Drucksache - DrS/2023/002
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Projekten nach Ziffer 2.2.3 der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets im Jahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Beteiligt:
- Allgemeine Soziale Dienste; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Frau Mäder
- Ziele:
- 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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16.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, in Anwendung der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets in der Fassung vom 01.11.2018 die Förderung des Projektes „Hausaufgabengruppe“ nach Ziffer 2.2.3 im beantragten Umfang für das erste Halbjahr 2023.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Es liegt ein Antrag eines Trägers der freien Jugendhilfe für ein Projekt vor.
Sachverhalt:
Der Träger Regenbogen e.V. bietet ein bereits aus den Vorjahren bekanntes und bewährtes Projekt an und beantragt entsprechende Förderung. Ausführliche Konzepte liegen bei.
Der Name „Hausaufgabengruppe“ hat sich über die Jahre etabliert. Es handelt sich nicht um eine reine Hausaufgabenhilfe, deren Durchführung Aufgabe der Schule und nicht der Jugendhilfe wäre. Vielmehr geht es in dieser Gruppe um eine niedrigschwellige Deckung bzw. Verhinderung des Entstehens erzieherischer Bedarfe. Zu den Inhalten gehören auch Soziales Lernen, Agieren in Gruppe und Elternarbeit.
Die Bewilligung soll zunächst nur für das erste Halbjahr 2023 erfolgen, da im zweiten Quartal eine Verstetigung dieses Gruppenangebotes im Rahmen des § 29 SGB VIII geprüft wird, um Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Für das Projekt wurde einem vorzeitigem Maßnahmebeginn wie von Regenbogen beantragt zugestimmt. Die Hausaufgabenhilfe und darüberhinausgehende Begleitung der Kinder ist seit mehreren Jahren etabliert und soll im Falle einer Zustimmung des Jugendhilfeausschusses auch nahtlos weitergeführt werden, um die Familien nicht zu verwirren und Versorgungslücken zu vermeiden. Sollte der Jugendhilfeausschuss der Fortführung des Projektes in 2023 nicht zustimmen, können durch den vorzeitigen Maßnahmebeginn bereits entstandene Kosten ordnungsgemäß in anderem Rahmen verbucht werden.
Die beantragte Förderung ist möglich und richtlinienkonform. Das Budget des Gemeindeteams weist ausreichende Deckung auf.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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645,8 kB
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