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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/016-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT stellt einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn der Ostküstenleitung für Teile des Abschnitts Kreis Segeberg – Raum Lübeck. Betroffen sind Maßnahmen des Energiewende-Projekts, in denen TenneT die Zustimmungen aller Flächen-Betroffenen zum Bau und Trassenverlauf vorliegen.

 

 

Sachverhalt:

Folgende Pressemitteilung zum Sachverhalt wurde veröffentlicht:

 

 

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT stellt einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn der Ostküstenleitung für Teile des Abschnitts Kreis Segeberg – Raum Lübeck. Betroffen sind Maßnahmen des Energiewende-Projekts, in denen TenneT die Zustimmungen aller Flächen-Betroffenen zum Bau und Trassenverlauf vorliegen.

 

Vor dem Hintergrund der Energiekrise und der drängenden Energiewende ist der zügige Stromnetzausbau in Deutschland unumgänglich. Daher stellt TenneT nun diesen „Frühstarter“ Antrag beim Amt für Planfeststellung Energie in Kiel. So können bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erste Baumaßnahmen beginnen.

 

In Bereichen, wo es noch offene Punkte zum geplanten Verlauf gibt, startet der Bau erst, wenn der Planfeststellungsbeschluss in diesen Abschnitten rechtkräftig ist. Hiermit wird im Laufe des nächsten Jahres gerechnet.

 

Im Falle einer Genehmigung des aktuellen Antrags ist vorgesehen, zum Jahreswechsel mit dem Gehölzrückschnitt zu beginnen. Der Gehölzrückschnitt darf aus umweltfachlichen Gründen, insbesondere zum Schutz der Tiere, in der Regel nur im Winter stattfinden und könnte sonst erst wieder im Winter 2023/2024 erfolgen. Im Anschluss daran erfolgen der Wegebau und die Vorbereitung der Arbeitsflächen an den Maststandorten. Die ersten eigentlichen Baumaßnahmen starten erst nach dieser Bauvorbereitung. TenneT informiert alle betroffenen Eigentümerinnen und -eigentümer frühzeitig und transparent über den Ablauf der Arbeiten auf ihren Flächen.

 

Hintergrund:

Leitungsbauprojekte wie die 380-kV-Ostküstenleitung nehmen eine Schlüsselrolle bei der Energiewende ein und müssen stetig vorangebracht werden. Nur mithilfe der neuen Höchstspannungsleitungen kann der dringend benötigte Windstrom von Nord nach Süd transportiert werden.

 

Ermöglicht wird dieser Schritt durch §44c des Energiewirtschaftsgesetz. Er sieht vor, dass Teile einer beantragten Planung bereits vor dem offiziellen Planfeststellungsbeschluss realisiert werden können. Eine Entscheidung zum vorzeitigen Ausholzen ist im Dezember 2022 zu erwarten. Mit der Genehmigung für übrige vorgezogene Maßnahmen, wie dem Bau von Masten, rechnet TenneT im Februar 2023.

 

 

 

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