Drucksache - DrS/2023/101
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöff*innen bei den für den Kreis Segeberg zuständigen Amtsgerichten Bad Segeberg, Neumünster und Norderstedt für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Terschüren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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29.06.2023
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25.07.2023
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Für die Amtsperiode der Jahre 2024-2028 sind in diesem Jahr sowohl für das Landgericht Kiel als auch für die Amtsgerichte Bad Segeberg, Neumünster und Norderstedt die dann tätig werdenden Jugendschöffen*innen zu wählen.
Sachverhalt:
Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sind vom Jugendhilfeausschuss gem.
§ 35 JGG i. V. m. § 28 ff GVG Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vorzuschlagen. Die Anzahl der vorzuschlagenden Personen wird vom Landgericht Kiel vorgegeben. Danach müssen dem Amtsgericht Bad Segeberg 36 Personen 18 Frauen und 18 Männer, dem Amtsgericht Neumünster 38 Personen (19 Frauen und 19 Männer) und dem Amtsgericht Norderstedt 16 Personen (8 Frauen, 8 Männer) gemeldet werden.
Aus der Vorschlagsliste wählt der jeweilige Schöffen-Wahlausschuss beim Gericht Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöff*innen für das Amtsgericht sowie Jugendhauptschöff*innen für das Landgericht Kiel.
Die Vorschlagslisten müssen bis zum 01.08.2023 erstellt und den Gerichten bis zum 01.09.2023 übersandt werden.
Die Vorschlagslisten mit den Bewerber*innen wurden in Zusammenarbeit mit den Städten, Gemeinden und Ämtern des Kreises Segeberg erstellt, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung dieses Ehrenamtes überprüft. Die genannten Bewerber*innen werden auf Grund ihres Berufes oder eines ehrenamtlichen Engagements für geeignet gehalten, das verantwortungsvolle Ehrenamt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen auszuüben. Wichtiges Kriterium dabei ist, Erfahrungen in der Jugenderziehung oder Jugendarbeit zu haben. Einige der Bewerber*innen sind auch bereits während der noch bis Ende 2023 laufenden Amtsperiode als Jugendschöffin/Jugendschöffe tätig und wollen dieses Ehrenamt auch weiterhin ausüben, sodass sie schon aus diesem Grunde in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Vorschlagslisten gem. § 35 JGG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses zu beschließen. Nach Beschlussfassung sind die Vorschlagslisten im Jugendamt für jede Person zur Einsicht eine Woche lang öffentlich auszulegen. Der Zeitpunkt der Auflegung wird vorher öffentlich bekannt gegeben. Einwände gegen die Vorschläge können schriftlich beim Jugendamt erhoben werden. Die Vorschlagslisten und evtl. Einwände sind schließlich den Amtsgerichten zu übersenden. Über evtl. Einwände entscheidet dann der Wahlausschuss beim Gericht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
