Drucksache - DrS/2023/025
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbesetzungen des zur Kommunalwahl 2023 gebildeten Kreiswahlausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Carola Pape-Boldt
- Verfasser 1:
- Pape-Boldt; Carola
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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28.02.2023
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen sind Veränderungen in der Besetzung des Kreiswahlausschusses für die Kommunalwahlen 2023 erforderlich.
Sachverhalt:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2022 (DrS/2022/192) die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreiswahlausschusses für die Kommunalwahlen 2023 gewählt.
Nach § 55 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) dürfen Wahlbewerber*innen, Vertrauenspersonen oder stellvertretende Vertrauenspersonen sowie Mitglieder von Wahlvorständen oder gemeindlichen Wahlausschüssen nicht Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Kreiswahlausschusses sein.
Die Herren Claus Bornhöft und Hans-Jürgen Kütbach sind Mitglieder des Gemeindewahlausschusses Bad Bramstedt und müssen daher aus dem Kreiswahlausschuss ausscheiden. Es wird vorgeschlagen, die bisherigen stellvertretenden Mitglieder Frau Ursula Michalak aus Bad Segeberg und Herrn Joachim Behm aus Bad Bramstedt als Mitglieder zu wählen. Der FDP-Kreisverband hat vorgeschlagen, die freiwerdende Stellvertreterfunktion (ehem. Behm) mit Herrn Wolfgang Schnabel aus Bad Segeberg zu besetzen.
Frau Margitta Neumann strebt eine Wahlbewerbung an und bat vorab, sie von den Pflichten eines stellvertretenden Mitgliedes zu entbinden.
Für die freiwerdenden Stellen ehem. Neumann und ehem. Michalak liegen noch keine Besetzungsvorschläge des CDU-Kreisverbandes vor.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
