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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2006/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem  Kreistag, folgenden Beschluss:

 

Der Kreis Segeberg stimmt der Kommunalisierung der ÖPNV-Landesmittel unter der Bedingung, dass es dadurch zu keiner finanziellen Ungleichbehandlung des ÖPNV im Kreis Segeberg kommt, zu.

 

Er beauftragt die SVG, in den anstehenden Verhandlungen dieses durchzusetzen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Landesebene ist unter Beteiligung u.a. der SVG ein Konzept zur Bündelung der Aufgaben- und Ausgabenverantwortung in den Händen der regionalen Aufgabenträger (ATs = Kreise, kreisfreie Städte) entstanden (Anlage 1), die zwar seit 1996 die volle gesetzliche Verantwortung, aber nur einen Teil der Finanzverantwortung haben. Dabei sollen alle Mittel, die heute vom Land zum einen an Verkehrsunternehmen (VU) und zum anderen an ATs fließen (ÖPNVG[1], FAG[2], ÖRV SH/HH-Rand[3], GVFG-Haltestellenförderung[4], § 148 SGB IX[5], § 45a PBefG[6]), frühestens ab 2007 gebündelt und nach einem Schlüssel (einfach, transparent, mit Anreizkomponenten; Anlagen 2a & b) aufgeteilt den regionalen ATs gegeben sowie von dort an die VUs weiterverteilt werden. Basis: Gesetzesänderungen (Anlagen 3 & 4), Verträge. Ziele: Mittelsicherung, Transparenz, Effizienz, Gestaltungsmöglichkeiten. Effekt: Eine deutlich höhere Effizienz bei ÖPNV-Management und -Organisation, was mit einer Stärkung von Funktion und Rolle des Kreises und seiner SVG einher ginge.

 

Finanzierung

Durch die Kommunalisierung v.a. der § 45a- aber auch der GVFG-Mittel entstünden dem Kreishaushalt Neueinnahmen in Höhe von jährlich ca. 4,3 Mio. EUR (2004), aktuellere Angaben lassen Bearbeitungsstand und Datenlage noch nicht zu. Die ÖPNVG-, FAG- und ÖRV-Mittel in Höhe von rund 2,2 Mio. EUR (2004) fließen bereits direkt an den Kreis, so dass die per Kommunalisierung vom Land an den Kreis zu gebenden Mittel auf insgesamt rund 6,5 Mio. EUR summieren (und durch eine Aktualisierung des Datenstandes auf das Basisjahr 2006 vsl. noch leicht ansteigen werden). Die landesgesetzlichen Regelungen werden außerdem eine zweckgebundene ÖPNV-Verwendung dieser Mittel festlegen. Neue Einsparpotenziale ergeben sich für den Kreis dadurch nicht, da diese Mittel zur Finanzierung des Bestands-ÖPNV-Angebots erforderlich sind; sie nehmen durch die Kommunalisierung lediglich einen anderen Weg, nämlich über den Kreis, werden damit für diesen transparent, unterliegen dessen Kontrolle, was die Optimierung der punktgenauen Verwendung und die Logik im System ÖPNV erhöht.

Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt überdies, die von der Bundesregierung beschlossene, rund 10%ige Reduzierung der Regionalisierungsmittel im Rahmen der Kommunalisierung an die ATs weiterzugeben. Passiert dies, so müssen diese Mittelausfälle regional in geeigneter Weise kompensiert (Effizienzsteigerungen und/oder Leistungskürzungen) werden.

Die § 148 SGB IX-Mittel wurden zwischenzeitlich aus dem Projekt Kommunalisierung gestrichen, weil die Autokraft GmbH als Bestandteil des DBAG-Konzerns diese vom Bund erhält und sie daher nicht problemlos in dieses Projekt integriert werden können, während alle anderen schleswig-holsteinischen VUs diese Mittel von Land erhalten. Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, bleiben diese Mittel daher bis auf weiteres außen vor.

Der mit der Kommunalisierung verbundene Verwaltungs- und Managementmehraufwand kann durch die SVG vsl. erfüllt werden, ohne für den Kreis Segeberg als SVG-Gesellschafter in der ursächlichen Konsequenz mit finanziellem Mehraufwand verbunden zu sein.

 

Zuständigkeit

Den endgültigen Beschluss darüber, ob die Umsetzung der Kommunalisierung durch den Kreis Segeberg mitgetragen wird, fasst der Kreistag.

 

Alternativen

Keine; es bliebe bei der bisherigen Verteilungs- und Verwendungspraxis mit Nachteilen bei Mittelsicherung, Transparenz, Effizienz und Gestaltungsmöglichkeiten.

 

 



[1] Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein

[2] Finanzausgleichsgesetz; nach neuesten Erkenntnissen werden diese Mittel hier vsl. wohl doch nicht enthalten sein

[3] öffentlich-rechtliche Vereinbarung SH/HH-Randkreise

[4] Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

[5] Sozialgesetzbuch (Ausgleich kostenloser Schwerbehindertenbeförderung im ÖPNV)

[6] Personenbeförderungsgesetz (Ausgleich rabattierter ÖPNV-Schülertickets)

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Im Verwaltungshaushalt 2006

Haushaltsstelle:

 

Im Vermögenshaushalt 2006

Haushaltsstelle:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderausgaben bei Haushaltsstelle:

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle:

 

 

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