Drucksache - DrS/2023/143
Grunddaten
- Betreff:
-
Ferienbetreuung an den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung; Jährliche Erhöhung der Vergütung an die freien Träger
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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26.09.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.10.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.10.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Mittel für die Ferienbetreuung an den drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, 48.000 EUR je Schule und Jahr, sind jährlich beginnend ab dem Jahr 2024 zu erhöhen, um die Steigerung der Personalkosten bei den freien Trägern auszugleichen. Die jeweilige prozentuale Erhöhung ergibt sich aus der entsprechenden Tarifvereinbarung. Die jährliche Erhöhung ist von den freien Trägern schriftlich nachzuweisen und zu beantragen. Die Verträge mit den Lebenshilfen werden um diese Regelung ergänzt.
Ebenfalls werden in 2024 die nachgewiesenen Steigerungen der Personalkosten gemäß Tarifvereinbarung für das Jahr 2023 ausgeglichen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Für die Ferienbetreuung ist je Förderzentrum ein fester Betrag je Kalenderjahr vorgesehen, den der jeweilige freie Träger, der mit der Aufgabenwahrnehmung betraut ist, für sein eingesetztes Personal erhält. Um Kostensteigerungen auszugleichen, ist aus Sicht der Verwaltung eine jährliche Erhöhung um die nachgewiesene Steigerung der Personalkosten gemäß der jeweiligen Tarifvereinbarung angemessen.
Sachverhalt:
Die Ferienbetreuung an den drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt ist ab dem Jahr 2020 mit einem jährlichen Budget von 48.000 EUR je Schule für die Personalkosten der freien Träger ausgestattet worden. Eine Erhöhung der Zahlungen, um Kostensteigerungen auszugleichen, ist bisher nicht vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung ist für diesen Ausgleich eine Erhöhung der jährlichen Zahlungen an die freien Träger beginnend mit dem Jahr 2024 sinnvoll. Ein Ausgleich für das aktuelle Jahr 2023 erscheint ebenfalls geboten. Grundlage der jeweiligen Erhöhung ist dabei die Vereinbarung der Tarifpartner.
Die jährliche Erhöhung beliefe sich je Förderzentrum bei einer Steigerung in Höhe von beispielhaft 3 % auf ca. 1.500 EUR, somit auf 4.500 EUR für alle drei Förderzentren.
Für den vorgesehenen Ausgleich der Erhöhung für das Jahr 2023 erscheint für die Planung der Finanzmittel eine Steigerung i.H.v. 5 % angemessen, d.h. 2.400 EUR je Schule, insgesamt 7.200 EUR.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Ab 2024 zusätzliche jährliche Kosten je Schule i.H.v. 1.500 EUR, insgesamt 4.500 EUR. Für 2023 Kosten i.H.V. 2.400 EUR je Schule, insgesamt 7.200 EUR. |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 221 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 2211100.529135 2212100.529135 2213100.529135 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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274,5 kB
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