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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2019/018-08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Verwaltung berichtet über die finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit im Jahr 2022 an den Schulen im Kreis Segeberg

 

Sachverhalt: 

Die  Schulträger im Kreis Segeberg werden für Maßnahmen der Schulsozialarbeit  an den Schulen in ihrem Gebiet finanziell gefördert:

 

1.  Gemäß § 6 Schulgesetz des Landes Schleswig Holstein (SchulG)

2.  Auf Grundlage des § 28 Finanzausgleichsgesetz (FAG)

 

Insgesamt stand für das Jahr 2022 ein Förderbetrag in Höhe von 1.494.170,00 EUR zur Weiterleitung an die Schulträger zur Verfügung. Dem Gegenüber beträgt das Gesamtaufkommen für die Schulsozialarbeit aller Schulträger 3.789.035,71 EUR.

 

Die Fördermittel wurden im Jahr 2022 wie folgt verteilt:

 

1.: Gemäß § 6 Schulgesetz des Landes Schleswig Holstein (SchulG)

 

Für die sogenannten Schulamtsmittel gemäß § 6 Schulgesetz SchulG[2] stand den Schulrät*innen seitens des Landes vordringlich für die Verteilung der Mittel auf die Primarstufe (Grundschulen) ein Gesamtbetrag in Höhe von 473.734,00 EUR zur Verfügung.

Diese Gesamtsumme der Fördermittel  für das Jahr 2022 war um 5.891,00 Euro höher als die Gesamtsumme im Haushaltsjahr 2021.

 

Die Mittelverteilung der Summe in Höhe von 473.734,00 EUR wurde seitens des Landes per Zuweisungsbescheid wie folgt vorgegeben:

 

Verwendung für zentrale Maßnahmen:

 

5.000,00 EUR für Fortbildungen der Schulsozialarbeiter*innen

Diese Summe wurde für diesen Zweck zurückgehalten. Die geplante Fortbildung hat jedoch nicht stattgefunden. Eine Übertragung der Mittel in das nächste Haushaltsjahr war nicht möglich.

 

Verteilung an die Schulträger für Maßnahmen an den einzelnen Schulen:

 

Für die Schulen stand eine Summe in Höhe von 468.734,00 EURO zur Verfügung.

 

Abzüglich der nicht verwendeten Mittel ( 5.000,00 EURO ) erfolgte im Jahr 2022 lediglich die Ausschüttung der Mittel in Höhe von 468.734,00 EURO.

 

Die Förderanträge für diese Landesmittel stellen die Schulträger bei ihrem zuständigen Kreis. Für die Antragsabwicklung der Schulträger aus dem Kreis Segeberg ist der Fachdienst 51.10, hier das Schulamt, zuständig. Spätester Termin für die Abgabe des Antrages war der 15.11.2022. Die Auszahlung der Mittel erfolgt seitens des Landes direkt an die Schulträger.

Im Haushaltsjahr 2022 gab es lediglich eine Schule im Bereich der Grundschulen, an der keine Schulsozialarbeit durchgeführt wurde.

 

Die Berechnungsmodalitäten zur Ermittlung der Fördersumme sind unter Punkt 2 im weiteren Text dieser Vorlage dargestellt.

 

 2.: Auf Grundlage des § 28 Finanzausgleichsgesetz  (FAG)

 

Das Land hat dem Kreis Segeberg auf der Grundlage des § 28 Finanzausgleichs-gesetz FAG [1] per Erlass eine Summe in Höhe von 1.020.436,00 EUR zur Förderung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit für das Jahr 2022 zugewiesen. Die Mittel werden grundsätzich verteilt auf die weiterführenden Schulen inkl. der Grundschulteile, Förderzentren und Berufsbildungszentren.

Die Zuweisungssumme für das Jahr 2022 war um 48.456,00 Euro geringer als die Fördersumme im Haushaltsjahr 2021.

Eine Summe in Höhe von 12.126,17 EURO konnte aufgrund eines Teilwiderrufs-und Rückforderung gegenüber einem Schulträger nicht verteilt werden.

 

Berechnungsmodalitäten für die Förderung je Schulträger: 

 

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat mit Beschluss vom 26.03.2015(DrS/2015/069) nach Abstimmung mit den Schulräten entschieden, die vorhandenen Fördermittel zu 63 % auf die Personalkosten und zu 37 % auf die Schülerzahlen der jeweiligen Schule aufzuteilen.

Diese Fördermodalitäten finden analog Anwendung für die Verteilung der sogenannten Schulamtsmittel des Landes.

 

Entsprechend dem Beschluss  (DrS/2015/069) des Jugendhilfeausschusses (JHA)) erfolgte die Auszahlung der FAG-Mittel 2022 mit der ersten Rate zum 15.04.2022 und erfolgt mit der zweiten Rate zum 30.10.2022.

 

Aufgrund der unterschiedlich hohen Personalkosten der Schulsozialarbeitenden, je nach Qualifikation und Stundenumfang, ergibt sich bei den Schulamtsmitteln eine Förderung je Schüler*in zwischen 26,86 Euro und 132,86 Euro und bei den FAG-Mitteln zwischen 25,37 Euro und 435,97 Euro.

 

Die Verwaltung erarbeitet derzeit gemeinsam mit den Schulrät*innen ein neues Konzept zur Verteilung der Fördermittel und wird eine entsprechende Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss vorbereiten.

 

Das Ergebnis der finalen Förderungen im Jahr 2022 für die jeweiligen Schulen sind der Anlage 1 (Schulsozialarbeit 2022 FAG-Mittel) und der Anlage 2 (Schulsozialarbeit 2022 Schulamtsmittel) zu entnehmen.

 

 

________________________________________

[1] Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichgesetz – FAG) vom 10.12.2014 (GVOBl. S-H. S. 473)

 

[2] Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. S-H. S. 39, ber. S. 276)

 

 

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Anlagen

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