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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2023/114

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Im Vertrag zur Institutionellen Förderung zwischen dem Kreis und dem Kreisju­gendring Segeberg e.V. (KJR) ist in § 5 Abs. 4 festgeschrieben, dass dieser ein­mal jährlich im zuständigen Ausschuss berichten soll. Der Jahresbericht 2022 wird hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Sachverhalt:

Im Jahr 2015 wurde erstmals eine institutionelle Förderung für den KJR be­schlossen (DrS/2015/118). Auf Antrag des KJR wurde zuletzt im Jahr 2022 über eine Erhöhung der Förderung beraten (DrS/2022/181) und diese ab 01.01.2023 auf jährlich 62.000 EUR festgelegt.

 

Nach § 5 Abs. 4 des Vertrages ist einmal jährlich im zuständigen Ausschuss über die Arbeit zu berichten (letzter Bericht DrS/2022/179).

 

Unberührt davon ist der Vertrag zur Aufgabenübertagung, aktuell für die Jahre 2022-2024 (siehe DrS/2021/093-ff). Der beigefügte Jahresbericht enthält auch Informationen zu diesen Aufgaben.

 

Der Jahresbericht 2022 zur Institutionellen Förderung wird hiermit zur Kenntnis gegeben. Fragen können in der Sitzung beantwortet werden.

 

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Anlagen

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