Drucksache - DrS/2006/068
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunalisierung der schleswig-holsteinischen ÖPNV-Landesmittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Oliver Stürwohldt
- Verfasser 1:
- Klaus Westphal
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Umwelt
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Vorberatung
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04.09.2006
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt
und Planung empfiehlt dem
Kreistag, folgenden Beschluss:
Der Kreis Segeberg stimmt
der Kommunalisierung der ÖPNV-Landesmittel unter der Bedingung, dass es dadurch
zu keiner finanziellen Ungleichbehandlung des ÖPNV im Kreis Segeberg kommt, zu.
Er beauftragt die SVG, in
den anstehenden Verhandlungen dieses durchzusetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf
Landesebene ist unter Beteiligung u.a. der SVG ein Konzept zur Bündelung der Aufgaben-
und Ausgabenverantwortung in den Händen der regionalen Aufgabenträger
(ATs = Kreise, kreisfreie Städte) entstanden (Anlage 1), die zwar seit
1996 die volle gesetzliche Verantwortung, aber nur einen Teil der
Finanzverantwortung haben. Dabei sollen alle Mittel, die heute vom Land zum
einen an Verkehrsunternehmen (VU) und zum anderen an ATs fließen (ÖPNVG[1],
FAG[2],
ÖRV SH/HH-Rand[3],
GVFG-Haltestellenförderung[4],
§ 148 SGB IX[5], § 45a PBefG[6]),
frühestens ab 2007 gebündelt und nach einem Schlüssel (einfach, transparent,
mit Anreizkomponenten; Anlagen 2a & b) aufgeteilt den regionalen ATs
gegeben sowie von dort an die VUs weiterverteilt werden. Basis: Gesetzesänderungen
(Anlagen 3 & 4), Verträge. Ziele: Mittelsicherung, Transparenz,
Effizienz, Gestaltungsmöglichkeiten. Effekt: Eine deutlich höhere Effizienz bei
ÖPNV-Management und -Organisation, was mit einer Stärkung von Funktion und
Rolle des Kreises und seiner SVG einher ginge.
Finanzierung
Durch die Kommunalisierung v.a. der § 45a- aber auch
der GVFG-Mittel entstünden dem Kreishaushalt Neueinnahmen in Höhe von jährlich
ca. 4,3 Mio. EUR (2004), aktuellere Angaben lassen Bearbeitungsstand und
Datenlage noch nicht zu. Die ÖPNVG-, FAG- und ÖRV-Mittel in Höhe von rund 2,2
Mio. EUR (2004) fließen bereits direkt an den Kreis, so dass die per
Kommunalisierung vom Land an den Kreis zu gebenden Mittel auf insgesamt rund
6,5 Mio. EUR summieren (und durch eine Aktualisierung des Datenstandes auf das
Basisjahr 2006 vsl. noch leicht ansteigen werden). Die landesgesetzlichen
Regelungen werden außerdem eine zweckgebundene ÖPNV-Verwendung dieser Mittel
festlegen. Neue Einsparpotenziale ergeben sich für den Kreis dadurch nicht, da
diese Mittel zur Finanzierung des Bestands-ÖPNV-Angebots erforderlich sind; sie
nehmen durch die Kommunalisierung lediglich einen anderen Weg, nämlich über den
Kreis, werden damit für diesen transparent, unterliegen dessen Kontrolle, was
die Optimierung der punktgenauen Verwendung und die Logik im System ÖPNV
erhöht.
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt überdies,
die von der Bundesregierung beschlossene, rund 10%ige Reduzierung der
Regionalisierungsmittel im Rahmen der Kommunalisierung an die ATs weiterzugeben.
Passiert dies, so müssen diese Mittelausfälle regional in geeigneter Weise
kompensiert (Effizienzsteigerungen und/oder Leistungskürzungen) werden.
Die § 148 SGB IX-Mittel wurden zwischenzeitlich aus
dem Projekt Kommunalisierung gestrichen, weil die Autokraft GmbH als
Bestandteil des DBAG-Konzerns diese vom Bund erhält und sie daher nicht
problemlos in dieses Projekt integriert werden können, während alle anderen
schleswig-holsteinischen VUs diese Mittel von Land erhalten. Um eine
Ungleichbehandlung zu vermeiden, bleiben diese Mittel daher bis auf weiteres
außen vor.
Der
mit der Kommunalisierung verbundene Verwaltungs- und Managementmehraufwand kann
durch die SVG vsl. erfüllt werden, ohne für den Kreis Segeberg als
SVG-Gesellschafter in der ursächlichen Konsequenz mit finanziellem Mehraufwand
verbunden zu sein.
Zuständigkeit
Den endgültigen Beschluss
darüber, ob die Umsetzung der Kommunalisierung durch den Kreis Segeberg
mitgetragen wird, fasst der Kreistag.
Alternativen
Keine;
es bliebe bei der bisherigen Verteilungs- und Verwendungspraxis mit Nachteilen
bei Mittelsicherung, Transparenz, Effizienz und Gestaltungsmöglichkeiten.
[1] Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein
[2] Finanzausgleichsgesetz; nach neuesten Erkenntnissen werden diese Mittel hier vsl. wohl doch nicht enthalten sein
[3] öffentlich-rechtliche Vereinbarung SH/HH-Randkreise
[4] Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
[5] Sozialgesetzbuch (Ausgleich kostenloser Schwerbehindertenbeförderung im ÖPNV)
[6] Personenbeförderungsgesetz (Ausgleich rabattierter ÖPNV-Schülertickets)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Im
Verwaltungshaushalt 2006 |
Haushaltsstelle: |
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Im
Vermögenshaushalt 2006 |
Haushaltsstelle: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderausgaben
bei Haushaltsstelle: |
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Mehreinnahmen
bei Haushaltsstelle: |
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