Drucksache - DrS/2023/084
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Stellvertreterin / des Stellvertreters des Landrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Verfasser 1:
- Krüger, Tanja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.06.2023
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Es sind stellvertretende Landrät*innen zu wählen.
Sachverhalt:
Der Kreistag wählt aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit bis zu drei Stellvertretende der Landrätin oder des Landrates (§ 48 Abs. 1 KrO).
Es ist das Verfahren der Meiststimmenwahl anzuwenden. Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl entsprechend § 28 Abs. 2 KrO (gebundenes Vorschlagsrecht).
Die Landrätin oder der Landrat darf mit den Stellvertretenden nicht in der Weise des § 22 Abs. 1 GO verbunden sein (§ 48 Abs. 4 KrO).
Die Stellvertretenden werden für die Dauer ihrer Wahlzeit zu Ehrenbeamtinnen oder -beamten ernannt (Ernennungsurkunde).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
