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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/198-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag bestätigt den Bedarf für den Neubau von Außensportflächen und beschließt die Bereitstellung der investiven Mittel in Höhe von 200.000 EUR.

Der FD 11.60 wird beauftragt die Maßnahme wie beschrieben umzusetzen.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Darstellung des Kosten- und Terminrahmens für den Neubau von Außensportflächen gemäß Bedarfsanmeldung des BBZ mit der Vorlage DrS/2022/198.

 

 

Sachverhalt:

Mit der Beschlussvorlage DrS/2022/198 wurde dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport die Bedarfsanmeldung des BBZ für ein Außensportgelände vorgelegt. Der Ausschuss hat den Bedarf unter dem Vorbehalt der finanziellen Umsetzbarkeit bestätigt.

 

Die in der Anlage befindlichen Lagepläne zeigen die vom BBZ genannten Standort-Varianten sowie einen weiteren Vorschlag.

 

Die Variante 01 ist nicht realisierbar, da die Spielflächen hauptsächlich innerhalb der Schutzzone Nelkengraben liegen.

 

In Variante 02 liegt die Spielfläche nur mit einer kleinen Ecke in der Schutzzone und könnte ggf. genehmigungsfähig sein (Dispensantrag erforderlich). Jedoch ragt auch eine kleine Teilfläche auf das Nachbargrundstück im Westen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Kreises, ist allerdings verpachtet. Gravierender ist hier, dass sich auf der westlichen Grundstücksgrenze ein zu schützender Knick befindet.

 

Variante 03 wird seitens FD 11.60 empfohlen. In Abstimmung mit dem BBZ wird auf den Hartplatz verzichtet und als Ersatz ein Feld mit Außensportgeräten und Basketballkorb geplant. Diese Felder liegen außerhalb der Schutzzonen. Wie auch in Variante 02 müssen Ersatzflächen für die Pflasterübungsfläche der ÜAS geschaffen werden. Diese sind nicht Bestandteil dieser Vorplanung.

 

Die vom BBZ angedachte Doppelnutzung des Beachvolleyballfeldes für Beachsoccer ist aufgrund der angegebenen Feldgröße nicht gut geeignet. Hierfür wäre eine Größe von mind. 26 x 35 m zuzüglich 2 m Sicherheitszone erforderlich. Das ist dem BBZ bekannt und intern abgestimmt. In der Vorplanung sind die Größen gemäß Antrag dargestellt.

 

Es ergibt sich folgender Kosten- und Terminrahmen:

 

Kosten:

Basierend auf den beantragten Flächen für ein Beachvolleyballfeld 8 x 16 m und für ein multifunktionales Kleinfeld ca. 5,5 x 10 m mit Basketballkorb und Sportgeräten, zuzüglich Erschließungsflächen, ergeben sich Kosten in Höhe von rund 200.000 EUR.

 

 

 

 

Kostenrahmen

Kostengruppe 500

149.000 €

Erdbau

60.000 €

Befestigte Flächen

41.000 €

Baukonstruktionen in Außenanlagen

10.000 €

techn. Anlagen in Außenanlagen

13.000 €

Einbauten in Außenanlagen

20.000 €

Pflanz- und Saatflächen

3.000 €

Sonstige Außenanlagen

2.000 €

Kostengruppe 700

44.700 €

pauschal 30 %

44.700 €

Summe, brutto:

193.700 €

gerundet, brutto:

200.000 €

 

 

Termine:

Da die Planung für die Sanierung der Kreissporthalle zeitlich im Verzug ist und mit einem Baubeginn frühestens im Februar 2024 gerechnet werden kann, könnte es möglich sein, die Sportflächen vor der Schließzeit zu errichten. Eine Entpachtung der Flächen ist ebenfalls vorab noch zu klären.

 

Auch wenn es vorgesehen ist alle weiteren erforderlichen Planungsleistungen extern zu vergeben, ist die zeitliche Umsetzung vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten im Fachdienst 11.60 zu sehen.

 

Auf eine stufenweise Vorlage zur Beschlussfassung soll aufgrund des übersichtlichen Kostenrahmens verzichtet werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Es müssen investive Mittel in Höhe von insgesamt 200.000 EUR im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden.

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:1116

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 1116513.7851

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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