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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/263

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag die Abgabe des Stellenanteils von 0,5 VZS der Stelle 0.11150.0006.1 zum Stellenplan 2023.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Sachverhalt:

FB/FD:

FB L/FD 30.00

Anzahl:

0,5

Bezeichnung

Zentrale Vergabestelle

Bes.-Gr./E-Gr.

A11

Refinanzierung:

 

Teilplan:

1115

Produkt:

11151

Kosten p.a.:

44.000 €

Stellenplan-Nr.:

0.11150.0006.1

Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.):

 

 

 

Erläuterungen:

In der Zentralen Vergabestelle (ZVS) werden die Verfahren für Liefer- und Dienstleistungsverträge (ab einem Auftragswert von 25.000 €) begleitet bzw. durchgeführt. Zum 01.01.2021 sollten auch die Vergabeverfahren nach der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; Hochbau und Tiefbau) aus dem FB IV als zusätzliche und neue Aufgabe durch die ZVS mitbegleitet und durchgeführt werden. Hierfür wurde 2019 eine weitere 1,0 VZS für 2020 beschlossen. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen und der Erkenntnis einer effizienteren Aufgabenwahrnehmung durch die Fachabteilungen von Hoch- und Tiefbau sollen diese Aufgaben jedoch auch zukünftig nicht von der ZVS übernommen werden (Vorlage - DrS/2022/164).

Für die sich geänderten (gesetzlichen) Rahmenbedingen und Fortentwicklung der Aufgaben der Liefer- und Dienstleistungsverträge für die Kreisverwaltung wird der Stellenanteil von 0,5 VZS der Stelle 0.11150.0006.1 weiterhin benötigt. Der verbleibende Stellenanteil von 0,5 VZS kann hingegen aufgegeben werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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