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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2023/115

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Nach § 4 Abs. 5 des Vertrages zur institutionellen Förderung hat der VJKA in den zuständigen Fachausschüssen einmal jährlich über seine Arbeit zu berichten. Die­ser Bericht wird für das Jahr 2022 hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Sachverhalt:

 

Seit vielen Jahren gibt es Verträge zur Übertragung und Durchführung von Auf­gaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg durch den Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (kurz VJKA). Diese dienen der Fortsetzung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen Kreis und Verein, die am 01.01.1998 mit der Ausgründung der zuvor kreiseigenen Einrich­tungen „Kreismusikschule“, „Jugendbildungsstätte Mühle“ und „Jugendzeltplatz Wittenborn“ in die Trägerschaft des Vereins begonnen hat.

 

Seit 01.01.2017 gilt ein unbefristeter Vertrag. Dieser wurde mit Beschlussfassung des Kreistages vom 02.12.2021 (Vorlagen DrS/2021/101-ff) aktualisiert und legt die Förderbeträge für die Jahre 2022-2026 fest.

 

Nach § 4 Abs. 5 des Vertrages hat der Verein in den zuständigen Fachausschüs­sen einmal jährlich über seine Arbeit, die finanzielle Situation und ggf. zusätzlich über einzelne Projekte zu berichten.

 

Der Jahresbericht 2022 wird hiermit zur Kenntnis gegeben. Der Geschäftsführer des VJKA, Herr Lück, wird in der Sitzung anwesend sein und mögliche Fragen beantworten.

 

Über die Arbeit der Kreismusikschule (KMS) wird zusammen mit der Musikschule Norderstedt gesondert berichtet.

 

 

 

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Anlagen

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