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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss

 

1. genehmigt Herrn Landrat Jan Peter Schröder gem. NebentätigkeitsVO (NtVO) die Ausübung des Mandats im Energiebeirat der HanseWerk AG (HAW) mit Wirkung ab 03.05.2023 für die folgende Amtszeit (5 Jahre) des Energiebeirats.

 

Außerdem wird die Nutzung der zur Durchführung dieser Ämter notwendigen Mittel des Kreises genehmigt.

 

2. verzichtet zu der Nebentätigkeit gem. 1. auf die Erhebung eines Nutzungsentgelts von Herrn Landrat Schröder.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Ausübung einer Nebentätigkeit des Landrats im Energiebeirat der HAW AG ist durch den Hauptausschuss zu genehmigen.

 

Sachverhalt:

Zu 1.

Nebentätigkeiten des Landrats gem. NtVO sind solche Gremientätigkeiten, die der Landrat ausübt, ohne dass er hierfür vom Kreis Segeberg entsendet wurde oder die Tätigkeit kraft Amtes ausübt.

 

Die Hauptversammlung der HAW AG bestellt gem. Satzung einen Beirat, den Schleswig-Holsteinischen Energiebeirat. Dabei soll der Energiebeirat wie bislang auch mit allen Vertreter*innen der kommunalen Anteilseigner besetzt werden. Herr Landrat Schröder war bis zum 03.05.2023 Mitglied des Aufsichtsrats, turnusmäßig wird zwischen den kommunalen Anteilseignern die jeweilige Besetzung im Aufsichts- und Energiebeirat getauscht.

Für die neue Amtszeit von 2023 bis 2028 wurde Herr Landrat Schröder nach Beratung im Aufsichtsrat am 16.03.2023 für eine Bestellung in den Energiebeirat durch die Hauptversammlung (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Hauptausschuss) vorgeschlagen.

Gem. § 11 der Nebentätigkeitsverordnung SH ist die Genehmigung von Nebentätigkeiten durch den Hauptausschuss als Dienstvorgesetztem des Landrats erforderlich.

 

Zu 2.

Gem. den in § 12 (1) der NtVO näher bezeichneten Ausnahmetatbeständen kann der Hauptausschuss auf die Einforderung eines Nutzungsentgelts verzichten.

In der Vergangenheit hat der Kreis Segeberg Ausnahmetatbestände als gegeben angesehen und auf die Erhebung von Nutzungsentgelten von den jeweiligen Landräten verzichtet.

Bei der genannten Nebentätigkeit gelangt folgender Ausnahmetatbestand zur Anwendung:

Für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der HAW AG werden Sitzungsgelder und eine Vergütung gezahlt. Für die Nebentätigkeit besteht allerdings ein dienstliches Interesse aus Sicht des Hauptausschusses im Sinne von § 12 (1) Nr. 2 letzter Halbsatz.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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