Drucksache - DrS/2023/102
Grunddaten
- Betreff:
-
BBZ Bad Segeberg AöR und BBZ Norderstedt AöR Jahresabschluss 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beteiligt:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur; FB Jugend und Bildung; FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; Steuerungsteam III
- Verfasser 1:
- Schmitt, Frank
- Ziele:
- 8. kein strategisches Ziel betroffen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
11.07.2023
|
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Übersicht über die Jahresergebnisse des BBZ Bad Segeberg AöR und BBZ Norderstedt AöR sowie die daraus resultierende haushaltsmäßige Belastung des Kreises.
Sachverhalt:
Die Jahresabschlüsse des BBZ Bad Segeberg AöR und BBZ Norderstedt AöR werden gem. § 5 Abs. 1 der Satzung vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises Segeberg geprüft. Die Prüfungen erfolgten vom 01.04. bis 31.05.2023 (BBZ Se und No) und haben in beiden Fällen zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Die Feststellung der Jahresabschlüsse gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 der Satzung ist durch die Verwaltungsräte der BBZ in deren Sitzungen am 07.06. (BBZ No) und 08.06.2023 (BBZ Se) erfolgt.
Für den Jahresabschluss 2022 ergeben sich folgende wesentliche Eckwerte:
Ergebnis 2022 | BBZ Norderstedt | BBZ Bad Segeberg |
Erträge | 5.435.907,17 € | 5.449.344,29 € |
Aufwendungen | 5.424.303,67 € | 5.436.568,29 € |
Jahresergebnis | 11.603,50 € | 12.776,00 € |
Für den Haushalt des Kreises Segeberg ergeben sich folgenden Auswirkungen:
Zuweisungen des Kreises Segeberg in 2022 | BBZ Norderstedt | BBZ Bad Segeberg | |
Für laufende Sachkosten |
| 4.324.800,-- € | 4.844.000,-- € |
Für Investitionen | + | 807.900,-- € | 963.200,-- € |
Rückerstattung Verwendungsnachweis | ./. | 36.457,03 € | 207.961,57 € |
Summe | = | 5.096.242,97 € | 5.599.238,43 € |
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung haben die beiden BBZ dem Kreis Segeberg einen Verwendungsnachweis gem. der 1. Änderungs- und Ergänzungsvereinbarung zur Haushalts- und Mittelbewirtschaftung vorgelegt, da die Zuweisungen für laufende Sachkosten Abschläge auf die Kostentragungspflicht gem. § 48 SchulG darstellen. Aus dem Verwendungsnachweis ergeben sich in den BBZ verbleibende Erträge der außerschulischen Nutzung über 11.603,50 € (BBZ No) bzw. 12.776,- € (BBZ Se).
Das Jahresergebnis aus der Tabelle „Ergebnis“ zeigt somit, in welcher Höhe die BBZ Erträge der außerschulischen Nutzung selbst erwirtschaftet haben. Die Tabelle der Zuweisungen bildet dagegen nur die haushalterische Belastung des Kreises Segeberg ab, die Beträge der Zuweisungen für lfd. Sachkosten sind somit ein Teil der Erträge der BBZ in deren Ergebnisplan.
Erstattungen bzw. Nachforderungen aus dem Verwendungsnachweis ergeben sich daher, dass alle Aufwendungen (abzüglich Zuweisungen sonst. Kostenträger) mit den Abschlagszahlungen des Kreises saldiert werden. Die Beträge werden vom BBZ als Rückstellung (bei Erstattung an Kreis) bzw. Forderung (Nachforderung an Kreis) bilanziert.
Der Betrag der Rückerstattung aus dem Verwendungsnachweis des BBZ No/Se liegt i.W. in der Rückerstattung von Betriebskosten durch den Kreis Segeberg begründet.
Nicht verbrauchte investive Mittel in Höhe von 590.018,27 € (BBZ No) bzw. 281.907,91 € (BBZ Se) wurden ins Jahr 2023 übertragen.
Gem. GemHVO-Doppik wurde der Jahresüberschuss zur Reduzierung des Verlustvortrags (im BBZ No) bzw. Zuführung der Ergebnisrücklage (BBZ Se) verwendet.
Die Jahresabschlüsse werden gem. § 14 V KPG bekannt gemacht und an 7 Tagen bei den BBZ AöR öffentlich ausgelegt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Im TP 233 Summe der Erträge aus Vorjahr über 244.418,60 €
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
X | Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: 2335100 / 2335200 |
|
Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
496,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
636,8 kB
|
