Drucksache - DrS/2022/146-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunst- und Kulturpreis 2023 - Bildende Künste (Thema: "Kreis") Anpassung Jury-Besetzung wg. Ergebnis Kommunalwahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Entscheidung
|
|
|
27.06.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport bestimmt auf der Grundlage der „Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und Jugend-Kunst- und Kulturpreises“ auf Vorschlag der Verwaltung als unabhängige und sachverständige Jurymitglieder (unverändert) folgende Fachrichter*innen:
1. Antje Wilkening
2. Lars Beilke
3. Mehdi Aref
sowie als Vertreter*innen der im Kreistag vertretenen Fraktionen als Sachrichter*innen für die Jury:
1. (CDU)
2. (SPD)
3. (B90/Die Grünen)
4. (FDP)
5. (AfD)
6. (Freie Wähler)
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Nach Ziffer 7 Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Förderpreises Kunst und Kultur des Kreises Segeberg (KuKP-Richtlinie) ist die Jury-Besetzung vom zuständigen Fachausschuss zu beschließen. Die Beschlussfassung vom 20.09.2022 (DrS/2022/146) und 21.03.2023 (DrS/2022/146-01) ist aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl anzupassen.
Sachverhalt:
Die Jury-Zusammensetzung ist in Ziffer 7.1 der o.g. Richtlinie festgelegt. Danach schlägt jede im Kreistag vertretenen Fraktion eine Person als Sachrichter*in vor.
Nach den o.g. bisherigen Beschlussfassungen gibt es folgende Jury-Mitglieder:
1. Joachim Brunkhorst (CDU)
2. Alexander Wagner (SPD)
3. Dr. Christine Künzel (B90/Die Grünen)
4. Hannelore Huffmeyer (FDP)
5. Sven Wendorf (AfD)
6. Geneviève Honeck (WI-SE)
7. Holger Weihe (DIE LINKE)
8. Britta Osterloh (Freie Wähler)
Nach der Kommunalwahl ist die WI-SE nicht mehr im Kreistag vertreten. Die LINKE sowie die neu vertretenen Parteien dieBasis und die Partei haben jeweils nur eine Person im Kreistag, sind also nach § 27a Abs. 1 Kreisordnung S-H keine Fraktionen.
Somit besteht die Jury für die Kunst- und Kulturpreisverleihung nur noch aus 6 Sachrichter*innen und 3 Fachrichter*innen. Darüber ist zu beschließen.
Es können sich innerhalb der Fraktionen personelle Änderungen ergeben haben. Es wird darum gebeten dem Fachdienst 51.10 Kita, Jugend, Schule, Kultur möglichst noch vor der Sitzung mitzuteilen, ob die o.g. Personen weiterhin zur Verfügung stehen oder andere Sachrichter*innen vorgeschlagen werden. Eine Benennung ist aber auch noch in der Sitzung möglich. Die Namen wurden deshalb im Beschlussvorschlag offengelassen.
Die bisherige Zusammensetzung gewährleistet die paritätische Besetzung der Sachrichter*innen nach § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz S-H. Bei Änderungen ist darauf zu achten, dass Frauen und Männer weiterhin jeweils hälftig berücksichtigt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
