Bericht der Verwaltung - DrS/2023/010
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Vertrauenspersonen nach § 40 Absatz 3 Satz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Petra Krügel
- Verfasser 1:
- Krügel, Petra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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28.02.2023
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Sachverhalt
Nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt in jedem Amtsgerichtsbezirk alle fünf Jahre (einmalig) ein Ausschuss zusammen, der aus den von den Gemeinden aufgestellten Vorschlagslisten die Schöffen auswählt und über Einsprüche gegen die Vorschlagslisten der Gemeinden entscheidet. Der Ausschuss besteht u.a. aus einer vorgegebenen Anzahl von Vertrauensleuten als Beisitzerinnen und Beisitzern. Diese Vertrauensleute müssen im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wohnen. Sie sind vom Kreistag mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.
Gem. Erlass des Innenministeriums vom 30.11.2022 sind vom Kreistag des Kreises Segeberg in 2023 zu wählen:
für die Amtsgerichtsbezirke Bad Segeberg und Norderstedt
je 7 Vertrauenspersonen
für den Amtsgerichtsbezirk Neumünster
2 Vertrauenspersonen.
Die Wahl der Vertrauensleute selbst ist nicht vorgeschrieben. In der Vergangenheit wurden entsprechend der aktuellen Sitzverteilung der Parteien im Kreistag Vertrauensleute gewählt. Danach würden nach Sainte-Lague/Schepers entfallen
bei den Amtsgerichten Bad Segeberg und Norderstedt:
auf die CDU 2, die SPD 2, Grüne, FDP, AfD je 1.
beim Amtsgericht Neumünster:
CDU und SPD je 1.
Bei den vorangegangenen Wahlen haben die im Kreistag vertretenen Fraktionen teilweise auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet, so dass alle im Kreistag vertretenen Parteien mit zumindest einer Vertrauensperson in den Ausschüssen der Amtsgerichte Bad Segeberg und Norderstedt vertreten waren. Dies wäre auch jetzt erforderlich, wenn die LINKE, Freie Wähler und WiSe berücksichtigt werden sollten.
Die Wahl durch den Kreistag muss spätestens am 12.06.2023 stattfinden, da die Vertrauensleute bis zum 01.08.2023 gewählt sein müssen. Eine Wahl im Kreistag noch in der ablaufenden Wahlzeit wird zeitlich für zu eng angesehen.
Folgender Zeitplan entsprechend der Verfahrensweise in der Vergangenheit und wegen der Vorlaufzeit zur Findung gewillter und geeigneter Vorschläge wird vorgeschlagen:
- Information des Hauptausschusses am 28.02.2023 und Abfrage, ob eine der Parteien bereit wäre, ggfs. auf das Vorschlagsrecht zugunsten der LINKE, Freie Wähler und WiSE zu verzichten,
- Beschluss des Hauptausschusses am 23.03.2023 über die Vorschlagsrechtsverteilung auf die Fraktionen,
- danach Abfrage der Fraktionen nach geeigneten Vorschlägen zur Wahl der Vertrauensleute im Kreistag,
- Empfehlung des Hauptausschusses am 09.05.2023 und
- Wahl der Vertrauensleute im Kreistag am 12.06.2023 (gleichzeitig konstituierende Sitzung).
Diese Information dient folglich der Klärung des weiteren Verfahrens, ob eine der Parteien bereit wäre, ggf. auf das Vorschlagsrecht zugunsten von LINKE, Freie Wähler und WiSe zu verzichten.
