Drucksache - DrS/2022/215-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2023 WKS GmbH - NEU
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz; FB Umwelt, Planen, Bauen
- Verfasser 1:
- WKS GmbH
- Ziele:
- 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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15.02.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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28.02.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Dem in der Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan 2023 der WKS GmbH wird
auf Empfehlung des Aufsichtsrates vom 07.12.2022 zugestimmt.
Der Gesellschaftervertreter, Herr Landrat Schröder, wird mit der Zustimmung zu
einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss beauftragt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der beiliegende Wirtschaftsplan 2023 der WKS GmbH ist auf Empfehlung des Aufsichtsrats durch die Gesellschafterversammlung zu beschließen. Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
Sachverhalt:
Zum Anspruch auf Verlustausgleich wird auf DrS/2022/215 verwiesen.
Wirtschaftsplan / Aufsichtsrat / Haushaltsberatungen
Gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) (9) Gesellschaftsvertrag beschließt die Gesellschafterversammlung auf Empfehlung des Aufsichtsrates über den Wirtschaftsplan und die fünfjährige Finanzplanung. Der Wirtschaftsplan ist gem. § 13 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag i.V.m. Ziffer II. 3.2 des Betrauungsaktes spartenorientiert (Koordinierungsstelle, Netzwerkbildung, Standortmarketing, Projektentwicklung und -trägerschaft) zu gliedern.
Die Geschäftsführung der WKS GmbH hat dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 07.12.2022 einen überarbeiteten Wirtschaftsplan 2023 zur Empfehlung für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung vorgelegt.
Der Wirtschaftsplan 2023 enthält gem. 4. (Anlage Werbe- und Reisekosten/Projektkosten, S.8) auch wieder einen Ansatz über 50 T€ für „Aufgaben aus strategischer Ausrichtung des Aufsichtsrates“. Über die inhaltliche Verwendung dieser Mittel berät der Aufsichtsrat unterjährig im Rahmen seiner Sitzungen.
Mittelfristplanung ab 2024
Plan | 2024 | 2025 | 2026 |
Zuweisungen des Kreises Segeberg | 1.000.000,- € | 1.000.000,- € | 1.020.000,- € |
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Vgl. Drs/2022/215
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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907 kB
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