Bericht der Verwaltung - DrS/2019/018-07
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulsozialarbeit: Bericht über die zusätzliche finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona an den Schulen im Kreis Segeberg im Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 und im gesamten Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Verfasser 1:
- Susanne Schleicher und Katrin Sauer
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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26.09.2023
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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28.09.2023
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Verwaltung berichtet über die zusätzliche finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche an Schulen im Kreis Segeberg für die Zeit vom 01.10.2021 bis 31.12.2022.
Sachverhalt:
Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schulschließungen stellten die Schulen bei der Erfüllung ihres pädagogischen Auftrages vor große Herausforderungen.
Mit Zuweisungsbescheid vom 11.08.2021 wurden seitens des Landes Schleswig- Holstein für die Haushaltsjahre 2021 (Oktober bis Dezember) und 2022 zusätzliche Mittel im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Schulsozialarbeit an den Schulen im Kreis Segeberg zur Verfügung gestellt:
1. Schulamtsmittel: 80.252,00 EURO gesamt
Haushaltsjahr 2021: 16.050,00 Euro (Oktober bis Dezember)
Haushaltsjahr 2022: 64.202,00 Euro (gesamtes Jahr)
2. FAG-Mittel: 211.591,00 EURO gesamt
Haushaltsjahr 2021: 42.318,00 Euro (Oktober bis Dezember).
Haushaltsjahr 2022: 169.273,00 Euro (anteilig mindestens 7,5 % für die Berufsbildungszentren).
Gemäß Vorgabe des Landes waren die Mittel ausschließlich für zusätzliche Personalkosten im Bereich der Schulsozialarbeit zu verwenden, nicht jedoch für die Refinanzierung bereits entstandener Personalkosten.
Die Verteilung der zusätzlichen Haushaltsmittel konnte nicht nach den üblichen Verteilungsmodalitäten erfolgen, da noch keine zusätzlichen Personalkosten angefallen waren. Hier erfolgte die Verteilung daher aufgrund der Schülerzahlen.
Zu 1: Schulamtsmittel:
Für 11 Schulen wurden für das Jahr 2021 ( Okt.-Dez) finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 11.924,52 Euro im Rahmen der zusätzlichen Förderung über das Aktionsprogramm Aufholen nach Corona beantragt und bewilligt.
Davon wurden 6.642,11 Euro verbraucht.
Insgesamt wurde eine Summe in Höhe von 10.767,59 Euro nicht verbraucht. Diese Mittel konnten nicht in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden.
Für 10 Schulen wurden für das Jahr 2022 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 60.289,05 Euro im Rahmen der zusätzlichen Förderung über das Aktionsprogramm Aufholen nach Corona beantragt und bewilligt. Davon wurden 54.267,22 Euro verbraucht.
Insgesamt wurde eine Summe in Höhe von 9.934,78 Euro nicht verbraucht. Diese konnte nicht in das Haushaltsjahr 2023 übertragen werden.
Insgesamt wurden von 80.252,00 Euro 20.702,37 Euro nicht verbraucht.
Zu 2: FAG-Mittel:
Für 13 Schulen wurden für das Jahr 2021 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 23.124,58 Euro im Rahmen der zusätzlichen Förderung über das Aktionsprogramm Aufholen nach Corona beantragt und bewilligt. Davon wurden 12.683,34 Euro verbraucht.
Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 2021 29.634,66 Euro nicht verbraucht. und Eine Übertragung in das Haushaltsjahr 2022 war nicht möglich.
Für 13 Schulen wurden für das Jahr 2022 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 168.858,71 Euro im Rahmen der zusätzlichen Förderung über das Aktionsprogramm Aufholen nach Corona beantragt und bewilligt. Davon wurden 104.384,12 Euro verbraucht. Insgesamt wurden 64.888,88 Euro nicht verbraucht und konnten nicht in das Haushaltsjahr 2023 übertragen werden.
Insgesamt wurden von 211.591,00 Euro 94.523,54 Euro nicht verbraucht.
