Drucksache - DrS/2022/214
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktionsplan E-Government 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; Schwerbehindertenvertretung; Personalrat; FB Zentrale Steuerung; Büro des FB I; Finanzen und Finanzcontrolling; Informations- und Kommunikationsmanagement
- Verfasser 1:
- Harder, Frederike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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24.11.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Im anhängenden Aktionsplan werden alle für das Jahr 2023 im Rahmen der Veraltungsdigitalisierung geplanten Basisdienste, fachlichen Projekte und Rahmenbedingungen aufgeführt.
Sachverhalt:
Am 25.11.2021 hat der Hauptausschuss der neuen E-Government-Strategie ab 2022 mit der Vorlage 2021/241-1 zugestimmt.
Wie dargestellt, handelt es sich bei der neuen Strategie nicht mehr um ein Projekt, sondern eine dauerhafte Ausrichtung. Aus diesem Grund ist die derzeit gültige Strategie nicht mehr zeitlich begrenzt, wird im Bedarfsfall aber selbstverständlich angepasst.
Um die Ziele und die Strategie zu konkretisieren und mit Maßnahmen zu versehen, werden jährlich gemeinsam mit den Fachdiensten und Fachbereichen Aktionspläne erstellt. Der Aktionsplan für das Jahr 2022 enthält zunächst die im Laufe der ersten Strategie begonnenen und noch nicht beendeten Projekte. Darüber hinaus werden Rahmenbedingungen wie Kommunikation, New Work oder Führungskräfteentwicklung mitberücksichtigt.
An diese Ausrichtung knüpft jetzt der Aktionsplan 2023 an. Einige Basisdienste und fachliche Projekte werden fortgeführt und die Rahmenbedingungen weiter ausgebaut. Hinzu kommen neue Aspekte und Anhaltspunkte aus den regelmäßigen Austauschen mit den Fachbereichen und Fachdiensten, so dass weitere Basisdienste und fachliche Projekte in den Aktionsplan 2023 aufgenommen wurden.
Finanziell hervorzuheben ist hier das Projekt „Bestandsaktendigitalisierung“, das durch externe Scandienstleister begleitet wird. Allein für dieses Projekt sind 75% der finanziellen Mittel vorgesehen.
Insgesamt ist die Anzahl der Themen für das Jahr 2023 weiter angestiegen und komplexer geworden, weshalb davon auszugehen ist, dass viele Themen auch in 2024 noch weiter behandelt werden müssen.
Durch die Arbeiten aus den Aktionsplänen 2022 und 2023 wird eine gute Grundlage für die eine flächendeckende Verwaltungsdigitalisierung in der Kreisverwaltung Segeberg geschaffen, durch welche Übergangslösungen abgeschafft, Medienbrüche verhindert und zukunftsweisende Entscheidungen getroffen werden.
Gegenüber dem Haushaltsentwurf 2023 entstehen finanzielle Auswirkungen, die über die Änderungsliste des FB I, FD 10.50, eingeworben werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die Kosten entstehen im Wesentlichen durch Dienstleistungen durch Dritte sowie Lizenzkosten für Software und Schulungen. |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 1114500 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5271010: Produktkonto: 5429500: Produktkonto: 5262300: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto
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| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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X | Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: 68100: Zuwendungen vom Bund (investiv): 1.023.500 EUR |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
x | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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214 kB
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