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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2022/247

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Bericht des Straßenbetriebsdienstes auf Kreisstraßen - Budget 2023

 

Gemäß dem Öffentlich-Rechtlichen Vertrag vom 05.12.2011 nimmt die Verwaltungsgemeinschaft die Aufgabe des Straßenbetriebsdienstes für die ihr übertragenen Straßen seit 2012 wahr.

 

Für die Kreisstraßenunterhaltung im kommenden Jahr 2023 steht der Verwaltungsgemeinschaft ein Jahresbudget von 3.616.000,- Mio. € zur Verfügung. Unabhängig von dem laufen-den Jahr 2022 wurde die Planung für 2022 in Abstimmung mit dem FD 66.00 des Kreises Segeberg aufgestellt.

Das Mengengerüst für die einzelnen Leistungen wurde nach Absprache mit den Kolonnenführern, Streckenwarten, Begehungen vor Ort sowie mit dem FD 66.00 des Kreis Segeberg ab-gestimmt.

 

Aufgrund der Datenmenge ist die Tabelle in gewohnter Form als PDF dieser Berichtsvorlage angehängt.

 

1. Hinweis zu den Planzahlen

Der WZV wird, sofern der rechtskräftige Beschluss der Verbandsversammlung im November 2022 vorliegt, in allen Bereichen seine Entgelte auf Gebühren umstellen. Aufgrund der neuen dazu nötigen Gebührenkalkulation hat die Umstellung auf Gebühren, Einfluss auf alle Einzel-kalkulationen im Unternehmen. Zusätzlich kommen weitere stark ausschlagende Einflussfaktoren wie die Auswirkungen von Corona, den Ukraine-Konflikt und die ggf. zum Tragen kommende Umsatzsteuer dazu. Alle Einflussfaktoren können nur abgeschätzt werden und sich im Laufe des Jahres unter Umständen gravierend ändern.

Der WZV möchte an der gelebten Plankostenstruktur der letzten Jahre festhalten. Aus diesem Grunde hat der WZV für alle Faktoren eine Kostenanpassung von 7 % durchgängig an-genommen. Mit Ausnahme der Gemeinkosten wurden die E-Preis aus den letzten 3 Jahren gemittelt und mit der genannten Kostenanpassung gerechnet.

Die vertraglich definierte Abrechnungsmodalität auf Kostenerstattungsbasis ohne Gewinnabsicht hat weiterhin Bestand.

 

2. Hinweis zum §2b - Umsatzsteuergesetz:

Gemäß Absprache mit dem Fachdienst 66.00, ist die Vorlage dieser Planung des Straßenbetriebsdienstes auf Kreisstraßen analog wie in den Vorjahren aufgebaut und berücksichtigt die (aus heutiger Sicht) kommende Umsatzsteuerpflicht dieser Leistung nicht (Die aufgeführten Beträge sind ohne Umsatzsteuer).

 

 

Verfasser 

Sven Jacobs Jan Lawerentz

Abteilungsleiter Bereichsleiter

Straßen- und Tiefbau Kommunale Dienste

 

 

Sachverhalt:

Siehe Zusammenfassung

 

 

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Anlagen

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