § 3 ausdrücklich vor.

 

Das Personal wird von den Lebenshilfen gestellt, da der Kreis Segeberg über keine freien personellen Ressourcen für den Nachmittag verfügt.

 

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter wird ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt. Die geplante Erhöhung des Angebots erfolgt ebenfalls bereits in Hinblick auf diesen Rechtsanspruch.

 

Je zusätzlicher Gruppe ist mit jährlichen Kosten i.H.v. ca. 35.000 EUR zu rechnen. Die zukünftigen nachgewiesenen jährlichen Lohnsteigerungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Für die Einrichtung der drei zusätzlichen Gruppen entstehen zusätzliche jährliche Kosten i.H.v. ca. 105.000 EUR. Für die vier Monate in 2024 ab September/Beginn des neuen Schuljahres belaufen sich die erforderlichen zusätzlichen Mittel auf 35.000 EUR. Die zukünftigen nachgewiesenen jährlichen Lohnsteigerungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Diese Mittel werden auf der Änderungsliste für den Haushalt dargestellt.

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 221

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 2211100.529125

                     2212100.529125

                     2213100.529125

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Loading...