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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/146-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport bestimmt auf der Grundlage der „Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und Jugend-Kunst- und Kulturpreises“ auf Vorschlag der Verwaltung als unabhängige und sachver­ständige Jurymitglieder (unverändert) folgende Fachrichter*innen:

1. Antje Wilkening

2. Lars Beilke

3. Mehdi Aref

sowie als Vertreter*innen der im Kreistag vertretenen Fraktionen als Sachrich­ter*innen für die Jury:

1.                                (CDU)

2.                                (SPD)

3.                                (B90/Die Grünen)

4.                                (FDP)

5.                                (AfD)

6.                                (Freie Wähler)

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Nach Ziffer 7 Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Förderpreises Kunst und Kultur des Kreises Segeberg (KuKP-Richtlinie) ist die Jury-Besetzung vom zuständigen Fachausschuss zu beschließen. Die Beschluss­fassung vom 20.09.2022 (DrS/2022/146) und 21.03.2023 (DrS/2022/146-01) ist aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl anzupassen.

 

Sachverhalt:

Die Jury-Zusammensetzung ist in Ziffer 7.1 der o.g. Richtlinie festgelegt. Danach schlägt jede im Kreistag vertretenen Fraktion eine Person als Sachrichter*in vor.

 

Nach den o.g. bisherigen Beschlussfassungen gibt es folgende Jury-Mitglieder:

1. Joachim Brunkhorst (CDU)

2. Alexander Wagner (SPD)

3. Dr. Christine Künzel (B90/Die Grünen)

4. Hannelore Huffmeyer (FDP)

5. Sven Wendorf (AfD)

6. Geneviève Honeck (WI-SE)

7. Holger Weihe (DIE LINKE)

8. Britta Osterloh (Freie Wähler)

 

Nach der Kommunalwahl ist die WI-SE nicht mehr im Kreistag vertreten. Die LINKE sowie die neu vertretenen Parteien dieBasis und die Partei haben jeweils nur eine Person im Kreistag, sind also nach § 27a Abs. 1 Kreisordnung S-H keine Fraktionen.

 

Somit besteht die Jury für die Kunst- und Kulturpreisverleihung nur noch aus 6 Sachrichter*innen und 3 Fachrichter*innen. Darüber ist zu beschließen.

 

Es können sich innerhalb der Fraktionen personelle Änderungen ergeben haben. Es wird darum gebeten dem Fachdienst 51.10 Kita, Jugend, Schule, Kultur möglichst noch vor der Sitzung mitzuteilen, ob die o.g. Personen weiterhin zur Verfügung stehen oder andere Sachrichter*innen vorgeschlagen werden. Eine Benennung ist aber auch noch in der Sitzung möglich. Die Namen wurden deshalb im Beschlussvorschlag offengelassen.

 

Die bisherige Zusammensetzung gewährleistet die paritätische Besetzung der Sachrichter*innen nach § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz S-H. Bei Änderungen ist darauf zu achten, dass Frauen und Männer weiterhin jeweils hälftig berück­sichtigt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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