Drucksache - DrS/2017/093-4
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der "Ladeinfrastrukturförderung für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg" ab 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Heiko Birnbaum
- Ziele:
- 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Entscheidung
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28.06.2023
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Bereit
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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11.07.2023
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Unterbrochen
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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13.07.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Fortführung der Förderung von Ladeinfrastruktur im Kreis Segeberg für die Haushaltsjahre 2024-2026 mit einem jährlichen Budget in Höhe von 300.000,-€ gemäß der am 20.3.2020 beschlossenen und am 24.03.2022 aktualisierten Richtlinie.
Da es sich um neue (bisher nicht beschlossene) freiwillige Leistungen des Kreises handelt, erfolgt die Beschlussfassung unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2024.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die aktuelle „Richtlinie zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg“ läuft Ende des Jahres 2023 aus.
Auf der Grundlage der Beratung in der Lenkungsgruppe Zukunfts-/Infrastrukturförderprogramm empfiehlt die Klimaschutzleitstelle eine Fortführung der bestehenden Richtlinie bis 2026, um die Decarbonisierung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) weiter voran zu treiben.
Sachverhalt:
Die aktuelle Treibhausgasbilanz des Kreises zeigt erneut einen überdurchschnittlich hohen Anteil am Treibhausgasausstoß durch den Verkehrssektor. Dies ist auch auf die hohe Fahrzeugdichte durch die in großen Teilen ländliche Prägung des Kreises Segeberg und den damit verbundenen hohen Anteil am Motorisierten Individualverkehr (MIV) zurückzuführen.
Um die Klimaschutzziele auch im Verkehrssektor erreichen zu können, ist eine Decarbonisierung des MIV zwingend erforderlich. Die Förderung des Ausbaus an öffentlicher und nichtöffentlicher Ladeinfrastruktur ist ein wichtiger Schritt in diesem Prozess.
Historie:
Der Kreis Segeberg fördert bereits seit 2017 die Errichtung von Ladeinfrastruktur, damals jedoch nur für kommunale Antragstellende. In der Kreistagssitzung vom 3.12.2020 wurde eine Fortführung der Förderung für drei weitere Jahre beschlossen. Die Fortführung erfolgte in an die aktuelle Marktsituation angepasster Form (s. auch DrS/2017/093-2). So wurde die Förderung nichtöffentlicher Ladeinfrastruktur (z.B. Wallboxen) mit aufgenommen, sowie Mindestleistung und maximale Förderhöhen bei Schnellladern angepasst. Das neue jährliche Budget betrug 300.000,- Euro.
Mit Kreistagsbeschluss vom 24.03.2022 wurde die Richtlinie mit dem Ziel einer besseren Lesbarkeit sowie Eindeutigkeit der Förderbedingungen erneut angepasst.
Mit Ende des Jahres 2023 läuft die Förderung aus. Die Klimaschutzleitstelle empfiehlt vor dem Hintergrund der von Bund und Land nochmals verschärften Klimaschutzziele jedoch eine Fortführung für vorerst weitere drei Jahre.
Denn
- bis heute sind ca. 1015 konkrete Förderanträge eingegangen. Allein in 2022 wurden 532 Zuwendungsbescheide mit einem Gesamtvolumen von 600.000,-€ ausgestellt.
- insgesamt wurden seit 2017 Förderbescheide in Höhe von ca. 2 Mio. € ausgestellt.
- die zur Verfügung gestellten Fördermittel wurden bis auf wenige Restmittel vollständig verteilt.
- die Nachfrage ist nach wie vor ungebrochen.
- ca. 1/3 der neuzugelassenen PKW in Schleswig-Holstein sind E-Autos.
- es wird ein riesiger Bedarf an (öffentlicher) Ladeinfrastruktur in den kommenden Jahren prognostiziert (S. Anhang).
- 80% der Ladungen erflogen nichtöffentlich.
- jede private Wallbox entlastet die öffentlichen Ladestellen.
- Bund und Land fördern aktuell andere Schwerpunkte.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Je 300.000€ in den Haushaltsjahren 2024, 2025 und 2026 |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 511 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 5111300 (78130000 u. 78170000) |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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584,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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457 kB
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